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- 18 Mrz 2011
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Aufbewahrung von Waffen und Muni
Entsprechend der Sicherheitsstufen
A- Schrank
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen
+ darf max 10 LW´s enthalten
+ darf keine KW´s enthalten
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden.
+ keine gemeinsame Munitionslagerung
A/A- Schrank
+ wie A Schrank
+ zusätzlich im verschließbaren A- Innenfach die entsprechende zu den LW´s gehörige Muni
A/B- sogenannter >Jägerschrank<
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen
+ nur bei B und VdS0 Schränken reduziert sich bei einem Eigengewicht von weniger als 200kg bzw. OHNE entsprechende Befestigung die zulässige Lagerung von KW´s auf max 5. Da jedoch per Sonderregelung im B-Innenfach eines Jägerschrankes nur max 5 erlaubt sind, verbleibt der Zulassungsstatus unberührt.
+ max 10 LW´s
+ im verschließbaren B- Innenfach max 5 KW´s (auch bei einem Eigengewicht unter 200kg bzw. ohne Befestigung) und die zu den Waffen dazugehörende Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden.
B- Schrank bis 200kg ohne verschließbares Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis zu 5 KW´s
+ Muni, die nicht zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
B- Schrank bis 200kg mit einem verschließbaren Innenfach
+ wie zuvor
+ im verschließbaren innenfach die dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
B- Schrank bis 200kg MIT Verankerung oder >200kg ohne Verankerung ohne verschließbares Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ Muni, die nicht zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
B- Schrank bis 200kg MIT Verankerung oder >200kg ohne Verankerung mit verschließbarem Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ Muni, die zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
VdS 0- Schrank bis 200kg
+ unbegrenzt LW´s
+ max 5 KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
VdS 0- Schrank bis 200kg MIT Verankerung oder >200kg ohne Verankerung
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
VdS 1- Schrank in dauerbar genutzen Gebäuden
+ unbegrenzt LW´s
+ unbegrenzt KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
VdS 1- Schrank in nicht dauerbar genutzen Gebäuden
+ max 3 LW´s
+ keine KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
Entsprechend der Sicherheitsstufen
A- Schrank
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen
+ darf max 10 LW´s enthalten
+ darf keine KW´s enthalten
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden.
+ keine gemeinsame Munitionslagerung
A/A- Schrank
+ wie A Schrank
+ zusätzlich im verschließbaren A- Innenfach die entsprechende zu den LW´s gehörige Muni
A/B- sogenannter >Jägerschrank<
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen
+ nur bei B und VdS0 Schränken reduziert sich bei einem Eigengewicht von weniger als 200kg bzw. OHNE entsprechende Befestigung die zulässige Lagerung von KW´s auf max 5. Da jedoch per Sonderregelung im B-Innenfach eines Jägerschrankes nur max 5 erlaubt sind, verbleibt der Zulassungsstatus unberührt.
+ max 10 LW´s
+ im verschließbaren B- Innenfach max 5 KW´s (auch bei einem Eigengewicht unter 200kg bzw. ohne Befestigung) und die zu den Waffen dazugehörende Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden.
B- Schrank bis 200kg ohne verschließbares Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis zu 5 KW´s
+ Muni, die nicht zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
B- Schrank bis 200kg mit einem verschließbaren Innenfach
+ wie zuvor
+ im verschließbaren innenfach die dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
B- Schrank bis 200kg MIT Verankerung oder >200kg ohne Verankerung ohne verschließbares Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ Muni, die nicht zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
B- Schrank bis 200kg MIT Verankerung oder >200kg ohne Verankerung mit verschließbarem Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ Muni, die zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
VdS 0- Schrank bis 200kg
+ unbegrenzt LW´s
+ max 5 KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
VdS 0- Schrank bis 200kg MIT Verankerung oder >200kg ohne Verankerung
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
VdS 1- Schrank in dauerbar genutzen Gebäuden
+ unbegrenzt LW´s
+ unbegrenzt KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
VdS 1- Schrank in nicht dauerbar genutzen Gebäuden
+ max 3 LW´s
+ keine KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden