Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzgebers

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Aufbewahrung von Waffen und Muni
Entsprechend der Sicherheitsstufen


A- Schrank
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen
+ darf max 10 LW´s enthalten
+ darf keine KW´s enthalten
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden.
+ keine gemeinsame Munitionslagerung

A/A- Schrank
+ wie A Schrank
+ zusätzlich im verschließbaren A- Innenfach die entsprechende zu den LW´s gehörige Muni

A/B- sogenannter >Jägerschrank<
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen
+ nur bei B und VdS0 Schränken reduziert sich bei einem Eigengewicht von weniger als 200kg bzw. OHNE entsprechende Befestigung die zulässige Lagerung von KW´s auf max 5. Da jedoch per Sonderregelung im B-Innenfach eines Jägerschrankes nur max 5 erlaubt sind, verbleibt der Zulassungsstatus unberührt.
+ max 10 LW´s
+ im verschließbaren B- Innenfach max 5 KW´s (auch bei einem Eigengewicht unter 200kg bzw. ohne Befestigung) und die zu den Waffen dazugehörende Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden.

B- Schrank bis 200kg ohne verschließbares Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis zu 5 KW´s
+ Muni, die nicht zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

B- Schrank bis 200kg mit einem verschließbaren Innenfach
+ wie zuvor
+ im verschließbaren innenfach die dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

B- Schrank bis 200kg MIT Verankerung oder >200kg ohne Verankerung ohne verschließbares Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ Muni, die nicht zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

B- Schrank bis 200kg MIT Verankerung oder >200kg ohne Verankerung mit verschließbarem Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ Muni, die zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

VdS 0- Schrank bis 200kg
+ unbegrenzt LW´s
+ max 5 KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

VdS 0- Schrank bis 200kg MIT Verankerung oder >200kg ohne Verankerung
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

VdS 1- Schrank in dauerbar genutzen Gebäuden
+ unbegrenzt LW´s
+ unbegrenzt KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

VdS 1- Schrank in nicht dauerbar genutzen Gebäuden
+ max 3 LW´s
+ keine KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Baumstumpfnix schrieb:
Aufbewahrung von Waffen und Muni
Entsprechend der Sicherheitsstufen





B- Schrank bis 200kg mit einem verschließbaren Innenfach
+ wie zuvor
+ im verschließbaren innenfach die dazugehörige Muni - aber nicht zusammen mit einer dazugehörenden Waffe im gleichen Fach
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden



B- Schrank bis 200kg MIT Verankerung oder >200kg ohne Verankerung mit verschließbarem Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ Muni, die zu den gelagerten Waffen gehört - aber nicht zusammen mit einer dazugehörenden Waffe im gleichen Fach
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

Habs mal ergänzt.
Und jetzt bitte: Wöchentlich einmal reinkopieren.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

....kann man neben dem Bachelor auch noch den Magister machen?
 
A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Es muß jeweils "unter 200 kg" bzw. "200 kg und mehr" heißen. Bis 200 kg gibts nicht, höchstens unter 200 kg, ab 200 kg (einschließlich) aufwärts gehen bis zu 10 KW.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Thersites schrieb:
Baumstumpfnix schrieb:
Aufbewahrung von Waffen und Muni
Entsprechend der Sicherheitsstufen





B- Schrank bis 200kg mit einem verschließbaren Innenfach
+ wie zuvor
+ im verschließbaren innenfach die dazugehörige Muni - aber nicht zusammen mit einer dazugehörenden Waffe im gleichen Fach
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden



B- Schrank bis 200kg MIT Verankerung oder >200kg ohne Verankerung mit verschließbarem Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ Muni, die zu den gelagerten Waffen gehört - aber nicht zusammen mit einer dazugehörenden Waffe im gleichen Fach
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

Habs mal ergänzt.
Und jetzt bitte: Wöchentlich einmal reinkopieren.

Das rot geschriebene ist teilweise falsch!
In einem A Schrank mit B Innenfach dürfen die Kurzwaffen auch mit der zugehörigen Munition für die Langwaffen im Schrank aufbewahrt werden.
Im B Schrank mit abschießbarem Innenfach dürfen die Kurzwaffen und auch die zugehörige Munition aufbewahrt werden.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

kuno schrieb:
Das rot geschriebene ist teilweise falsch!
Nö!
In einem A Schrank mit B Innenfach dürfen die Kurzwaffen auch mit der zugehörigen Munition für die Langwaffen im Schrank aufbewahrt werden.
A mit B-Innenschrank hab ich auch nicht erwähnt,
hier darf ich sogar KW mit Muni im B-Fach aufbewahren aber nicht die LW-Muni mit LW im A-Schrank, die LW-Muni muss auch ins B-Fach- Wie schon von Baumstumpfnix richtig beschrieben.
Im B Schrank mit abschießbarem Innenfach dürfen die Kurzwaffen und auch die zugehörige Munition aufbewahrt werden.
aber nur überkreuz und keinesfalls im gleichen Abteil. Hier ist der B-Schrank schlechter gestellt als der Jägerschrank
 
A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Wobei das mit dem Jägerschrank Sinn macht, das mit dem -gewöhnlichen- B-Schrank nicht. Wie so unendlich vieles in diesem faschistoiden Gesetz, das uns Alle nur schikaniert, von uns Fachleuten oft auch nicht mehr zweifelsfrei ausgelegt werden kann, weil man selbst vor Gericht die Leute absichtlich verurteilt und über den Tisch zieht, damit aber nicht einen einzigen Mörder und Totschläger an seiner Tat hindert.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

wo steht das eigentlich mit der Überkreuzlagerung? das ist mir auch so bekannt, allerdings scheint es keine offizielle Regelung zu sein??!!
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Aufbewahrung von Waffen und Munition
Entsprechend der Sicherheitsstufen

Stahlblechbehältnis ohne Klassifikation, mit Schwenkriegelschloß
+ Munition
+ keine LW´s oder KW´s

A- Schrank
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen
+ darf max 10 LW´s enthalten
+ darf keine KW´s enthalten
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden.
+ keine gemeinsame Munitionslagerung

A/A- Schrank
+ wie A Schrank
+ zusätzlich im verschließbaren A- Innenfach die entsprechende zu den LW´s gehörige Muni

A/B- sogenannter >Jägerschrank<
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen
+ nur bei B und VdS0 Schränken reduziert sich bei einem Eigengewicht von weniger als 200kg bzw. OHNE entsprechende Befestigung die zulässige Lagerung von KW´s auf max 5. Da jedoch per Sonderregelung im B-Innenfach eines Jägerschrankes nur max 5 erlaubt sind, verbleibt der Zulassungsstatus unberührt.
+ max 10 LW´s
+ im verschließbaren B- Innenfach max 5 KW´s (auch bei einem Eigengewicht unter 200kg bzw. ohne Befestigung) und die zu den Waffen dazugehörende Muni
+ eine sogenannte Überkreuzlagerung ist (anders als beim B- Schrank) beim A/B- Jägerschrank nicht erforderlich
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden.

Anm.:
Überkreuzlagerung: LW´s + Muni für KW´s in A-Schrank, KW´s + Muni für LW´s im B- Innenfach

B- Schrank unter 200kg ohne verschließbares Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis zu 5 KW´s
+ Muni, die nicht zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

B- Schrank unter 200kg mit einem verschließbaren Innenfach
+ wie zuvor
+ im verschließbaren Innenfach die dazugehörige Muni; aber nicht zusammen mit einer dazugehörenden Waffe im gleichen Fach , bzw. nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden: dann ggf. Überkreuzlagerung
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

B- Schrank unter 200kg mit Verankerung oder ab 200kg ohne Verankerung ohne verschließbares Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ Muni, die nicht zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

B- Schrank unter 200kg mit Verankerung oder ab 200kg ohne Verankerung mit verschließbarem Innenfach
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ im verschließbaren Innenfach die dazugehörige Muni; aber nicht zusammen mit einer dazugehörenden Waffe im gleichen Fach , bzw. nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden: dann ggf. Überkreuzlagerung
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

VdS 0 (N)- Schrank unter 200kg
+ unbegrenzt LW´s
+ max 5 KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

VdS 0 (N)- Schrank unter 200kg mit Verankerung oder ab 200kg ohne Verankerung
+ unbegrenzt LW´s
+ bis 10 KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

VdS 1- Schrank in dauerbar genutzen Gebäuden
+ unbegrenzt LW´s
+ unbegrenzt KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

VdS 1- Schrank in nicht dauerbar genutzen Gebäuden
+ max 3 LW´s
+ keine KW´s
+ dazugehörige Muni
+ genügt den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
 

tar

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

"zusätzlich im verschließbaren A- Innenfach"

Ich glaube nicht, dass die üblichen Innenfächer eine separate A Klassifikation haben.
 
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18 Mrz 2011
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, daß alles innerhalb eines A- Schrankes mindestens A ist, also ein abschließbares Innenfach wäre somit mindestens ein A-Innenfach.
 
A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

@Baumstumpfnix:
Eine gute Übersicht!

Wie vollständig sie ist zeigt, dass sogar notorische Besserwisser nur noch an Formulierungen herumnörgeln konnten.

Na dann bis zum nächsten Mal - ausschließlich (oder einschließlich?) des nächsten Mals und der Zeit danach ;-)
 

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