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Hallo zuammen
ist es rechtlich zulässig wenn ein WBK Inhaber seine Waffe bei Freunden / Verwandten in Waffenschränken der passenden Sicherheitsstufen aufbewahrt die ebenfalls WBK Inhaber sind?
-(in welcher Form) muß dies bei den zuständigen Ordnungsämtern angezeigt werden?
- und wie kann der Waffenbesitzer bei einer Kontrolle nachweisen, dass seine Waffen nicht bei ihm, aber dennoch ordnungsgemäß aufbewahrt sindß
läuft das über einen"Vertrag über eine Waffenausleihe"?
Bitte um nützliche Hinweise
Jed
ist es rechtlich zulässig wenn ein WBK Inhaber seine Waffe bei Freunden / Verwandten in Waffenschränken der passenden Sicherheitsstufen aufbewahrt die ebenfalls WBK Inhaber sind?
-(in welcher Form) muß dies bei den zuständigen Ordnungsämtern angezeigt werden?
- und wie kann der Waffenbesitzer bei einer Kontrolle nachweisen, dass seine Waffen nicht bei ihm, aber dennoch ordnungsgemäß aufbewahrt sindß
läuft das über einen"Vertrag über eine Waffenausleihe"?
Bitte um nützliche Hinweise
Jed