Waffenaufbewahrung bei Freunden Verwandten

Registriert
12 Nov 2004
Beiträge
958
Hallo zuammen
ist es rechtlich zulässig wenn ein WBK Inhaber seine Waffe(n) bei Freunden / Verwandten in Waffenschränken der passenden Sicherheitsstufen aufbewahrt die ebenfalls WBK Inhaber sind?

-(in welcher Form) muß dies bei den zuständigen Ordnungsämtern angezeigt werden?

- und wie kann der Waffenbesitzer bei einer Kontrolle nachweisen, dass seine Waffen nicht bei ihm, aber dennoch ordnungsgemäß aufbewahrt sindß
läuft das über einen"Vertrag über eine Waffenausleihe"?

Bitte um nützliche Hinweise

Jed
 
A

anonym

Guest
§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
erwirbt;

Man beachte das Wort "voruebergehend".
 
Registriert
15 Aug 2009
Beiträge
201
Jed,
Stell Dir einfach einen eigenen Tresor bei Deinen Freunden/ Verwandten auf und Du bist auf der sicheren Seite - oder willst Du Deine Waffen in Deiner gesamten Verwandtschaft und Bekantschaft streuen?! :eek:
Dann würde mein Vorschlag ein klein wenig teuer kommen.

Der Falk
 
A

anonym

Guest
Wenn er eh nen eigenen Tresor anschaffen soll, kann er ihn auch gleich da hin stellen, wo er eigentlich hin gehoert: Bei sich daheim.

Ob da ein dezidierter oder ein gemeinschaftlich genutzer Tresor jwd steht, ist nicht das Problem.

Weiterer Ansatz nach §13 (10) AWaffV: Zweitwohnsitz beim Aufbewahrer anmelden, Problem dauerhaft geloest.
 

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