Waffen Erbrecht??

K

kongo

Guest
Hallo, ich Habe folgenden Fall: Ein Bekanter der Jäger ist dem sein Onkel ist verstorben. Plötzlich findet seine Frau Waffen die nicht registriet sind.
Kann mein Bekannter diese Waffen bei sich eintragen lassen und wie sollte er vorgehen oder muß man die Waffen entwerten?
Für eingehende Anworten bin ich sehr dankbar. :?:
 
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18 Jun 2006
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als erstes schaft man diese wohl möglich illegalen Waffen sofort zur zuständigen Behörde, bevor man sich selber noch schuldig macht...
dort werden die Waffen auf Ursprung geprüft... ob zum Beispiel damit mal ein Verbrechen begangen wurde...
wenn das dann alles durch ist und er sie erwerben darf, läßt er sie eintragen...
 
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10 Nov 2008
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Also ich würde auch sofort melden.

Die Frage des Trötstarters ist aber berechtigt.

Ich weis nicht, obs hier nicht doch auf das good will des SB ankommt.

Ein nicht berechtigter könnte so eine Kiffte z.B. nicht mehr erben wenns der SB genau nimmt !

Da wir ja Sachbearbeiter im Forum haben, werden die es genauer wissen.
 
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27 Apr 2003
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Möglich ist auch, daß lediglich die WBK nicht auffindbar ist. Demnach könnten die Waffen durchaus irgendwo eingetragen sein.

Eventuelle sind sie aber auch eine Art "Dauerleihgabe" eines anderen Jägers geworden und auf der WBK eben dieser Person eingetragen.

Möglich ist heute alles.

Daher:

Zum Amt gehen und sich offenbaren!
 
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9 Jan 2005
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54
Hallo locker bleiben, der Übeltäter ist schliesslich verstorben...
Ich hatte letztes Jahr das gleiche Thema: Mein Vater verstarb, in seinem Besitz befanden sich: CZ Pistole 7,65, 16er BDF, Winchester 94 in 30-30 und ein einschüssiger Revolver Kal. .22. Alle nicht angemeldet.
Nachdem wir die Waffen entdeckten, habe ich als Sachkundiger die Waffen an mich genommen und ordnungsgemäß aufbewahrt. Danach habe ich die Waffen (bis auf den einschüssigen Revolver, den habe ich verschrotten lassen) in meine WBK eintragen lassen, dazu hat man eine Frist, ich glaube es waren 4 Wochen. Ist Erwerb durch Erbe, wird wie Kauf gehandhabt. Man wende sich an seine zuständige Waffenbehörde.
 
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10 Nov 2007
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Eine Übernahme der Waffe im Wege der Erbfolge ist nicht möglich, da illegale
Waffen nicht unter das Erbenprivileg des § 20 WaffG fallen. Gemäß § 37 WaffG ist dein Bekannter verpflichtet, den Erwerb der Waffe unverzüglich bei seiner Waffenbehörde anzuzeigen. Diese hat dann drei Möglichkeiten:

1. Die Waffe kann sichergestellt und ggf. eingezogen und verwertet/vernichtet werden.

2. Die Waffenbehörde kann dich auffordern, die Waffe innerhalb einer bestimmten Frist an einen Berechtigten (z.B. Händler, Jäger, ggf. Sportschütze) zu überlassen, also z.B. auch an deinen Bekannten.

3. Es kann ein Strafverfahren eingeleitet werden, bei dem die Waffe als Tatgegenstand asserviert wird. Der Vorgang geht letztendlich an die zuständige Staatsanwaltschaft, die dann über die Waffe entscheiden muss, d.h. auch hier entweder Einziehung/Vernichtung oder Freigabe an einen Berechtigten.

Bei 3. ist wahrscheinlich, dass dein Bekannter zu den Umständen des Fundes von der Kripo vernommen wird. Hier könnte er gleich vorbringen, wer die Waffe im Falle einer Freigabe durch die StA erhalten soll.
 
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27 Sep 2006
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Moin,

SuFu benutzen, das hatten wir schon ... ;)

Viele Grüße,

Joe
 
A

anonym

Guest
Haveljäger schrieb:
Also auch wenn es nicht möglich ist, so hat es doch bei mir wie oben geklappt...

"Man erzählt sich", dass die Legalisierung oft einfacher ist, wenn Finder und späterer Erwerber nicht dieselbe Person sind, da Todesfälle im persönlichen Umfeld wohl gern dazu benutzt werden, ein paar eigene illegale Schätzchen zu legalisieren.

Merkwürdig sind auch die gar nicht so seltenen Online-Auktionen, bei denen ein Konvolut aus sämtlichen frei verkäuflichen Teilen einer scharfen Waffe angeboten werden. Da hat Opa dann wohl nur eine Schachtel mit einem nicht angemeldeten Lauf, Schlitten und Griffstück "vermacht", was dann entweder ordnungsgemäß zur Entsorgung abgegeben wird oder im nächsten Fluss landet.

Anzumerken bleibt noch, dass ein "Berechtigter" mindestens Sammler oder Händler sein muss, sofern die Waffe keinen gültigen Beschss hat (was bei nicht angemeldeten eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte).

Wenn die Waffe keinen emotionalen Wert hat, sollte man sich vorher auch mal über den Wert des guten Stücks informieren.

Allein die Kosten für den mgl. Neubeschuss übersteigen oft den Zeitwert z. B. einfacher Kurzwaffen. Eine rostige P38 oder einen alten Arminius-Revolver kauft man wahrscheinlich billiger beim Büma, dem alten Jäger oder in Online-Auktionen, als sich den Behördenstress anzutun.
 

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