Mibaki schrieb:... entsprechend interessieren Einnahmen aus dem Wildbreterlös auch nicht.
Greets
Mibaki
Nicht ganz, dafür wird Jagdsteuer erhoben...
Mibaki schrieb:... entsprechend interessieren Einnahmen aus dem Wildbreterlös auch nicht.
Greets
Mibaki
Hunsrückwilderer schrieb:Nicht ganz, weil es nicht auf Einkünfte aus dem Wildbretverkauf ankommt. Aufwandsteuer?
Sollte also tatsächlich Gewinn erwirtschaftet werden, so würden zu versteuernde Einkünfte vorliegen.Mibaki schrieb:Da in den allermeisten Fällen die von uns betriebene Jagd keinen Gewinn abwirft, fällt die Geschichte ohnehin in den von Rechtsprechung entwickelten Bereich der sogenannten Liebhaberei. Soll bedeuten, Wir können dem FA nicht mit Ausgaben aus der Jagd kommen, entsprechend interessieren Einnahmen aus dem Wildbreterlös auch nicht.
Mibaki schrieb:§ 4 (5) EStG
Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
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Nr. 4. Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen.