Waffe neu oder nicht wo finde ich einen Gutachter

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Moin,

ich möchte den Fall hier noch nicht konkretisieren, habe jedoch das starke Gefühl über einen Waffenhändler (egun) keine Neuwaffe sondern eine gebrauchte, zumidest Vorführwaffe oder ähnliches erhalten zu haben.

Hat das Procedere eventuell schon mal jemand durchexerziert ?

Habe leider erst jetzt einsprechende Negativbewertungen auf egun gesehen, der Hersteller lässt keinen Endkundenkontakt zu, wenn ich das vorher gewusst hätte,
ich hätte auf eine Waffe dieses Herstellers nie geboten....

natürlich versuche ich derzeit die Waffe ordnungsgemäss zurückzugeben, ich denke jedoch so jemandem sollte das Handwerk gelegt werden falls ich in der Sache richtig liege.

Gruss

Norra
 
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Waidmannsheil!

Schwierig. In dem Falle (wenn vorsätzlich oder nachweislich) absichtlich Vorführwaffen oder Gebrauchtwaffen als neu verkauft werden, dann wäre das für mich Betrug. Macht soweit ich weiß auch den Kaufvertrag ungültig.

Mit der Rückgabe ist es einfach, sobald die Person gewerblich verkauft. Hier wüsste ja dann wahrscheinlich das Finanzamt bescheid. Falls nicht, sollte es Bescheid wissen. Evtl. den Verkäufer wissen lassen?

Du solltest dir allerdings sicher sein, dass es auch wirklich ist wie dein Gefühl es dir rät. Wie kommst du darauf, dass es keine Neuwaffe ist?
 
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Es gibt ein bundesweites Sachverständigenverzeichnis der IHK. Vielleicht findest Du da einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Waffen in Deiner Nähe.
 
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Was lässt dich am Neuwaffenstatus zweifeln?
Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Habe auch beim Büma ein gerade angekommenes Paket direkt vom Lieferanten gesehen im welchem die darin enthaltene Büchse Schmauchspuren etc. enthielt. Ist leider nicht selbstverständlich dass nach dem Beschuss hier nochmals Hand angelegt wird.

Aber Norrahammar kann froh sein dass sein Anliegen bisher positiv bearbeitet wurde!
 
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Waffe kam ohne jedwege Dokumentation, weder Waffenpass, noch Anleitung weder für die Waffe noch für den GRS Schaft, Kratzer am Schaft eventuell durch Montage, Kratzer an den Montagebasen für das Glas, sichtbare Spuren vom Schraubstock am Schaft. Keinerlei Dokument in dem die Waffennummer erwähnt wäre, weder auf der Rechnung noch sonst irgendwo (wirkt nicht seriös auf mich).
Weiteren Ausschlag ergab ein vergeblicher Versuch den Hersteller zu kontaktieren, der spricht nicht mit Endkunden, das hat zwar nix mit neu oder nicht zu tun, jedoch hat das den Ausschlag gegeben mit dem Händler nicht angemessen nachzuverhandeln sondern die Waffe zurückzugeben.
 
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Anhand der Beschußzeichnung ist das Beschußjahr zu ermitteln. Einfach die beiden Buchstaben bei der Kennzeichnung des Beschußamtes....

Wen Gutaschter; dann über Anwalt bei Gericht ein Beweißsicherungsgutachten beantragen. Geht i.D.R. auch bevor der Streit verkündet wurde. Damit hat sich das Thema " Gegengutachten" erledigt. Fachkundige Gutachter in diesem Falle währe die DEVA. Die Schreiben dann auch ein Gutachten mit Rundstempel und sind damit Justiziabel .
 
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Anhand der Beschußzeichnung ist das Beschußjahr zu ermitteln. Einfach die beiden Buchstaben bei der Kennzeichnung des Beschußamtes....

Wen Gutaschter; dann über Anwalt bei Gericht ein Beweißsicherungsgutachten beantragen. Geht i.D.R. auch bevor der Streit verkündet wurde. Damit hat sich das Thema " Gegengutachten" erledigt. Fachkundige Gutachter in diesem Falle währe die DEVA. Die Schreiben dann auch ein Gutachten mit Rundstempel und sind damit Justiziabel .
Beschussjahr hat aber nichts mit Neuwaffe zu tun.
Wenn die Büchse 4 Jahre beim Großhändler steht und dann in den Handel kommt ist es trotzdem eine Neuwaffe.
Ausschlaggebend ist doch lediglich ob die Waffe vorher schon mal einen anderen privaten Besitzer hatte.
Selbst Händler untereinander schicken sich Waffen hin und her mit Überlassung, ist dann trotzdem beim Verkauf eine Neuwaffe.
Auch wenn sie im Laden stand und vorgeführt wurde, ist es trotzdem eine Neuwaffe.
Aber übers NWR lässt es sich ganz einfach nachvollziehen wann die Waffe hergestellt wurde und wer sie alles in Besitz hatte, das ist ja der Sinn hinterm NWR. Nur wirst du als Privatmann keine Auskunft bekommen.
Und nun mal Butter bei die Fische, was lässt dich Zweifeln?
Beschuss wird bei jeder Waffe gemacht und wenn ein ZF montiert wurde, wird es ja sicher auch eingeschossen worden sein. So what?
Mehrere Kratzer außen sind zwar unschön und sollten erwähnt werden, die können auch bei Montage, Lagerung verschicken passieren, aber ist immer noch kein Beweis für eine Gebrauchtwaffe.
 
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Lange Lieferzeiten ergeben sich aus der Lagerhaltung bzw.Nichtlagerhaltung beim Zwischenhändler . Unerträglich lange Lz.ergeben sich bei stark nachgefragten aber nicht zwischengelagerten Teilen.Da führt kein Weg vorbei. Beschußdatum spielt da die geringste Rolle,
 

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