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Achja, nur um es klarzustellen: Ich halte von §5 Abs. 2 WaffG auch nichts. Ich gebe nur wieder, welche Auslegungen des Gesetzes ich derzeit für am wahrscheinlichsten halte.
Ja. Es reicht ja sogar, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass du zukünftig leichtfertig mit Waffen oder Munition umgehst.
Übersetzt in normales Deutsch lese ich da: Es muss mindestens einen "Beweis" geben, der eine Wahrscheinlichkeit(!) deiner zukünftigen Leichtsinnigkeit begründet. Und nichtmal eine wirklich hohe Wahrscheinlichkeit. Es braucht im Prinzip nur einen Beweis, der eine kleine Restwahrscheinlichkeit aufkommen lässt, ganz nach dem Motto "Wenn ich ihm nicht 100%ig vertrauen kann, dann ist er unzuverlässig.".
Gut, und wo ist jetzt der Beweis, dass es leichtfertig ist, eine geladene Waffe daheim rum zu tragen?
Den §5 Abs. 2 a+b auf das restliche Leben angewandt, müßten mindestens 90% der Menschen sanktioniert werden. Jeder Autofahrer, jeder Spaziergänger mit Spazierstock, jeder Radfahrer,
jede Hausfrau mit Gasherd in der Küche, und noch tausende Beispiele mehr.
Sollte der Richter nicht Recht sprechen, wäre das schon ein dolles Ding. Besonders da wir hier über höchstrichterliche Rechtssprechung seitens BVerwG sprechen.
Die konkrete Rechtsgrundlage ist wirklich vielfach genannt. Der §5WaffG sagt etwas zum Umgang mit Waffen.
Es hlft ungemein die wirklich mehrfach (trotz Leseschwäche einzelner) eingestellten Beiträge inkl, der Aktenzeichen und der Urteilsbegründungen auch zu lesen.
Da wird alles haarklein begründet. Ausführlicher geht es nicht.
Andersherum wird ein Schuh daraus: Es ist schlicht nicht erlaubt. Die Erlaubnisse wurde nämlich definiert und eine andere handlung wird als nicht ordnungsgemäßer Umgang bezeichnet. Eine ganz simple Sache.
Ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund wären vorteilhaft, sollte das Thema akut sein. Dann bleibt das immerhin straffrei.
EDIT: Stellt es euch so vor: Ihr fahrt Auto, Bereifung hat gerade noch so die nötige Mindestprofiltiefe. Laut StVO alles im Rahmen. Ihr seid in einen Unfall verwickelt. Versicherung sagt "Wir zahlen nicht, wäre bei der vom ADAC empfohlenen Profiltiefe nicht passiert".
Jain. Der Pudels kern ist ein anderer: Bei beiden Beispielen begehst du keine Straftat/Owi - hast aber entsprechende Sanktionen zu ertragen.unzutreffend ... wenn ich die Mindestprofiltiefe habe, dann ist die Benutzung des Reifens zulässig und nicht fahrlässig.
..., Recht haben ist belanglos, wenn du nicht Recht bekommst!unzutreffend ...
Wozu Beweis? Steht im Gesetz.
§ 5 Absatz 1 Nr. 2 a und b:
nicht vorsichtig oder sachgemäß
Es ist für den Jäger kein sachgemäßer Umgang, die Waffen daheim geladen zu tragen. Ist ja schließlich keine Jagdausübung.
Und die Jagd auf Stöckelwild zählt nicht!
..., Recht haben ist belanglos, wenn du nicht Recht bekommst!
Wenn man auf der sicheren Seite sein will, muss man sich immer fragen "Wie wahrscheinlich ist es, dass mein Verhalten als leichtsinnig angesehen wird, wenn wirklich etwas passiert?". Nicht wie wahrscheinlich es ist, DASS etwas passiert. Denn bei der Frage sind wir schnell wieder beim "so lange ich nicht erwischt werde..."
Und ja, wenn ich das in allen Lebensbereichen machen würde, würd' ich wahnsinnig werden. Aber ich mag noch ein paar Jahre auf die Jagd gehen.
Wenn man auf der sicheren Seite sein will, muss man sich immer fragen "Wie wahrscheinlich ist es, dass mein Verhalten als leichtsinnig angesehen wird, wenn wirklich etwas passiert?". Nicht wie wahrscheinlich es ist, DASS etwas passiert. Denn bei der Frage sind wir schnell wieder beim "so lange ich nicht erwischt werde..."
Und ja, wenn ich das in allen Lebensbereichen machen würde, würd' ich wahnsinnig werden. Aber ich mag noch ein paar Jahre auf die Jagd gehen.
Du bist sehr einfach gestrickt (was nichts schlimmes ist, aber nach §5 WaffG möglicher Weise Anlass gibt, dass du Waffen leichtfertig oder gar mißbräuchlich verwendest).
Geh doch einfach mal vom Jäger weg. Es gibt Sportschützen, Waffensammler usw. die üben auch keine Jagd aus. Was ist denn mit denen?
Ich bin raus. Bei so viel Ignoranz, Arroganz, Unwissenheit, Unwillen dieses zu ändern ist mir meine Zeit zu schade.
Ich gehe jetzt auf Jagd. In Übereinstimmung mit dem deutschen Waffenrecht und mir selbst.
Herr, schmeiß Hirn vom Himmel. Oder Backsteine. Egal, Hauptsache du triffst.