Waffe auf dem eigenen Grundstück führen

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Gott sei es im Leben gedankt das ich auf dem Dorf wohne mit noch
Normalen Leuten.

Gruß Seppel
Es kommt aber auch sehr drauf an, wo das Dorf liegt. Für im Speckgürtel mancher Großstadt liegende, mit durch BMW und was weiß ich für Ingenieuren verseuchten Neubaugebieten würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen.
Mein Spezl in Niederbayern wenn seinen Parcours hinterm Hof aufbaut, hat da auch weniger Probleme. Der nächste Nachbar ist auch 1000m weg ....
 
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Hmmm..... ich weiß nicht.
Nicht dass ich mich als Waffenbesitzer "verstecke". Aber mir genügen die ungläubigen Blicke mancher im Treppenhaus oder Aufzug, wenn ich mit Futteral geschultert denen begegne.
Und ich vermeide es ganz sicher, dass ggf. einer von gegenüber gerade sieht wie ich mit der Waffe, z.B. bei der Reinigung der selben, da hantiere. Für die ganze weichgespühlte Gesellschaft gibt es einfach keinen privaten Waffenbesitz.
Ich bin da weiterhin vorsichtig.
Im Garten, der ggf noch einsehbar ist, würde ich nicht rumhantieren. Und schon gar nicht auf dem Balkon.
Du musst verpacken.
Meine Nachbarn sind den Anblick von diversen Gewehren von mir gewöhnt. Ich verpacke da gar nix auf dem Weg zum Auto.
 
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Ich habe erstmal versucht zu eruieren was eigentlich "leichtfertig" im Sinne des Strafrechts ist. Habe das gefunden:

 
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Hmmm..... ich weiß nicht.
Nicht dass ich mich als Waffenbesitzer "verstecke". Aber mir genügen die ungläubigen Blicke mancher im Treppenhaus oder Aufzug, wenn ich mit Futteral geschultert denen begegne.
Und ich vermeide es ganz sicher, dass ggf. einer von gegenüber gerade sieht wie ich mit der Waffe, z.B. bei der Reinigung der selben, da hantiere. Für die ganze weichgespühlte Gesellschaft gibt es einfach keinen privaten Waffenbesitz.
Ich bin da weiterhin vorsichtig.
Im Garten, der ggf noch einsehbar ist, würde ich nicht rumhantieren. Und schon gar nicht auf dem Balkon.
Kann ja keiner was dafür dass du im Käfig wohnst …
 
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Kleine Anregung ohne den Anspruch juristisch korrekt zu sein.........
Ich trinke Bier mit meinen Nachbarn und werf auch schon mal ne Wurst auf den Grill oder reiche eine solche über die Hecke.
Wer zu mir auf einen Kaffee kommt geht auf dem Weg in die Küche an 2 Schränken mit Zahlenschloss vorbei.

Ich muss da nichts verstecken, meine Nachbarn wissen Bescheid.

Gruß Fritz
 
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Mal nur noch so als Anmerkung, freilich würde ich in Hamburg, Berlin oder München meine Waffen nicht im Garten putzen oder mal anschlagen. Ich glaube da wohnt die Mehrheit derer die Jäger nicht als Freunde betrachten. Auf meinem Dorf im Osten Deutschland sieht das ETWAS anders aus. Wenn man halbwegs einen gesunden Menschenverstand hat stellt man auch solche Fragen hier nicht im Forum sondern schaltet das Gehirn ein.
Warum hört man von dem Experten eigentlich hier nix mehr, nach immerhin schon 36 Beiträgen.
Noch eins hört endlich mit diesen ,es könnte ja sein ,oder es kann ja das und das passieren,und wenn der das sieht und dies und das auf. Es nervt einfach , übrigens habe ich gute Nerven , jagen beruhigt.

Gruß Seppel
 
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§5 Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
2. Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden
b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig betrachtet werden


Es muss nicht erst eine missbräuchlich Verwendung sein um die Zuverlässigkeit zu verlieren, es reicht schon die leichtfertige Verwendung. Und im Garten damit herum zu hantieren dürfte da sehr schnell drunter fallen. Die Handlungen mit der Waffe müssen immer dem von Bedürfnis umfassten Zweck dienen, letztlich also der Jagd.
Anschlagübungen und Waffe putzen könnten da sogar noch darunter fallen und damit unschädlich sein.
Patrouillieren oder die Waffe sonst wie auf dem Grundstück mit sich tragen ohne direkten oder indirekten jagdlichen Anlass, ist selbst auf dem umfriedeten Grundstück nicht vom Bedürfnis umfasst. Auch wenn das nicht als Führen im waffenrechtlichen Sinne gilt.

Um die Frage sicher zu beantworten hat sich in den letzten Jahren folgende Vorgehensweise herauskristallisiert:
Man besteht auf der eigenen Gesetzesinterpretation und nimmt sich den maximalen Freiraum. Man wartet bis man angezeigt wird und die Waffenbesitzkarten etc. eingezogen werden. Da die Kontrolldichte sehr gering ist und viele Falschhandlungen nur deshalb nicht auffallen weil man nicht erwischt wurde hilft es die Ordnungshüter selbst zu informieren, man glaubt sich ja im Recht.
Dann durch alle Distanzen bis mindestens vors OVG, besser BVG klagen und am Ende haben wir endlich eine klare Antwort auf die Ausgangsfrage.

Oder man schaltet den Kopf ein, schaut sich die Rechtsprechung der letzten Jahre an, fragt sich ob das wirklich sein muß und handelt entsprechend.
.....eben ! Gelenkte (Un)Rechtssprechung , von auf Linie gebrachten , abhängigen Richtern , welche Ideologien durchdrücken mit fadenscheinigen Begründungen.....so werden aus Opfern Täter, Täter werden zu Opfern , Idioten und Denunzianten werden zu gesetzestreuen "Bürgern" und der nichtsahnende Steuerzahler/Jäger wird zum Verbrecher......wie schon gesagt , ich kenne noch Zeiten als man KK's im Otto Katalog bestellen konnte, die Gewehre der Skatjäger in der Kneipe an der Garderobe hingen, wir Kinder in der Dorfkneipe auch mal zum Staunen vom Förster den 38er in die Hand gedrückt bekamen und es weder auf Weihnachtsmärkten, noch auf Dorffesten Betonbarieren gab , Freibäder noch " freie" waren und das Wort Gruppenvergewaltigung schlichtweg nicht existierte .......uvm......!
Grüße und WMH,Olli
 
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Ich trainiere gerne mit der Airsoft auf dem Grundstück.
Die sieht, nicht ohne Grund, 1:1 aus wie meine echte und macht auch ein bissl Krach, da es eine GBB ist (gas-blow-back).
Da habe ich stets ein wenig Sorge wegen der Nachbarn, leider wahr. 🤷‍♂️
 
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Ich trainiere gerne mit der Airsoft auf dem Grundstück.
Die sieht, nicht ohne Grund, 1:1 aus wie meine echte und macht auch ein bissl Krach, da es eine GBB ist (gas-blow-back).
Da habe ich stets ein wenig Sorge wegen der Nachbarn, leider wahr. 🤷‍♂️
.....bei uns im Ort , vor einigen Jahren.....großer SEK Einsatz mit 3 Fzg und 10 Spezialkräften .....!
Eine Frau sah " wie ein bewaffneter Mann mit einer 'Maschinenpistole' " in einer Wohnung herumlief...hatte ich schon mal geschrieben !
...es war der 14jährige Nachbarsjunge der in seinem Zimmer mit einer Softairwaffe "Gangsta-Rapper" spielte ! Vielleicht hätte ja vorher ein Anruf bei der Nachbarsfamilie gegenüber, seitens der "Hysterie-Wache" gereicht ??!! Aber auch bei denen scheint denken Glückssache zu sein ?!
......also auch dies könnte Dir sauer aufstoßen 🤷🏼‍♂️in Dummland 🤷🏼‍♂️❗Grüße und WMH,Olli
 
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.....also auch dies könnte Dir sauer aufstoßen 🤷🏼‍♂️in Dummland
Deshalb lass ich Vorsicht walten. Man kann nix garantieren. Auf der anderen Seite, Vater war bis zum Ende seiner schweren Krankheit in seinem Wohnzimmer zwischen seinem Sammlungen gelegen. Zig Ärzte, Pfleger und am Ende die von der städtischen waren bei ihm. An seinen Sachen in den Vitrinen hat sich keiner gestört. Man war eher interessiert. Wir hatten da schon oft die Befürchtung, da kommt mal was....
Es besteht also noch Hoffnung.
Meinen dunkelgrünen Lehrer-Nachbarn in Pluderhosen trau ich da aber weniger Toleranz zu....
 
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