Wärmebild welche Modelle nutzt Ihr/wurden genutzt -und wie seit Ihr damit zufrieden ?

Registriert
8 Jul 2016
Beiträge
42
Bevor das hier zu OT wird:

Ich nutze eine Flir Scout 240 III

Hasen kann ich auf 200m in der Dunkelheit ausmachen
Sauen und Rehwild bis entspannt 450 m.

Nicht wegen der spezifischen Wärmesignatur, mehr auf Grund des Bewegungsmuster.

Kleiner weisser Fleck auf dem dunklen Acker der hin und her hoppelt = vermutlich Hase

Das Revier besteht aus 80 Feld und 20 Wald. Kirrungen alle am Waldrand und kann man im Wald die Sau gut ausmachen.

Für meine Zwecke völlig ausreichend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Habe nun das Flir Scout III 640 für mich kurz getestet. Es kommt leider nicht in Frage, da es sich nicht mit Brille betreiben lässt und ohne Brille der Dioptrienausgleich für mich nicht ausreicht (obwohl es unter 3 sind).
 
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Dann hätte ich noch mehr seitlichen Lichtaustritt. Möchte es eigentlich mit Muschel und ohne Brille nutzen. Und zwar auf dem linken Auge, damit das rechte, mit dem ich durch das ZF blicke, möglichst wenig beeinträchtigt wird. (Mit rechts würde der Dioptrienausgleich gerade so reichen.) Das Guide 510 (JSA , Lahoux ...) soll einen größeren Dioptrienverstellbereich haben.
 
Registriert
8 Jul 2016
Beiträge
42
Danke, endlich mal wieder einer der was sinnvolles zum Thema beiträgt :thumbup:
Hast du eine Möglichkeit das Livebild abzugreifen? Ich habe hier noch ein Scout I und würde gerne mal den Unterschied zum III sehen.

Leider nein, das geht nur bei den beiden nächst besseren Geräten. Aber 600€ mehr für etwas das ich vermutlich zu selten brauche, waren mir zu viel.

Ich hätte zwar gerne noch Zoom gehabt, aber was nützt es mir wenn ich sehe, das in 800m die Sau über den Acker flitzt? Wie gesagt, das Bewegungsmuster ist viel aussagekräftiger.
 
Registriert
25 Aug 2009
Beiträge
433
servus



und der Jagdschein dürfte dann damit auch weg sein, mit allen Nebenwirkungen :what:

Genau deswegen verkaufen die sich wie geschnitten Brot
icon11.png
 
Registriert
6 Mai 2009
Beiträge
660
zumindest in BW dürfte die (möglicherweise beschränkte) Zulassung von Nachtzielgeräten
demnächst anstehen.

Wer kann dazu

http://www.flir.de/ots/thermosight-pro/

was sagen? Gibt es in D oder in der EU solche Geräte oder ähnliche zu
einem vernünftigen Preis?

danke für Infos.

Wmh Loxley
 
A

anonym

Guest
zumindest in BW dürfte die (möglicherweise beschränkte) Zulassung von Nachtzielgeräten
demnächst anstehen.

Wer kann dazu

http://www.flir.de/ots/thermosight-pro/

was sagen? Gibt es in D oder in der EU solche Geräte oder ähnliche zu
einem vernünftigen Preis?

danke für Infos.

Wmh Loxley


Nachdem in diesem Fred reichlich gelöscht wurde, geht nun die ganze Diskutiererei wieder von vorne los :no:

Bei den von dir verlinkten Geräten handelt es sich um Nacht-ZIEL-Geräte.
Die Geräte wurden zum Einsatz auf Waffen konstruiert und beinhalten ein Zielkreuz.
Das gilt auch für ein Pulsar Trail.

Der alleinige Besitz eines solchen Gerätes ist eine Straftat mit Mindest(!)strafe von einem Jahr Freiheitsentzug.
WaffG und Kriegswaffenkontrollgesetz sind Bundesrecht. Daran kann auch Badenwürtenberg eigenmächtig nichts ändern.

Daneben gibt es schon jetzt Nacht-SICHT-vorsatzgeräte, die ich derzeit legal nutzen darf, um mit ihnen solo oder als Vorsatz zu einem Fernglas zu beobachten.Beispiel für so ein Gerät wäre das Pulsar Core 55.
Ich darf sie derzeit jedoch keinesfalls auf/vor ein Zielfernrohr montieren.

Nun kommt Badenwürtenberg ins Spiel und könnte aber bei solchen Vorsatz(!)geräten föderal jagdrechtlich den Einsatz auf dem ZF genehmigen.
So wie gerade schon in einigen Gegenden von Bayern mit Ausnahmegenehmigung praktiziert.

Horrido,
Framic
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.593
Warum sollte eine Genehmigung für ein Vorsatzgerät möglich sein, um ein ZF zu einem Nachtzielgerät zu machen, ein Nachtzielgerät aber keine Genehmigung bekommen können!?!?


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Das sind die Geheimnisse unseres Waffenrechts. :biggrin:

Bei den Vorsatzgeräten ist eben nur die konkrete Verwendung als Vorsatz vor die Zieloptik verboten, nicht der bloße Besitz. Soweit Du aber einen behördlichen Auftrag (konkret der UJB) zur Jagd mit Vorsatzgerät hast, ist auch diese Verwendung nicht mehr verboten, so ist es im Waffenrecht (Bundesrecht) geregelt. Die UJB kann aber nicht das Waffenrecht ändern und Dir deshalb kein Nachtzielgerät genehmigen.
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.593
Ja, aber das ist doch tünnes.... denn im Waffengesetz ist beides verboten!

§ 2 Waffengesetzt, Absatz (3)

Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

Abschnitt 1: Verbotene Waffen

1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Registriert
8 Apr 2016
Beiträge
8.425
Ja, aber das ist doch tünnes.... denn im Waffengesetz ist beides verboten!

§ 2 Waffengesetzt, Absatz (3)

Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

Abschnitt 1: Verbotene Waffen

1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Dadurch ist aber das Vorsatzgerät nicht per se verboten, lediglich die Benutzung an der Waffe, und die kann mit Sondergenhmigung eben erlaubt werden. Manchmal muß mann im Leben einfach akzeptieren dass es so ist.:cheers:
Danke für BTT
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
173
Zurzeit aktive Gäste
347
Besucher gesamt
520
Oben