[Niedersachsen] Vorzeitige Kündigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis

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Ein (entgeltliche)Jagderlaubnisscheininhaber will, nach knapp 2 1/2 Monaten unser Revier verlassen weil er sich anders vorgestellt hat!
Er konnte von den vereinbarten Betrag nur die Hälfte anzahlen! Als er jetzt ( nach 2 Monaten) auf Zahlung der Restsumme aufgefordert wurde verlangt er, den unterschriebenen Vertrag zu beenden, Begründung; er hat sich das alles anders vorgestellt! Er besteht auf Anteilmäßige Rückzahlung des Betrages! Wie weit sieht hier die Rechtslage aus! Ein schwerwiegender Grund ist nicht zu erkennen!
 
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Tjaaaa Recht ist halt auch ein Stück weit relativ. Will man sich jetzt wirklich den Ärger antun, ggfls. Anwälte bemühen, prozessieren usw.?

Oder soll man net froh sein, dass man einen Stinkstiefel, der nicht passt, ohne viel Federlesens los wird? Man könnte ja zu Not noch sagen zum Quartalsende. Danach Schwamm drüber und keinen Gedanken mehr an den verschwenden. Das Leben ist zu kurz um sich wegen so was aufzuregen...

Aber ich muss mich halt auf der Arbeit schon genug rumärgern, dann brauch ich net noch in meiner Freizeit zusätzlichen Ärger. Deshalb bin ich da vielleicht bei sowas zu nachsichtig...

Grundsätzlich sollte das bei einem entgeltlichen Begehungsschein aber schriftlich geregelt sein unter welchen Bedingungen eine vorzeitige Kündigung möglich ist.
 
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Ein (entgeltliche)Jagderlaubnisscheininhaber will, nach knapp 2 1/2 Monaten unser Revier verlassen weil er sich anders vorgestellt hat!
Er konnte von den vereinbarten Betrag nur die Hälfte anzahlen! Als er jetzt ( nach 2 Monaten) auf Zahlung der Restsumme aufgefordert wurde verlangt er, den unterschriebenen Vertrag zu beenden, Begründung; er hat sich das alles anders vorgestellt! Er besteht auf Anteilmäßige Rückzahlung des Betrages! Wie weit sieht hier die Rechtslage aus! Ein schwerwiegender Grund ist nicht zu erkennen!
was habt ihr vereinbart, wenn eine Seite Kündigen will?
Kündigungsfristen?

Wie es scheint, liegt es an der Zahlung der zweiten Hälfte seines Beitrags?
Es mag vielfälltige Gründe geben, die niemand hier erahnen kann.
Ist er finanziell überfordert?
Sind bei Ihm unvorhegesehen Kosten entstanden? ( neues Auto?)
Darauf würde ich ihn ansprechen und einen für beide Seiten akzeptablen
Weg suchen, sich im Guten zutrennen!
Oder seid Ihr jetzt auf diesen Betrag so sehr angewiesen?

Vögel die fliegen wollen, kann man nicht halten!
 
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habt ihr einen Vertrag, der das Thema „vorzeitige Kündigung“ oder „einseitige Kündigung“ abdeckt?
Wenn nein: Er hat gekündigt, muss er wissen.
 
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Vertrag kommt von vertragen... wenn man es nicht tut, hätte man besser alles schriftlich festgehalten. Aber, wie kommt man darauf, das man für die Jagd seinen Obolus entrichtet und das ganze dann wie ein Händy-Abbo monatlich kündbar und abrechenbar ist!? Klar könnte man solche Verträge machen, aber will man das!? Ein Jagdjahr ist ein Jagdjahr. Bei der jüngeren Generation habe ich so eine komische Denkweise schon öfters erlebt.

Letztendlich, Geld wieder geben und schleich dich... falls ein anderer Pächter nach dem Kollegen fragt, kann man ja seine Bedenken äußern.
 

Westwood

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Ich weiß nicht um welche Summen es sich handelt, bisher hatte ich auch noch nicht den Fall das jemand von sich aus das Revier verlassen wollte, nur das ich jemanden rausgeworfen habe.
Demjenigen habe ich sein Geld anteilig zurück gegeben, einfach um einen sauberen Abschluss zu haben und im Nachgang kein gekasper fürchten zu müssen.

Wer weiß wofür es gut ist, vermutlich kannst du froh sein den Klotz so einfach los zu werden.
 
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Die für beide Seiten sauberste Lösung ist sich vernünftig auszusprechen und den Vertrag zum 30.09.2023 schriftlich zu beenden. Wenn er die Hälfte bezahlt hat sollten das die 6 Monate sein. Er kann jagen gehen, muss aber nicht. Darf hier aber auch nur 50% der im entgeltlichen Schein benannten Stücke erlegen und sich aneignen.

Wenn derjenige welcher dann frech wird, würde ich zum Anwalt gehen, auf mein Recht beharren und die fehlende Zahlung einfordern, sofern es keine eindeutige Kündigungsklausel gibt.

Bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis gehe ich einfach mal davon aus, dass jede Partei einen von beiden Seiten unterschriebenen Schein mit Datum und den Vertragszeitraum hat. Ebenso sollte es eine schriftliche Vereinbarung über die 2te Rate geben oder zumindest eine unterschriebene Quittung über die erste Teilzahlung.
 
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Entweder man zieht das a) mit allen Konsequenzen und unsicherem Augang durch, oder b) man lässt ihn ziehen. Ich wäe für b).
Inwieweit man sich auf die Rückzahlung einigt sollte ein Gespräch ergeben.
Ich würde ihm von den 6 Monaten die er bezahlt hat 3 erstatten und dann ists gut.
Rechtsanspruch besteht aber sicher nicht.

P.S.: Frag dich mal um wie viel Geld wir sprechen? Es wird ja nicht die Bergjagd im Salzburger Land sein :)

P.P.S. Beim nächsten Vertrag an eine Ausstiegsklausel - für beide Seiten - denken.
 
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Das mit der Hälfte " abjagen" und ihn dann vom Hof gehen lassen,war auch unser Vorschlag, er geht nicht darauf ein! Er hat bis jetzt auch nur per WhatsApp mit uns Kontakt aufgenommen ,keine schriftliche Erklärung! Er versucht sogar andere Mitjäger zu beeinflussen! Wir sind 3Pächter!
 
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Ich denke , ihn einfach seinen Willen nachzugeben könnte ein falsches Zeichen sein! Sowas hatten wir auch noch Nie!
 
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Ein (entgeltliche)Jagderlaubnisscheininhaber will, nach knapp 2 1/2 Monaten unser Revier verlassen weil er sich anders vorgestellt hat!
Er konnte von den vereinbarten Betrag nur die Hälfte anzahlen! Als er jetzt ( nach 2 Monaten) auf Zahlung der Restsumme aufgefordert wurde verlangt er, den unterschriebenen Vertrag zu beenden, Begründung; er hat sich das alles anders vorgestellt! Er besteht auf Anteilmäßige Rückzahlung des Betrages! Wie weit sieht hier die Rechtslage aus! Ein schwerwiegender Grund ist nicht zu erkennen!
Auch wenn das Revier, bzw der Pächter das Geld dringend braucht (sonst würde man hier gar nicht Posten) -Seelenfrieden ist unbezahlbar... Und ihr solltet mal überlegen, ob Pachten das richtige für euch ist.
 

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