Vollzug des Sprengstoffgesetzes

JMB

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eben.
Bitte widerspruch einlegen!!
Soo einfach ist das mit dem Widerspruch nicht!
Der ist in einigen Bundesländern nämlich abgeschafft worden - dort muss man gleich den Klageweg beschreiten.
So vie zum Thema Verwaltungsvereinfachung und Bürgernähe. :evil:


WaiHei
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Im übrigen sind Regelungen von (hier waffenrchtlich) unzuständigen Behörden nichtig, also gar nicht existent, § 44 VwVfG (Bund) bzw. entspr. landesrechtl. Regelungen. Ruhig hilfsweise zur sonstigen Argumentation auch darauf im Widerspruch hinweisen. Der Gesetzgeber wollte mit der Munitionserwerbsgeschichte gar nicht strikt formal regeln, wer welche Patronen erwerben darf, z.B. den Erwerb einer 4mm M 20 ohne gesonderte Erlaubnis verhindern, wenn man eine .50 BMG erwerben dürfte, er wollte verhindern, dass Unberechtigte in den Besitz von Mun gelangen. Hier reitet und wiehert der verselbständigte Gutmenschenschikaneamtsschimmel, und dem muss man mal wieder in die Weichteile treten, damit er wieder auf den richtigen Weg kommt.
Wobei vorliegend nebulös bleibt, was der Ts genau bekommen hat. Rmb dabei? Titel des Schreibens?
 
A

anonym

Guest
1. Soo einfach ist das mit dem Widerspruch nicht!
Der ist in einigen Bundesländern nämlich abgeschafft worden - dort muss man gleich den Klageweg beschreiten.

2. So vie zum Thema Verwaltungsvereinfachung und Bürgernähe. :evil:


WaiHei

1. Na und, das ändert ja nichts daran, dass hier in die Rechte des vom VA Betroffenen eingegriffen wird, er eine Rechtsverletzung geltend machen kann. Dort, wo der W. zulässig ist, wird er eingelegt, dort wo nur noch die Klage zulässig ist, wird geklagt. Fehlerhafte oder fehlende RMB/RBH verlängern die jeweiligen Fristen von regelm. einem Monat auf ein Jahr.

2. Das war nicht nur das, sondern wieder ein weiterer Schritt zur Abschaffung des Rechtsstaates, und außer Sabine LH-Schnarrenberger und mir haben das nur noch wenige Andere gemerkt............
 

JMB

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... und außer Sabine LH-Schnarrenberger und mir haben das nur noch wenige Andere gemerkt............
Soo alleine seid Ihr beiden bestimmt nicht, nur wer wollte damals dagegen vorgehen, wenn die "breite Masse" nicht mitzieht?
Ist doch wie bei der Vorratsdatenspeicherung. :evil:
Wo ist der "große Aufschrei" bei der NSA-Affäre (von saudämlichen Äußerungen so manchen Politikers ("Damit ist die Affäre für uns beendet.") mal ganz abgesehen)?

Habe heute im Radio (allerdings nur "mit einem Ohr") gehört, dass angeblich ein BND-Mitarbeiter für die NSA im Bundestag spioniert haben soll. :unbelievable:
Wenn das stimmt UND dann nicht gleich einige "Köpfe rollen" ist wirklich Hopfen und Malz verloren!

Und was unsere Verbände - egal, ob jagdlich oder Sportschützen - angeht habe ich den Eindruck es läuft wie '44 in der Normandie.
Wie sage doch Curd Jürgens in "Der längste Tag" so schön?!:
"Und der Führer schläft noch immer." :evil:


WaiHei
 
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Ruf da an und sag denen Sie sollen dir dies Rechtsmittelfähig Bescheiden , sonst würdest Du garnix machen.
Und im Falle das sie dies tun sofort Rechtsmittel einlegen.

Es wird aber nicht geschehen da Sie vor Gericht damit einfahren und dies auch wissen.
 
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Soo alleine seid Ihr beiden bestimmt nicht, nur wer wollte damals dagegen vorgehen, wenn die "breite Masse" nicht mitzieht?

Das stimmt schon, irgendwie. Aber. Das große Problem, um mal im Bereich des Waffenbesitzes zu bleiben, ist doch folgendes. Man überzieht uns doch mit zig Einzelgefechten. Das beginnt schon bei den neuen Schießstandvorschriften. Momentan kenne ich fast keinen Verein mit eigenen Schießstand, bzw. gewerblich/halbgewerblich, ja sogar welche im Besitz von Kommunen, die keine Probleme mit ihrer wiederkehrenden Standabnahme und einem nicht vorhanden Bestandsschutz habe. Weiter geht es dann mit der Bedürftnisproblematik, "Schießverbot" mit Sammlerwaffen, Einschränkungen beim Wiederladen, Auflagen bei der Verwahrung, neues Jagdgesetz, Bleiverbote, usw., usw....
Wir alle, vorallem die Schießsportler machen diesen ganzen Mist doch nur aus Spaß an der Freude. Als Hobby. Und das macht man um den vielleicht täglichen Ärger im Alltag zu vergessen, auszuspannen oder seiner "Berufung" zu folgen. Und die breite Masse der Waffenbesitzer will einfach seine Ruhe. Resigniert, und hofft, es wird schon irgendwie noch gehen. Die meisten, stecken eh den Kopf in den Sand.

Bei mir steht der Schmarrn auch in der §27er Erlaubnis, dass ich nur die Patronen laden darf, für die ich ne EWB hab. Ich habe 2010 auch kurz nachgehackt, div. "Urteile" vorgebracht , aber man zeigte sich in M. wenig beeidruckt. Den Weg zum Anwalt hab ich mir geschenkt. Warum? Auch ich will meine Ruhe. Genügt schon der Ärger, den man so auf der Waff-Behörde hat. Ich bin schon gespannt darauf, wenn ich die Kaliberänderung bei der Ruger melden muss.
Mein Pulverschein läuft eh bald ab. Dann "versuch" ich div. Blödsinn streichen zu lassen. Wichtiger ist mir aber, dass ich diesmal meine 20kg wieder eingetragen bekomme. In M. gibt´s nämlich nur 10kg in fünf Jahren.....Mehr braucht der gemeine Sportschützenbombenbauer nicht....


Martin
 
A

anonym

Guest
Ruf da an und sag denen Sie sollen dir dies Rechtsmittelfähig Bescheiden , sonst würdest Du garnix machen.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich vornehm zurückhalten, anstatt brandgefährlichen Müll zu verbreiten. :thumbdown::thumbdown::thumbdown:
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich vornehm zurückhalten, anstatt brandgefährlichen Müll zu verbreiten. :thumbdown::thumbdown::thumbdown:
Ja. Ferner müßten häufiger kostenintensive Niederlagen publiziert werden. Es muss bekannter werden, dass nach absoluter gutsherrenart Steuergelder verblasen werden.
 
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@Martin:
Wie ueblich kocht bezueglich der Mengen hierzulande jede Kreisbehoerde bzw. Ordnungsamt sein eigenes Sueppchen. Nach einem Umzug in einen benachbarten Landkreis wurde bei der Verlaengerung die vorgegebene KG-Menge im Schein ersetzt durch die Formulierung "entsprechend dem Bedarf".

Vermutlich hatten die SB sich zu der Erkenntnis entwickelt, dass mit dieser Handhabung alle Beteiligten sich viel Aerger ersparen.
 
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Ich muß meinen §27 in September verlängern und unser SB ist auch jederzeit zu Scherzen aufgelegt.

Wie gehe ich da bitteschön vor?

Vielleicht erst mal erkundigen, was für ein Schwachsinn ihm diesmal einfällt?

In Ernstfall Schein wieder mitnehmen und dann keinen gültigen haben ist ja auch keine Option.

(am liebsten würde ich da mit zwei finsteren Anzugtypen aufschlagen, die ich als meine Anwälte vorstelle... ;) )
 
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Wie wäre es wenn du bereits im August verlängerst, Schein ist noch gültig, den kannst du dann getrost wieder mitnehmen und dir bis zum Ablaufen Gedanken machen wie du weiter vorgehst.

Waidmannsheil Lucas
 

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