Vollständige Adresse bei Verkaufsanzeige nötig? ???

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17 Mai 2003
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Für die , die sowieso schon alles wissen war die Antwort auch nicht bestimmt.

Gäähn.
 
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3 Nov 2001
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Hallo Häh usw. ,

danke zumindest für eure Bemühungen um eine Antwort auf meine Frage. Das mit der Zeitungsanzeige und dem Widersprechen der Veröffentlichung der Adresse wurde mir auch so gesagt.
In meinem Fall handelte es sich aber um einen Aushang von mir in meiner Jägervereinigung(meine Adresse ist da ja bekannt da ich dort Mitglied bin).
Tja Carcano, Probleme habe ich zum Glück wenige, außer ich hänge ne Anzeige auf und mir wird mit Anzeige gedroht. Und dann wird man doch mal die Experten vom Forum fragen dürfen was jetzt Sache ist. Dir gehts warscheinlich nur um deine "3000". Ist ja grade aktuell. Sagt aber relativ wenig aus.
Vielleicht weiß ja doch noch jemand was, würde mich echt freuen.
Gruß Sperber
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sperber:
Vielleicht weiß ja doch noch jemand was, würde mich echt freuen.<HR></BLOCKQUOTE>

Du hast von JROB und von mir die richtige Antwort bekommen - zufällig ist das diejenige, die auch mit Deiner anfänglichen Meinung übereinstimmt.

Und Aushänge irgendwo unterliegen nicht dem WaffG, weil weder Anzeigen noch Werbeschriften.

Carcano
 
Registriert
17 Mai 2003
Beiträge
87
Hier die Antwort auf meine Anfrage bei Egun bezüglich dieser Problematik.........

Hallo,



leider gibt es immer noch keine Durchführungsverordnung zum Waffengesetz. Wir werden aber bei uns folgende Regelung einführen, die dem § 35 des Waffengesetzes entspricht:



Bitte lassen Sie sich von uns zertifizieren. Wir benötigen von Ihnen per Mail einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

Der § 35 sieht weiterhin die Pflichtveröffentlichung der Anschrift eines Anbieters vor. Aber, und das ist neu, Sie können der Veröffentlichung widersprechen. Dies muss schriftlich erfolgen, z.B. per Mail, und muss von uns aufbewahrt werden.



Damit ist in Ihrem Angebot dann nur noch der Zusatz „EWB erforderlich!“ nötig.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Becker

eGun
 

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