Hier die Antwort auf meine Anfrage bei Egun bezüglich dieser Problematik.........
Hallo,
leider gibt es immer noch keine Durchführungsverordnung zum Waffengesetz. Wir werden aber bei uns folgende Regelung einführen, die dem § 35 des Waffengesetzes entspricht:
Bitte lassen Sie sich von uns zertifizieren. Wir benötigen von Ihnen per Mail einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.
Der § 35 sieht weiterhin die Pflichtveröffentlichung der Anschrift eines Anbieters vor. Aber, und das ist neu, Sie können der Veröffentlichung widersprechen. Dies muss schriftlich erfolgen, z.B. per Mail, und muss von uns aufbewahrt werden.
Damit ist in Ihrem Angebot dann nur noch der Zusatz „EWB erforderlich!“ nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Becker
eGun