Hallo Rechtsexperten,
Zeitschrift "Jäger in BW",
Zitat in Juniausgabe Rubrik Jagdwaffen/Verkäufe :" Ab sofort genügt es beim Waffenverkauf die Telefon Nr. anzugeben.
Wir empfehlen zusätzlich die Postleitzahl"
Hatte im Mai in meiner Jägervereinigung am schwarzen Brett einen Aushang zum Verkauf eines Repetierers an EWB gemacht in dem nur mein vollständiger Name und Handy Nr. angegeben war.
Der Aushang wurde kommentarlos entfernt. Habe mir dabei noch nichts gedacht und erneut die Anzeige ausgehängt. Kurze Zeit später bekam ich einen Anruf vom St. Schießobmann das die Anzeige wieder entfernt wurde da nicht die vollständige Adresse drauf sei und bei erneutem Aufhängen hätte ich mit einem Bußgeld der zuständigen Behörde zu rechnen an die er das ganze weiterleiten würde.
Weiterhin habe diese Anzeige dem aktuellen Jungjägerkurs als Bsp. gedient wie man es nicht macht.
Habe ihn darauf hingewiesen das sich das im neuen Waffenrecht geändert habe.Er wollte es partout nicht glauben.
Kann mir jemand den genauen Gesetzestext bzw. Paragraph usw. nennen ?
Ich bin mir auch nach Rücksprache mit einem Forumsmitglied ziemlich sicher, brauche aber noch was Hieb und Stichfestes.
Gruß Sperber
Zeitschrift "Jäger in BW",
Zitat in Juniausgabe Rubrik Jagdwaffen/Verkäufe :" Ab sofort genügt es beim Waffenverkauf die Telefon Nr. anzugeben.
Wir empfehlen zusätzlich die Postleitzahl"
Hatte im Mai in meiner Jägervereinigung am schwarzen Brett einen Aushang zum Verkauf eines Repetierers an EWB gemacht in dem nur mein vollständiger Name und Handy Nr. angegeben war.
Der Aushang wurde kommentarlos entfernt. Habe mir dabei noch nichts gedacht und erneut die Anzeige ausgehängt. Kurze Zeit später bekam ich einen Anruf vom St. Schießobmann das die Anzeige wieder entfernt wurde da nicht die vollständige Adresse drauf sei und bei erneutem Aufhängen hätte ich mit einem Bußgeld der zuständigen Behörde zu rechnen an die er das ganze weiterleiten würde.
Weiterhin habe diese Anzeige dem aktuellen Jungjägerkurs als Bsp. gedient wie man es nicht macht.
Habe ihn darauf hingewiesen das sich das im neuen Waffenrecht geändert habe.Er wollte es partout nicht glauben.
Kann mir jemand den genauen Gesetzestext bzw. Paragraph usw. nennen ?
Ich bin mir auch nach Rücksprache mit einem Forumsmitglied ziemlich sicher, brauche aber noch was Hieb und Stichfestes.
Gruß Sperber