Verschiedene Fallenmodelle für Fuchs bis Marder

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Prinzipiell finde ich das System sehr interessant, da sie sich sehr unauffällig verbauen läßt.
Die Auslösung könnte man auch über eine Mausefalle realisieren und das Ganze einfach mit einer Dachrinne mit angelöteten Kopfstücken stabil, unauffällig und mäusesicher abdecken.
Ich könnte mir gut vorstellen, die an einer Garbenböschung bodenschlüssig einzulassen.
 
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Zwei Foristen arbeiten zZt zusammen an einer Auslösung mit 2 Stolperdrähten und ich selber an einer mit Wippe. Sollte das klappen, werde ich das Ergebnis hier mit einstellen...
 
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ich habe auch immer gedacht das es Mobylarm nicht mehr gibt , weil es nicht rechtens sei , habe eben das Bundesjagdgestezt gelesen und lese es nicht herraus das es verboten sein.
Länderreglungen kenne ich nicht alle , also denke ich das es sein kann das sie erlaubt sind oder eben nicht.

Ich finde es auch eine Prima Seite , so kann jeder sich ein Bild machen was es gibt und was am besten zu ihm und seinem Rvier passt.

Meine Meinung ist , ja elektonische Meldung als Fallenmelder ja , aber als auslöser ? ich finde es geht zu weit. :14:
 
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Die rechtliche Seite der Auslösung der LIPPISCHEN RAUBWILDFALLE wurde vor Veröffentlichung derselben bis hin zum Umweltministerium geprüft und begutachtet. Alle Instanzen haben festgestellt, dass die Auslösung der LIPPISCHEN RAUBWILDFALLE keine "künstliche Lichtquelle" im Sinne des § 19 BJG darstellt. Meines Wissens gab es bei MOBYALARM eine Auslösung auf Basis eines Infrarot-Lichtstrahles. Dieser Infrarot-Lichtstrahl wurde als "künstliche Lichtquelle" interpretiert und somit als nichtgesetzeskonform deklariert. Bei der LIPPISCHEN RAUBWILDFALLE gibt es keine künstliche Lichtquelle als Auslösung. Die Auslösung ist ein Bewegungsmelders, wie er üblicherweise an den Außenleuchten unserer Hauseingangstüren angebracht ist. Kommt ein Tier in den Bereich des Bewegungsmelder, erfolgt die Auslösung. Danach wird eine Mechanik in Gang gesetzt, die die Klappen der Falle fallen lässt. Es ist also keine Lichtschranke im herkömmlichen Sinne, wie WAUTZEBAUTZ schreibt. Erst nach dem Fallen der Fangklappen wird die elektronische Meldung per Wildmelder an den Fallenbetreuer abgesetzt. Und die Frage von Wautezbautz: "Ob der Fuchs einen "Kanal" aus Betonplatten genauso gut annimmt wie die überall vorhandenen Betonrohre?" würde ich als Betreuer mehrerer Wippbetonrohrfallen folgendermaßen beurteilen: 30er Betonrohre fangen als Köderfalle gerade Füchse definitiv besser als 25er Rohre. Je größer der Durchmesser einer Falle ist, umso leichter geht meiner Meinung nach insbesondere der Fuchs in so ein "Behältnis". Alle anderen Raubsäugern wie Dachs, Waschbär, Marder, Iltis pp gehen völlig problemlos in 30er Rohre. Wenn man die LIPPISCHE RAUBWILDFALLE nicht aus 40er, sondern aus 50er Betonplatten baut, hat man einen "Rohrstrang" von 40 cm (B) x 50 cm (H) im Querschnitt. Ob eckig oder rund, spielt überhaupt keine Rolle. Gerade der Fuchs wird sich meiner Meinung nach leichter tun, in ein großes Behältnis zu gehen als in ein kleines. Mit kleinen Fallen kann man kleines Raubwild fangen, mit großen Fallen großes und kleines Raubwild. Das sind - nicht nur - meine persönlichen Feststellungen. Wie schon erwähnt, habe ich mein Revier mit den herkömmlichen WBRF vom System DOSE abgedeckt und fange damit äußerst gut. Ich werde also jetzt nicht her gehen und meine Fallen gegen die LRF austauschen (Never change a winning team). Der Vorteil der Dose-Falle (und auch der Kayser-Falle) ist, dass sie sehr simpel und sehr sicher zu bedienen ist und dass sie ohne jegliche Elektronik auskommt, sie somit auf ganz herkömmliche Weise mittels Kontrollstab täglich kontrolliert werden kann. Bei der LRF bin ich definitiv auf die elektronische Auslösung angewiesen. Jeder möge für sich entscheiden, was für sein Revier am besten passt. Der alles überragende Faktor, ob eine Falle gut fängt oder nicht, ist und bleibt der Standort. Die beste Falle fängt nicht, wenn der Standort schlecht ist. Umgekehrt kann eine ganz einfache, primitive Falle super fangen, wenn sie am richtigen Ort steht.
 
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@Rotfuchs2:
Danke für die Klarstellung, jetzt wird auch das frühere Problem bei Mobylarm verständlich.

Ich denke mal, dass die Preise von Fallenmeldern und solchen elektronischen Auslösern bald fallen werden, denn es steckt ja kaum Elektronik für mehr als 20-30 Euro drin.

Gibt es denn nicht etwas vergleichbares auf dem amerikanischem Markt ?
 
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Tja nun ist halt die Frage zu beantworten ob rechteckige Eingänge genauso gut fangen wie runde?. Selbst wenn man nicht mit einem elektr. Auslösemechanismus sondern mit einer Wippe arbeitet bietet sich hier die Möglichkeit einer leichteren Verblendung, da man nicht in die Höhe arbeiten muss. Ein Vorschlag meinerseits wäre noch zumindest die Bodensohle rund zu machen (z.B. Betonrohrstück der Länge nach durchschneiten und oben nen rechteckigen Deckel drauf) -dann könnte man die Schließklappe auch noch am Ende runden und evtl. nimmt das dann das RW leichter an als komplett rechteckig- innen kann man ja wieder komplett runde Rohre verwenden.

Anm: Einer hat doch mal ne WRF aus Eisenrohren gebaut und damit gefangen- hätte auch keiner für möglich gehalten

WH
 
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Baummarder1 schrieb:
Anm: Einer hat doch mal ne WRF aus Eisenrohren gebaut und damit gefangen- hätte auch keiner für möglich gehalten

WH

Das war ich und ich würde es nicht wieder machen...
(Jetzt bei länger anhaltender Schneelage kann man sehen, wieviel um die Falle los ist. Und wie wenig da rein geht...)
 
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Eigentlich müsste sich mit dieser Bewegungsmelder-Auslöung (ob nun Lippisch oder Mester) eine Falle für Rohrdurchlässe konzipieren lassen, etwa in Anlehung an das alte Ahrenshorster Fangsystem (welches sich wohl gut verkauft, aber schlecht gefangen hat, weswegen es hier aus gutem Grund nicht aufgeführt wurde).

Vorne und hinten einen Fallenbaustein vor den Durchlass gesetzt ... tja, und dann fangen die Probleme an, die es noch zu lösen gilt. Aufbuddeln des ganzen Durchlasses kommt natürlich nicht in Frage. Schnüre für die Klappen durch ein kleines Parallelrohr ziehen ist auch nicht praktisch.

Die Bewegungsmelder müßten im Fallenbaustein eingeabut sein undvon diesem weg schräg ins Rohr arbeiten. Die beiden Klappen müßten separat mit je einem Auslöser versehen werden, die aber wiederum über ein einfaches Erdkabel gekoppelt werden.
 
C

coolhandb25

Guest
Vorsicht bei Fallen mit elektronischer Auslösung.

Die hier erwähnten Prüfdokumente und Gutachten der Umweltbehörden inkl. Freigabe zum Bedenkenlosen Einsatz würde ich gerne an dieser Stelle in Kopie veröffentlicht sehen.
Spätestens vor der Investition in ein solches Fallensystem würde ich diese Dokumente verlangen.

Bewegungsmelder sind sicher keine künstlichen Lichtquellen, genau wie sie keine Tonbandgeräte sind aber ganz sicher erteilen sie elektrische Schläge.
Nicht in dem Sinne das ein Tier dadurch direkt tödlich getroffen wird - aber auch der Schaltimpuls für den Auslöser ist rein rechtlich ein elektischer Schlag. Im Gesetz steht ja nicht das es verboten ist Geräte zur Fangjagd zu benutzen die dem Wild elektrische Schläge erteilen.... Jegliches Gerät, dass einen elektischen Schlag , unabhängig von Dauer und Stärke, nutzt um den Fang oder das Erlegen von Wild aller Art zu ermöglichen ist nach BJG §19 5a ausdrücklich verboten:

Bundesjagdgesetz
§ 19 Sachliche Verbote
Verboten ist...
5. a) künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles,
Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für
Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang
oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen
oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen

Nach bisheriger Rechtslage dürfte damit jegliche Form elektronischer Auslösung einer Falle z.B mittels Lichtschranke, Thermofühler oder Infrarotbewegungsmelder auf die Erteilung einen elektrischen Impuls (Schlag) zur Auslösung der Fangvorrichtung angewiesen und somit gesetzeswirdrig sein. Auch die elektrische Weiterleitung des Signals eines mechanischen Auslösers z.b zur Klappenauslösung ist damit verboten.
Man könnte ja auf die Idee kommen die aufwendige mechanische Weiterleitung zu Gunsten der einfachen Verbauung in der Erde durch elektrisch gesteuerte Klappen zu ersetzen. Darf man nicht !


Das diese moderne Art von elektonischen Auslösesystemen (Hegerohr, Trigga, Lippische Raubwildfalle) gut funktionieren bezweifele ich nicht. Bevor ich allerdings 600 Euro in ein solches System, den Transport und den Einbau nvestiere würde ich mir eine schriftliche Zusage vom Verkäufer einholen, dass ich alle mir entstehenden Kosten 100%ig erstattet bekomme sollte sich ein Betrieb der Fanganlage in den nächsten Jahren als rechtswidrig herausstellen.
Der Revierinhaber riskiert darüber hinaus möglicherweise mit dem Einsatz einer solchen Falle einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Jagdgesetz und muss mit den möglichen Konsequenzen rechnen.

Im Buch Fangjagd von Andre Westerkamp wird im übrigen auch deutlich darauf hingewiesen, das jegliche Form elektonischer Auslösung für die Fangjagd tabu ist!

Die Fangjagdkommision des DJV lehnt die Nutzung elektronischer Auslöungen ebenfalls ausdrücklich ab
und beabsichtigt auch keine Änderung der bestehenden Rechtslage.

ich bin gespannt welche Gutachten und Stellungnahmen tatsächlich vorliegen und ob sie meine Einschätzung und die der echten Experten widerlegen....
 
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Ich hab noch nie einen elektrischen Schlag von den unzähligen Bewegungsmeldern bekommen, die mir wöchentlich das Licht anknippsen ?!?!
 

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