Bei dem Kerl glaube ich er meint es tatsächlich so wie es es schrieb.Satire zu versthen, ist nicht jedem gegeben…
Bei dem Kerl glaube ich er meint es tatsächlich so wie es es schrieb.Satire zu versthen, ist nicht jedem gegeben…
Natürlich.Bei dem Kerl glaube ich er meint es tatsächlich so wie es es schrieb.
Da hatte die Polizeit schon einiges "in die Hand" gegeben erhalten. Der Täter befand sich mit einem (im übrigen wohl zu langen) Messer in einer Waffenverbotszone, während einer öffentlichen Risikoveranstaltung. Eine Waffenverbotszone ermöglicht spontane, personenunabhängige Kontrollen ohne Anfangsverdacht. Wenn er nicht erklären kann, was er mit einem Messer genau da zu diesem Zeitpunkt zu suchen hat (z.B. gerade zufällig Messer gekauft und nicht aus der Gegen stammend, daher Unkenntnis über Lage der WV), kann man ihm das Messer abnehmen oder in sonstigen Ermessensrahmen handeln. Ein Stück weit muss man der Polizei dann auch vertrauen, einen potentiell gefährlichen Menschen von einem Touristen, der unbedingt ein Zwillingmesser kaufen wollte, zu unterscheiden.
Was davon?Genau das ist falsch.
Tja die Schweiz, Rassisten eben.
Es ist abgrundtief widerlich, wenn ganze Bevölkerungsgruppen per se zu Kriminellen erklärt werden.
Nun. Dann sollte man das in Zukunft ggf anpassen. Ganz einfach.Ich kann mich irren. Aber die Waffenverbotszone gilt nur am Wochende und in den Abend- und Nachtstunden.
Attentat war an einem Freitag mittag wenn ich mich recht entsinne.
Nun. Dann sollte man das in Zukunft ggf anpassen. Ganz einfach.
"Allerdings behauptete Schraven dann in einem Interview mit der FAZ, das Landgericht Hamburg hätte die im Correctiv-Bericht enthaltenen Darstellungen als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt. In Wirklichkeit befasste sich das Gericht damals gar nicht mit der Gesamtdarstellung von „Correctiv“ zu dem angeblichen Geheimtreffen, sondern mit Randaspekten. Gegen Schravens Darstellung in der FAZ klagte der Jurist Ulrich Vosgerau in Hamburg, und bekam Recht: das Gericht verbot Schraven die Falschbehauptung. Nach einer Mitteilung des Rechtsanwalts Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker, der die Klage vertrat, erkannte „Correctiv“ das Urteil jetzt an. Es ist damit rechtskräftig."[...]
Auch stört mich das behauptet wird Correctiv habe gelogen.[...]
Die wurde doch zu Coronazeiten fast freiwillig abgegeben...Natürlich kostet es was, die Freiheit der betroffenen gesetzestreuen Bürger!
Wobei man bei C. sagen kann dass die Ausgangslage neu und unklar/unbekannt war. Das ist im aktuell diskutierten Thema nicht so.Die wurde doch zu Coronazeiten fast freiwillig abgegeben...
Und genau das wird nicht der Fall sein. Denn wenn die Polizei gezielt nur bei "den Richtigen" Verstöße ahndet, geht ganz schnell der Diskriminierungsalarm los.Ich bin per se auch nicht pauschal gegen Waffenverbotszonen, auch wenn ich traurig bin, dass wir sowas mittlerweile brauchen. Es sollte nur sichergestellt sein, dass dann bei der entsprechenden Polizeiarbeit auch die richtigen vor dem Kadi landen und nicht z.B. der ortsfremde Jäger, der zufällig noch das Abfangmesser im Auto hat. Perfekt und ohne "Nachjustierungsbedarf" wird das natürlich nicht von Anfang an gehen.
Und was wird passieren? Du nimmst es nicht mehr mit. Ich hab immer ein Schweizer Taschenmesser, ein Laguiole oder ein Opinel dabei. Je nach möglicher "handwerklicher" Situation auch mal das Leatherman am Gürtel. Natürlich mit innen liegenden Klingen. Feststehende im Grunde gar nicht mehr. Nicht mal mehr beim Wandern. Und was wird geschehen. Auch das wird man lassen. Noch ist man Waffenbesitzer. Und da warten eh schon alle in der Rennleitung...Und auf solche Diskussionen hab ich wirklich überhaupt keinen Bock.