Vermeintlich verirrtes Projektil tötet Beifahrer

Y

Yumitori

Guest

Zum Gruße,
ich g l a u b e an gar nichts, gehe sogar davon aus, dass es ein Geschoss aus einem Gewehrlauf war - aber wir wissen es al l e jedenfalls derzeit (noch) nicht.
Was ich aber definitiv weiß, ist, wie gefährlich Schleudern sein können. Die nicht mehr ganz so jungen Foristi hier werden sich vielleicht an die gewaltsamen Demonstranten erinnern, die insbesondere in Sachen "Startbahn 18 West" am Frankfurter Flughafen unterwegs waren.
Die haben seinerzeit teilweise solche Schleudern gegen die Polizei eingesetzt und ich habe den damaligen Helm eines befreundetet Beamten gesehen, nachdem der Kopfschutz von einer kleineren Stahlkugel einseitig gelocht war.
Ich w e i ß also, was die Dinger anrichten können, gar so abwegig ist die Theorie nicht.
 
Y

Yumitori

Guest
Sollte die nicht genau dafür da sein?
Zum Gruße,
die Bezeichnung "Unfall" hat im Grunde bei einer Haftpflichtversicherung nichts zu suchen.
Die Haftpflichtversicherung ist dazu da, gegen den Versicherten gelten gemachte Haftpflichtansprüche zu untersuchen, zu prüfen und im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme entweder zu befriedigen oder abzuwehren (ggf. jeweils im oder durch Prozess mit dem Anspruchsteller).
Das heisst, es muß ein Haftungsgrund vorliegen (wobei vorsätzliches Handeln und seine Folgen, also etwa eine bewusste Schussverletzung eines "Nebenbuhlers") niemals vom Versicherungsschutz umfasst sind.
Versicherte Haftungsgründe sind mithin alle Formen der Fahrlässigkeit, von der leichtesten bis zur groben.
 
Y

Yumitori

Guest
Und damit ist ein (Jagd)Unfall ein Versicherungsfall einer (Jagd)Haftpflichtversicherung.
Zum Gruße,
ganz so einfach ist es nicht, es gibt in der Tat denkbare Fälle, in denen der "Un-" fall trotz der Anwendung aller im jagdlichen Bereich anzuwendenden Sorgfalt des bspw. Schützen geschehen ist, also von einem schicksalhaften Geschehen (so formulieren es Gerichte) auszugehen ist.
Das Problem ist, wie ich zu Beginn schrieb, der Begriff "Unfall"
- das ist lt. Definition ein Ereignis, bei dem jemand verletzt oder getötet wird oder wodurch ein materieller Schaden entsteht.
Sagt über einen Haftungstatbestand absolut nichts aus und soll es auch nicht.
Der Begriff "Jagdunfall" kann durchaus auch in der Unfallversicherung, die nun wieder nicht sogleich nach Haftungstatbestand fragt, eine Bedeutung haben.
Das Wort Unfall stammt ja vom "Unglücksfall" ab, und stellt dabei auf das durch den oder die Betroffenen erlittene Leid ab.
Wir reden nur allzu gerne vom Verkehrsunfall und doch ist es im Grunde ein "Straßenverkehrshaftungsfall" (aber juristische Feinheiten wie etwa die Gefährdungshaftung werde ich jetzt nicht behandeln).
 

PPS

Registriert
3 Apr 2016
Beiträge
150
Warum die Haftpflicht bei einem unverschuldeten "Zufall" nicht zahlt, wurde zutreffend ausgeführt. Das ist aber auch ein Problem, denn dann bekommt der Geschädigte kein Geld. Da das manchen Richter wurmt, ist man schnell mit dem Vorwurf der Fahrlässigkeit dabei und dann auch wieder im Strafrecht (hier wäre es sogar fahrlässige Tötung). Es wäre m.E. allen geholfen, wenn analog zum Kfz es bei der Jagd eine Gefährdungshaftung gäbe. Dann bekäme das Opfer Geld und dem Jäger muss nicht Fahrlässigkeit """angehängt""" werden. Die Prämien wären wohl nur marginal höher.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: z/7
Registriert
10 Nov 2010
Beiträge
4.028
Zum Gruße,
ganz so einfach ist es nicht, es gibt in der Tat denkbare Fälle, in denen der "Un-" fall trotz der Anwendung aller im jagdlichen Bereich anzuwendenden Sorgfalt des bspw. Schützen geschehen ist, also von einem schicksalhaften Geschehen (so formulieren es Gerichte) auszugehen ist.
...
Es ist ja hinreichend bekannt, dass Versicherungen gerne irgendwelche Ausflüchte suchen, um nicht bezahlen zu müssen.
Aber ich würde wetten, dass die Jagdhaftpflichtversicherung (falls vorhanden) in diesem Fall ggf. zahlen wird.
Und wenn die Versicherung nicht zahlt, dann gibt´s von der BG für das Opfer bzw. die Hinterbliebenen auch nichts und das war ja der Ausgangspunkt der Diskussion ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

Yumitori

Guest
Warum die Haftpflicht bei einem unverschuldeten "Zufall" nicht zahlt, wurde zutreffend ausgeführt. Das ist aber auch ein Problem, denn dann bekommt der Geschädigte kein Geld. Da das manchen Richter wurmt, ist man schnell mit dem Vorwurf der Fahrlässigkeit dabei und dann auch wieder im Strafrecht (hier wäre es sogar fahrlässige Tötung). Es wäre m.E. allen geholfen, wenn analog zum Kfz es bei der Jagd eine Gefährdungshaftung gäbe. Dann bekäme das Opfer Geld und dem Jäger muss nicht Fahrlässigkeit """angehängt""" werden. Die Prämien wären wohl nur marginal höher.
Zum Gruße,
das Thema hatten wir schon mal an anderem Ort. Das würde aber bedeuten, dass der Gesetzgeber - analog zum am Verkehr teilnehmenden Kraftfahrzeug - die auf und bei der Jagd auftretenden Risiken als allgemein zu tolerierende Risiken definiert. Mach' Dir mal Gedankendarüber, was das für die Jagd bedeuten könnte.
Anders gesagt: Bring' dem grünwählenden Feierabendradler mal bei, dass die in einem Jagdrevier stattfindende, mögliche, aber eher unwahrscheinliche, Schussverletzung seiner mehr oder weniger edlen Körperteile ein vom Gesetzgeber - und letztlich damit von ihm selbst - toleriertes Risiko darstellt.....
Ganz abgesehen davon, dass es bei einer Gefährdungshaftung dann auch im schicksalhaften Falle eines Falles Geld von irgendjemandem geben würde - mit welchem Grund ?
Und um wie viel problematischer ist es dann, dieProblematik des Eigenverschulden zu behandeln.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Sie zahlt uU nicht.
Beispiel ist hier im Kreis der HF durch.
Der Geschädigte und der Schütze sind von den Versicherungen durch die Verfahren und Gerichte geschoben worden
Zahlt die Versicherung nicht haftet der Schütze mit allem was er besitzt.
Der Geschädigte muss dann durch ein Zivilrechtliches Verfahren.
Lief über Jahre der Knatsch.


CdB
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
11 Apr 2006
Beiträge
4.565
Sorry, aber ich hab es immer noch nicht verstanden.
Beispiel: Wenn ich einen Schuss abgebe und dieser verfehlt sein Ziel und wird durch einen Abpraller umgelenkt und verletzt einen z.b. anderen Jagdteilnehmer, so ist dies doch ein Unfall, der aber von mir verschuldet wäre und somit bin ich doch zahlungspflichtig.
Weshalb genau sollte meine Jagdhaftpflicht denn nicht zahlen?? Denn für einen solchen Fall bin ich doch versichert. Es ist ja in einem solchen Beispiel kein unverschuldeter Zufall sonder ein, von mir verursachtes Unglück. Somit bin ich dann der Verursacher.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Weil die Schussabgabe nicht fahrlässig war.

CdB
 
Registriert
10 Jan 2018
Beiträge
1.563
Jetzt ist die Sache definitiv: Der Schuss stammt aus einer Jagdwaffe.

http://www.spiegel.de/panorama/just...rb-durch-schuss-aus-jagdgewehr-a-1223103.html

Das zeigt sich wieder einmal, dass der alte Spruch über die "Kugel aus dem Lauf" nichts an Bedeutung verloren hat.

Bei großem Mitgefühl für die Hinterbliebenen des Opfers möchte ich jetzt auch nicht in der Haut des Jagdleiters oder gar des Schützen stecken..

Erntejagden zu organisieren und sicher durchzuführen ist sicher eine der anspruchsvollsten Aufgaben in einem Revier.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
37
Zurzeit aktive Gäste
217
Besucher gesamt
254
Oben