Moin!
Im Bereich der Jagdausübung haben wir anders als im KFZ verkehr KEINE Gefährdungshaftung. Es gibt also durchaus denkbare Konstellationen, in denen der Jäger von einem sicheren Kugelfang ausgehen kann, durch unglückliche Umstände jedoch jemand schuldlos verletzt oder getötet wird.
So geschehen vor einigen Jahrzehnten bei einem Kunden meines BüMa´s:
Jäger sitzt auf der Kanzel.
Bock steht vor der Waldkante (Kugelfang)
Schuss, Bock tot.
Leider auch ein Junge tot, der in einem Gebüsch versteckt den Jagenden beobachtet hat. Dieses Gebüsch stand in der Verlängerung der Schusslinie in der Waldkante und war von der Kanzel nicht einsehbar.
Das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde eingestellt. Der Jäger behielt den Jagdschein. Eine Schadenersatzpflicht (Beerdigungskosten) der Haftpflichtversicherung war NICHT gegeben.
frogger