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Yumitori
Guest
Zum Gruße,Das mag ja sein, ich bin mir aber ziemlich sicher dass ich nach so einem Vorfall freiwillig alles abgeben würde.
Zum Gruße,Gibt ein gutes Gefühl
aber über die Höhe einer Entschädigung entscheidet nicht der Versicherungsnehmer. Ich hatte schon mehrfach mit nichtjagdlichen Versicherungsprozessen zu tun und die Versicherungen bieten unabhängig vom Vertrag alles auf, um so wenig wie möglich zahlen zu müssen. Wenn du 50 Mio abschliesst, geht die Versicherung über mehrere Instanzen um keine 500.000 zahlen zu müssen. Große gezahlte Ersatzsummen gibt es bisher in Deutschland überhaupt nicht. Da nützt der high-end Vertrag nur dem Fiskus (Versicherungssteuer) und der Versicherung. Leider!
mir scheint, das Wesen eines Haftpflicht-Versicherungsvertrages wird oft nicht verstanden. In den Versicherungsbedingungen steht für jeden gut lesbar und in sehr verständlichem Deutsch (jedenfalls aus der Sicht eines einigermaßen gebildeten Menschen), dass die vereinbarte Summe für ein Schadenereignis zur Verfügung steht und die Regulierung nach Sach- und Rechtslage erfolgt.
Das bedeutet natürlich, dass - wenn eine außergerichtliche Einigung mit der Anspruchstellerseite nicht möglich ist - die Gerichte und auch alle Instanzen bemüht werden müssen.
Würden die Versicherungen immer so viel zahlen, wie verlangt wird, so wären die doch einigermaßen zahlbaren Beiträge nicht haltbar sein.
Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, sie müssen Ihre Angestellten ebenso bezahlen, wie etwa Gebäudemieten und auch die Dividenden der Anteilseigner.
Natürlich ist menschlich verständlich, dass oft der Versicherungsnehmer, im Haftpflichtfall also der "Schädiger", gerne seine Ruhe hätte und meint, man solle doch xyz zahlen.
Das, was er meint, ist aber nicht unbedingt der Sach- und Rechtslage entsprechend - und auf die alleine kommt es an.
Eine "wünsch Dir was" - Versicherung wäre kaum bezahlbar.
Ich rede nicht vom jagdlichen Bereich, auch im "zivilen" Rahmen ist das so - da wird von Seiten der Anspruchsteller erheblich zu betrügen versucht, in kleineren wie in größeren Fällen, selten (aber es kommt vor) arbeiten Anspruchsteller und Versicherungsnehmer zusammen, es werden Rechnungen getürkt, es werden falsche Angaben gemacht usw. .
Der Haftpflicht-Versicherungsvertrag hat im Normalfall auch den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer keine Korrespondenz o.ä. zu führen hat, außer mit seiner Versicherung. Im Grunde braucht er nichts mehr zu tun - selbst wenn er zivilrechtlich verklagt wird, Mitteilung an den Versicherer genügt in der Regel, der Rechtsanwalt wird gestellt und das war's.
Wollten die Versicherungen jedes Mal in einem größeren Schadenfall die Versicherungssumme auszahlen, nur, weil es sich irgendwer wünscht, Leute, wir könnten unsere Prämien nicht mehr zahlen.
Große Personenschäden knacken gerne die Million oder auch die zweite Mio. Führen wir uns vor Augen, was ein Tag im Krankenhaus kostet, was die Krankenkassen also beim Schädiger fordern usw.; dann kommt ein Verdienstausfall, der Rentenschaden und einiges mehr. Und ganz zuletzt wird noch ein Schmerzensgeld fällig.
Die Regulierung eines Personenschadens im Haftpflichtfall kann (und ist es auch in der Regel!) sehr arbeitsaufwändig sein. Und eben w e i l das so ist, kann es oft genug nicht ohne Prozess gehen.