[Niedersachsen] Verbotsnovelle LJG Niedersachsen

Registriert
15 Nov 2023
Beiträge
122
Die ganzen grünen Ideologen werden nicht eher ruhen, bis die Jagd bis zur Unkenntlichkeit zerstört ist. Da und in jedem anderen Bundesland.
 
Registriert
16 Sep 2022
Beiträge
162
Aus dem Artikel:

  1. § 3 NLJG Wildmanagement: Es soll eine Duldungspflicht von Wildrettungsmaßnahmen eingeführt werden. Wenn die Jagdausübungsberechtigten (JAB) trotz Information bis spätestens 24 Stunden vor der Maßnahme keine Wildtierrettungsmaßnahmen durchgeführt haben.
  2. § 4 NLJG Jagdhunde: Es soll verboten werden, zur Ausbildung oder Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden lebende Tiere zu halten oder einzusetzen. Damit wäre das Arbeiten auf der Schwimmspur mit der lebenden Ente, die Schliefenanlage sowie das Saugatter obsolet. Die oberste Jagdbehörde soll Ausnahmen per Verordnung erlassen können.
  3. § 5 NLJG jagdbare Arten: Nutria sollen von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden.
  4. Über § 19 NLJG (sachliche Verbote) des Bundesjagdgesetzes hinaus soll:
    - das Töten von Hunden und Katzen verboten werden. Im gleichen Zuge soll auch das Fangen von wildernden Katzen und Hunden verboten werden.
    - Fanggeräte, die unmittelbar töten, dürfen nicht mehr verwendet werden - die oberste Jagdbehörde soll weiterhin von Jägern fordern dürfen, die Fallenstandorte, ergo die Koordinaten dieser, zu melden.
  5. § 24 NLJG Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten: Die Jagd auf Raubwild an Naturbauten soll verboten werden.
  6. § 25: NLJG Der Abschussplan von Rehwild und Hegeschauen soll abgeschafft werden.
  7. § 42 NLJG Übergangsregelungen: Jagdgehege sollen nach einer Ablauffrist von 5 Jahren verboten werden.
 
Registriert
6 Aug 2017
Beiträge
924
Naja, diese Verbotsorgie ist eben typisch "grün" - sprich: sozialistisch/kommunistisch.
Je mehr diesen Leuten der Gegenwind der Realität entgegen weht, desto hysterischer Ihre Handlungen. Wie sagte Frau Lang? "Ich habe meine Ideologie, und das ist meine Realität!"
Eine zweite Erklärung ist, daß vielen Behörden mittlerweile eher inkompetente Leute untergebracht wurden, und die müssen halt mal "action machen". Auch abseits der Jagd gibts da eine zunehmende Zahl von totalem Behördenversagen.
Leider, sage ich ausdrücklich. Aber die letzten 8 Jahre meines Berufslebens habe ich einer Bundesbehörde "gedient" und ungläubig miterleben müssen, wie inkompetente Quereinsteiger mit hohem Sendungsbewußtsein einfach nur das machen, was der Volksmund als "Scheiße bauen" bezeichnet.
Allerdings besteht die Hoffnung, daß es in 5-10 Jahren wieder besser wird. Nicht aus Einsicht oder Erkenntnis, sondern weil dieser ganze woke-grüne Ideologiemüll einfach nicht funktioniert.
 
Registriert
26 Mai 2004
Beiträge
3.249
Aus dem Artikel:

  1. § 3 NLJG Wildmanagement: Es soll eine Duldungspflicht von Wildrettungsmaßnahmen eingeführt werden. Wenn die Jagdausübungsberechtigten (JAB) trotz Information bis spätestens 24 Stunden vor der Maßnahme keine Wildtierrettungsmaßnahmen durchgeführt haben.
  2. § 4 NLJG Jagdhunde: Es soll verboten werden, zur Ausbildung oder Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden lebende Tiere zu halten oder einzusetzen. Damit wäre das Arbeiten auf der Schwimmspur mit der lebenden Ente, die Schliefenanlage sowie das Saugatter obsolet. Die oberste Jagdbehörde soll Ausnahmen per Verordnung erlassen können.
  3. § 5 NLJG jagdbare Arten: Nutria sollen von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden.
  4. Über § 19 NLJG (sachliche Verbote) des Bundesjagdgesetzes hinaus soll:
    - das Töten von Hunden und Katzen verboten werden. Im gleichen Zuge soll auch das Fangen von wildernden Katzen und Hunden verboten werden.
    - Fanggeräte, die unmittelbar töten, dürfen nicht mehr verwendet werden - die oberste Jagdbehörde soll weiterhin von Jägern fordern dürfen, die Fallenstandorte, ergo die Koordinaten dieser, zu melden.
  5. § 24 NLJG Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten: Die Jagd auf Raubwild an Naturbauten soll verboten werden.
  6. § 25: NLJG Der Abschussplan von Rehwild und Hegeschauen soll abgeschafft werden.
  7. § 42 NLJG Übergangsregelungen: Jagdgehege sollen nach einer Ablauffrist von 5 Jahren verboten werden.
Sieht so aus wie wir das in NRW mal hatten...
 
Registriert
1 Apr 2015
Beiträge
173
Ich kann nur vermuten: Die Niederländer haben ja den Plan den Nuria komplett aus ihrem Land zu tilgen. Über die Grenze kommt aber immer Nachschub aus D. Deshalb sind auch niederländische Nutriafänger auf niedersächsischem Gebiet unterwegs und fangen und töten da. Ich denke, dass das Verfahren viel einfacher wird, wenn die Art nicht mehr im Jagdrecht ist und es eine Bekämpfungsverordnung gibt. Dann fallen halt viele Beschränkungen bezüglich Muttertierschutz, Art der Fallen etc. weg und es müssen auch nicht mehr die JAB gefragt sonder nur noch informiert werden.
 
Registriert
5 Apr 2019
Beiträge
2.898
Ich kann nur vermuten: Die Niederländer haben ja den Plan den Nuria komplett aus ihrem Land zu tilgen. Über die Grenze kommt aber immer Nachschub aus D. Deshalb sind auch niederländische Nutriafänger auf niedersächsischem Gebiet unterwegs und fangen und töten da. Ich denke, dass das Verfahren viel einfacher wird, wenn die Art nicht mehr im Jagdrecht ist und es eine Bekämpfungsverordnung gibt. Dann fallen halt viele Beschränkungen bezüglich Muttertierschutz, Art der Fallen etc. weg und es müssen auch nicht mehr die JAB gefragt sonder nur noch informiert werden.
Das gleiche Argument gab es in Brandenburg. Hab dann angerufen beim zuständigen Wasserverband, wieviele Nutria Fänger sie beschäftigen.... 0 und das für 2 große Landkreise.
 
Registriert
27 Jun 2024
Beiträge
314
Das ist es was mich so ankotzt, mein Junior sollte sich seine Meriten an den Nutrias verdienen. Schön auf dem Acker, mit Schwanzprämie - kannste nicht viel verkehrt machen und mindestens der Hund wird auch satt
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
146
Zurzeit aktive Gäste
388
Besucher gesamt
534
Oben