@ den schnieken Jagdaufseher
Mein Posting bezog sich auf die Jagdausübung per Jagdschein, was allein Du mit Deinem behaupteten Verstoß gegen § 15 BJG moniert hast. I n s o f e r n ist das keine Jagd, weil dafür grundsätzlich ein JS vorgeschrieben ist. Du hast nach wie vor von Recht keine blasse Ahnung, aber gefährliches Halbwissen. Ich schrieb z.B. auch "jagt grundsätzlich nicht". Das impliziert zumindest, dass es sich nicht um eine Jagdausübung im herkömmlichen Sinn handelt. (Von mir aus eingeschränkte Jagdausübung, obwohl die ja komplett ruht; sollte aber nicht das Thema sein). Jetzt die Sätze aus dem Zusammenhang herausreissen, auch aus dem Gesetz (Rahmengesetz, sic!), zeigt eine gewisse geistige Unreife und eine Unanständigkeit, die hier nur einigen wenigen eigen ist. Das was Du hier in Deiner "schnieken" Jagdsaufseheruniform wieder mal veranstaltest, ist Kinderk...e und im übrigen ein Streit um des Kaisers Bart. Gemeint war ursprünglich die Möglichkeit der Nutzung von Totschlagfallen in befriedeten Bezirken, sonst nichts. Zweck war die, zugegebenermaßen expressis verbis für Dich nicht feststellbare provokante Gleichstellung von Wirbeltieren, für die dann eigentlich auch die gleichen Tötungsinstrumente zulässig sein sollten, wobei ein durch Zug auslösendes Eiabzugseisen immer noch besser ist als eine durch Tritt auslösbare Rattenfalle. Sofern das aus intellektuellen Gründen zu viel für Dich ist, lies es halt nochmal. Oder laß es einfach sein, Du verstehst es doch nicht.
[ 15. April 2003: Beitrag editiert von: 9x19 ]