Verbot von Totschlagfallen in Berlin

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Na also, gerade die Berliner haben ja auch Grund dazu. Nehmen diese Opportunisten dort auch stark zu und sind mit am schwierigsten zu bejagen. Macht das in Zukunft der Kammerjäger?
Was ist mit den Fallen für Ratte, Maus & Co. ? Sind das keine Tiere oder eben nur Schädlinge.
Wenn der erste räudige Fuchs am Kuhdamm liegt, schwenkt Herr Wowereit vielleicht um.
Waidmannsheil
 
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Wenn es nicht Signalwirkung haben könnte, könnte ich Tränen lachen. Außerhalb der Stadtwälder kommen weniger als 20 Marder zur Strecke, da es nur zwei GJB gibt, werden diese wohl ausschließlich auf Privatgrundstücken gefangen. Diese werden wiederum von einem einzigen Menschen gefangen; nur der hat die Pauschalgenehmigung der Jagdbehörde. Und der fängt mit Totschlagfallen - nun wohl nicht mehr. Ergo gibt es neben Füchsen im Kindergarten, Blumenzwiebelfreien Zonen in den Vorgärten künftig auch Marderbiotope in den Dachgärten.
 
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Vielleict hilft´s ja wirklich, wenn die ersten Füchse oder Marder die Nobelviertel von Berlin so stark frequentieren, daß die lieben Politiker nachts nicht schlafen können, da sich ein Marder auf dem Dachboden versteckt oder ihre Kinder nicht mehr in den Garten können, weil die Füchse überall ihre evtl. gefährliche Losung hinterlegt haben.

Und wenn dann auch noch die Bevölkerung zuviel von den ungewollten Besuchern bekommt, könnte ich mir vorstellen, daß dieses Gesetz recht schnell wieder gekippt wird. Hoffentlich passiert bis dahin keinem was...

Freggel
 
A

anonym

Guest
Wer auf befriedetem Besitztum Mardern nachstellt, jagt grundsätzlich nicht, da die Jagd auf diesen Flächen regelmäßig ruht. Und da auf diesen Flächen ebenfalls Mäuse und Ratten mit Totschlagfallen "gejagt" werden können, bei denen es sich gleichfalls um Wirbeltiere handelt, wie es Marder eben auch sind, dürfte einer Verwendung anderer entsprechend dimensionierter Fallen mit dem gleichen Wirkungsprinzip für Marder nichts entgegenstehen. Wenn beispielsweise tatsächlich diese Fallen nur per LJagdG verboten sind, ist eine Analogie für den Hausgebrauch unzulässig, da es sich zwar um eine enorme Interessenähnlichkeit, nicht jedoch um eine unbeabsichtigte Regelungslücke handeln kann. Wenn man wollte, hätte man...usw.usw. Damit wären sie auf der Jagd verboten, nicht jedoch auf befriedetem Besitztum. Aber ich lasse mich gern aufklären.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19:
Wer auf befriedetem Besitztum Mardern nachstellt, jagt grundsätzlich nicht, da die Jagd auf diesen Flächen regelmäßig ruht. <HR></BLOCKQUOTE>
Doch, genau das macht er.
Denn die Jagd ruht. Wenn ich nun Marder im befriedeten Bezirk fange (§1 (4) BJG) brauche ich eine Genehmigung, näheres regeln die LJG. Für Berlin: § 5 Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd (zu § 6 des Bundesjagdgesetzes)

(1) Zu befriedeten Bezirken gehören:

1. Gebäude, die dem Aufenthalt von Menschen dienen oder mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen,

...

(2)...
(3) In befriedeten Bezirken sowie auf jagdbezirksfreien Flächen kann die Jagdbehörde dem Jagdausübungsberechtigten oder dessen Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten, und zwar insbesondere aus Gründen der Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen oder der Verhinderung vermeidbarer Schmerzen und Leiden von Tieren. Die waffenrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. Das Aneignungsrecht hat derjenige, dem oder dessen Beauftragtem die Jagdhandlung gestattet wurde.


Mäuse und Ratten sind kein Wild (§1 (1), §2 BJG) und könne deswegen auch nicht i.s. des §1 (4) BJG gejagdt werden.
 
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexander:

Doch, genau das macht er.
Denn die Jagd ruht. Wenn ich nun Marder im befriedeten Bezirk fange (§1 (4) BJG) brauche ich eine Genehmigung, näheres regeln die LJG. Für Berlin: § 5 Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd (zu § 6 des Bundesjagdgesetzes)

(1) Zu befriedeten Bezirken gehören:

1. Gebäude, die dem Aufenthalt von Menschen dienen oder mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen,

...

(2)...
(3) In befriedeten Bezirken sowie auf jagdbezirksfreien Flächen kann die Jagdbehörde dem Jagdausübungsberechtigten oder dessen Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten, und zwar insbesondere aus Gründen der Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen oder der Verhinderung vermeidbarer Schmerzen und Leiden von Tieren. Die waffenrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. Das Aneignungsrecht hat derjenige, dem oder dessen Beauftragtem die Jagdhandlung gestattet wurde.


Mäuse und Ratten sind kein Wild (§1 (1), §2 BJG) und könne deswegen auch nicht i.s. des §1 (4) BJG gejagdt werden.
<HR></BLOCKQUOTE>

Im Saarland brauchst Du beispielsweise keine Genehmigung, um Raubwild und Wildkaninchen auf Deinem befriedeten Besitztum nachzustellen. Der Jagdausübungsberechtigte hat dort noch nicht einmal das Aneignungsrecht, wenn er das Wild außerhalb erlegt hat und es sich noch in den befriedeten Bezirk schleppt. Und jetzt, Herr Jagdaufseher ? Berlin ist Gott sei Dank nicht der Nabel der Welt.

[ 15. April 2003: Beitrag editiert von: 9x19 ]
 
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Anstatt rumzutottern wäre nachdenken angebrachter.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Der Jagdausübungsberechtigte hat dort noch nicht einmal das Aneignungsrecht,

Richtig. Das hat der Jagdrechtsinhaber. § 4 (1) LJG Saarland

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Im Saarland brauchst Du beispielsweise keine Genehmigung, um Raubwild und Wildkaninchen auf Deinem befriedeten Besitztum nachzustellen.

Richtig. Das Aneignungsrecht hat derjenige, welchem die Jagdhandlung gestattet wurde. § 4 (4) LJG Saarland.

Bloß - beides bestätigt mein vorher Geschriebenes: Das Fangen von Mardern im befriedeten Besitz ist Jagd. Auch in Ex-Frankreich. Nur mit dem Unterschied, dass die saarländische Regelung (§4 (3))offensichtlich gegen den §15 (1) BJG verstößt. Aber so ist das nun mal mit der Verwaltung.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Besserwisser:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/237125.html
<HR></BLOCKQUOTE>

>In Berlin werden nach Angaben der Grünen
>jährlich 180 Füchse, 15 Steinmarder,
>10 Marderhunde und 10 Waschbären erlegt.
>(dpa)

... und die restlichen 750000 woanders. Ist sche*ssegal. "Signalwirkung" sehe ich da keine. Berlin ist eh' verstandfreie Zone. Aber nicht alle Berliner sind Vollspinner, und wenn denen die Füchse die Müllzonne rumdrehen, wird wieder mächtiges Geschrei geben.

Joachim
 
A

anonym

Guest
@ den schnieken Jagdaufseher
Mein Posting bezog sich auf die Jagdausübung per Jagdschein, was allein Du mit Deinem behaupteten Verstoß gegen § 15 BJG moniert hast. I n s o f e r n ist das keine Jagd, weil dafür grundsätzlich ein JS vorgeschrieben ist. Du hast nach wie vor von Recht keine blasse Ahnung, aber gefährliches Halbwissen. Ich schrieb z.B. auch "jagt grundsätzlich nicht". Das impliziert zumindest, dass es sich nicht um eine Jagdausübung im herkömmlichen Sinn handelt. (Von mir aus eingeschränkte Jagdausübung, obwohl die ja komplett ruht; sollte aber nicht das Thema sein). Jetzt die Sätze aus dem Zusammenhang herausreissen, auch aus dem Gesetz (Rahmengesetz, sic!), zeigt eine gewisse geistige Unreife und eine Unanständigkeit, die hier nur einigen wenigen eigen ist. Das was Du hier in Deiner "schnieken" Jagdsaufseheruniform wieder mal veranstaltest, ist Kinderk...e und im übrigen ein Streit um des Kaisers Bart. Gemeint war ursprünglich die Möglichkeit der Nutzung von Totschlagfallen in befriedeten Bezirken, sonst nichts. Zweck war die, zugegebenermaßen expressis verbis für Dich nicht feststellbare provokante Gleichstellung von Wirbeltieren, für die dann eigentlich auch die gleichen Tötungsinstrumente zulässig sein sollten, wobei ein durch Zug auslösendes Eiabzugseisen immer noch besser ist als eine durch Tritt auslösbare Rattenfalle. Sofern das aus intellektuellen Gründen zu viel für Dich ist, lies es halt nochmal. Oder laß es einfach sein, Du verstehst es doch nicht.

[ 15. April 2003: Beitrag editiert von: 9x19 ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Gemeint war ursprünglich die Möglichkeit der Nutzung von Totschlagfallen in befriedeten Bezirken,

Ich weiß nicht was du gemeint hast, Schätzchen. Aber was du geschrieben hast kann jeder lesen. Auch in deinem letztem Posting. Hinterher zu sagen, dass man das ja vorher meinte, nennt man Rabulistik. Aber das kannst du offensichtlich auch nicht richtig.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Von mir aus eingeschränkte Jagdausübung, obwohl die ja komplett ruht; sollte aber nicht das Thema sein

Hogwash. Wenn die Jagd ruht, ruht sie. Wenn ich einen Marder (=Wild) mit Falle fange (= Jagdausübung) ruht sie nicht mehr. Ein bisschen schwangergeht bekanntlich auch nicht.

Im übrigen wird dein Nichtwissen durch Beleidungen nicht besser. Ersteres ist allenfalls blamabel, letzteres nur peinlich.
 
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Es geht doch nix über nen vernünftigen Kleinkrieg
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Jetzt halt ich mich daraus

Freggel
 
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Alexander nimmt immer mehr den Stil von Carcano an. Sollte uns das zu denken geben?
 
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Ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht. Könnten deshalb die beiden Herren ein wenig an ihrem Ton arbeiten???!

Mit zurückindieEcke Gruß

Sven
 

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