Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Konsequenterweise müßten nun eigentlich auch Revolver für die Jagdausübung verboten sein, da sie bauartbedingt in ihr Magazin - hier die Trommel - mehr als 2 Schuß aufnehmen können und von ihrer Funktionsweise sich ähnlich wie ein HA verhalten: Nach dem Schuß ist der Revolver ohne einen Repetiervorgang wieder schußbereit.

Falsch!

etwa zum 150.mal....

Anlage 1 Nr. 2.2 WaffG
 
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Lest doch mal das schreiben des Bundes-Landwirtschaftsministers: KW sind NICHT betroffen. Auch keine Pistolen.

Wenn das der Bundesminister sagt werden sich die Behörden daran orientieren.

Übrigens habe ich aus meinem studentischen Budget auch den Gegenwert von ein paar Bieren überwiesen. Bitte gebt euch einen Ruck, wir brauchen den Plan B (Verfassungsklage) falls die Verbände scheitern. Gestriger Stand sind 25.000€, also ist die Hälfte bereits finanziert.
 
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Moin!

Sorry, aber der Schmidt ist für die Auslegung von Gesetzen nicht zuständig. Sprich: Was der meint interessiert kein Gericht und keine Waffenbehörde. Das ist schlichtweg Fakt. Er kann aber die Änderung des bestehenden Gesetzes vorantreiben und dem gewissen Urteil die Basis entziehen. Je mehr Druck da diesbezüglich kommt desto einfacher ist das dann durchzusetzen.

Viele Grüße

Joe
 
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Konsequenterweise müßten nun eigentlich auch Revolver für die Jagdausübung verboten sein, da sie bauartbedingt in ihr Magazin - hier die Trommel - mehr als 2 Schuß aufnehmen können und von ihrer Funktionsweise sich ähnlich wie ein HA verhalten: Nach dem Schuß ist der Revolver ohne einen Repetiervorgang wieder schußbereit.

ich würde an eurer Stelle noch mehr schreiben was jetzt alles verboten ist oder werden soll, wie b*** muß man eigentlich sein.

Gruß
 
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Sorry, aber der Schmidt ist für die Auslegung von Gesetzen nicht zuständig. Sprich: Was der meint interessiert kein Gericht und keine Waffenbehörde. Das ist schlichtweg Fakt. Er kann aber die Änderung des bestehenden Gesetzes vorantreiben und dem gewissen Urteil die Basis entziehen. Je mehr Druck da diesbezüglich kommt desto einfacher ist das dann durchzusetzen.



Moin,

auf den netten Hinweis, wie man die Sache im Bundesministerium sieht, könnte ja auch der eine oder andere "Nichtanwendungserlass" ergehen...

Ein solches Papier würde zumindest vorläufig erst einmal wieder Sicherheit für Erwerber, Verwender und Untere Behörden herstellen.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Anscheinend liest man hier doch mit, denn zumindest der Einwand mit dem LKW ist in der aktuellen Fassung der Forderung vom DJV halbwegs berücksichtigt worden:
Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen.
Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank geschossenes oder verletztes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer Kapazität
verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere Ausnahmen zulassen“ (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst. c BJagdG).



Moin,

beim besten Willen kann ich nicht nachvollziehen, warum der DJV in seinem eigenen Vorschlag so auf der Formulierung "krank geschossen" herumreitet. Es ist doch gerade nicht so, daß ständig überall Jäger Wild krankschießen, sondern weit überwiegend vielmehr einfach sauber erlegen.

Suchen und Nachsuchen werden auf krankes und verletztes Wild durchgeführt. Dabei spielt die Herkunft der Verletzung doch überhaupt keine Rolle. Wildtiere können auch Symptome von (Wild-) Krankheit aufweisen, die eine Suche und Erlegung unbedingt erforderlich machen. Dieser Hinweis fehlt in diesem Vorschlag so völlig.


Es sollte also heißen: "Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krankes oder verletztes Wild (...)".

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
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Y

Yumitori

Guest
ich würde an eurer Stelle noch mehr schreiben was jetzt alles verboten ist oder werden soll, wie b*** muß man eigentlich sein.

Gruß

N'Abend,

im Grunde müsste man solch eine Diskussion offen führen können, ohne Angstund jegliche Bedenken. Aber ich bin eben auch der Auffassung, dass wir mit solch einer Diskussion nicht nur Gedanken austauschen, vielmehr unsere Feinde und die des legalen,liberalen, Waffenbesitzes schlau machen.
Behörden und karrieregeile Sachbearbeiter lesen alle immer mal wieder in Waffen- oder Jagdforen und wollen ja auch was werden... .

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Moin,

beim besten Willen kann ich nicht nachvollziehen, warum der DJV in seinem eigenen Vorschlag so auf der Formulierung "krank geschossen" herumreitet. Es ist doch gerade nicht so, daß ständig überall Jäger Wild krankschießen, sondern weit überwiegend vielmehr einfach sauber erlegen.

Suchen und Nachsuchen werden auf krankes und verletztes Wild durchgeführt. Dabei spielt die Herkunft der Verletzung doch überhaupt keine Rolle. Wildtiere können auch Symptome von (Wild-) Krankheit aufweisen, die eine Suche und Erlegung unbedingt erforderlich machen. Dieser Hinweis fehlt in diesem Vorschlag so völlig.


Es sollte also heißen: "Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krankes oder verletztes Wild (...)".

Glück Auf,
Schnepfenschreck.


Da hast du nicht ganz unrecht. "Krankgeschossen" setzt der Laie immer gleich mit " vom Jäger der zu blöd ist zum Schießen verletzt".:roll:
 
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Sorry, aber der Schmidt ist für die Auslegung von Gesetzen nicht zuständig. Sprich: Was der meint interessiert kein Gericht und keine Waffenbehörde. Das ist schlichtweg Fakt.
Genau so sehe ich das auch. Ich werte das durchaus erst einmal als sehr positives Signal, dass ein maßgeblicher Bundesminister der Meinung ist, das Urteil gelte nicht für Kurzwaffen. Aber er hat sicher mit Bedacht die Formulierung "meiner Meinung nach" gewählt.

Im amtlichen Schreiben des Landrates von halfwayg0ne (#1561) hingegen werden Kurzwaffen durchaus eben doch als von dem Urteil betroffen bewertet.

Fakt ist: eine definitive, zumal bundesweit gültige, Aussage kann derzeit niemand machen.

Obwohl man meinen müsste, Juristen seien Meister der Wortklauberei und würden deshalb penibelst auf ihre eigenen Formulierungen achten, hat das BVerwG in seinem Urteil mit der Formulierung "halbautomatische Waffen" einen bemerkenswert unpräzisen Begriff genutzt. Weder wurde zwischen Kurz- und Langwaffen unterschieden, noch überhaupt wenigstens auf Schusswaffen eingegrenzt. Auch wenn im Kontext "halbautomatisch" (und des Urteils insgesamt) implizit klar ist, dass Schusswaffen gemeint sind, ist der Begriff "Waffen" eben ein viel allgemeinerer Gattungsbegriff.

Meine persönliche Meinung ist, wer persönlich ein amtliches Schreiben von seiner zuständigen Behörde erhalten hat seine halbautomatischen Lang- (und ggfs. Kurz-) Waffen vorerst im Schrank zu lassen, tut wohl gut daran dem zu folgen. Ob ein Widerspruch hier eine aufschiebende Wirkung im Hinblick auf das Führverbot hat, bezweifle ich.

Für alle, die diesbezüglich keine offizielle Mitteilung von der Jagd- oder Waffenbehörde erhalten haben, halte ich hingegen persönlich das Risiko für überschaubar. Eine massenhafte Kriminalisierung der Jäger, die noch nicht einmal von dem Urteil gehört haben und daher weiter ihre Selbstladebüchsen und -pistolen nutzen, kann ich mir praktisch nicht vorstellen. Außerdem geben ja alle beteiligten Institutionen offiziell zu Protokoll, dass sie selbst bisher noch nicht sicher sind, was das Urteil final praktisch bedeuten soll.

Ganz am Ende muss natürlich jeder für sich selbst abwägen, welches Risiko er persönlich in dieser rechtlich noch nicht abschließend geklärten Lage eingeht.
 
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Jetzt Mal eine Wasserstandsmeldung der konstruktiven Art:

Habe mich am Wochenende hingesetzt und meine Wahlkreis-Repräsentantin im Bundestag einen Brief geschrieben. Sie ist nicht nur Abgeordnete, sondern auch im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, wobei sie in diesem als Berichterstatterin tätig ist. Zu allem Überfluss ist ihr Mann Jäger.
Ob es am Ende etwas bringt weiß ich nicht, ich habe es jedenfalls versucht. Und die halbe Stunde Lebenszeit war es mir allemal wert.
 
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Daimler1989

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Jetzt Mal eine Wasserstandsmeldung der konstruktiven Art:

Habe mich am Wochenende hingesetzt und meine Wahlkreis-Repräsentantin im Bundestag einen Brief geschrieben. Sie ist nicht nur Abgeordnete, sondern auch im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, wobei sie in diesem als Berichterstatterin tätig ist. Zu allem Überfluss ist ihr Mann Jäger.
Ob es am Ende etwas bringt weiß ich nicht, ich habe es jedenfalls versucht. Und die halbe Stunde Lebenszeit war es mir allemal wert.

an dieselbe Dame hatte ich auch schon gedacht, die hat sich ja in puncto Bleifrei gut eingebracht. Villleicht kann man über die das Problem mal in die CDU-Bundestagsfraktion tragen
 
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Hatten wir schon. Revolver sind gemäß Waffengesetz keine Halbautomaten und nach dem ersten Schuss muß auch ein Revolver wieder gespannt werden (Double Action mit dem Finger, Single Action mit dem Daumen).

also alle umsteigen auf ne glock mit DAK system... die wird auch erst mit dem finger voll gespannt ...

spass bei seite : habe grad mit dem amt telefoniert , ha kurzwaffen in nds ausdrücklich nicht betroffen, entspannt euch.
 

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