Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Es ist vollkommen egal wie dumm es ist. Es ist so angewiesen.
Was soll der SB nun tun?
Mit Pistolen auf Wild zu schießen ist nicht verboten. Das steht in Aufzählung d)
Mit halbautomatischen Waffen auf Wild zu schießen ist allerdings schon verboten. Das gilt auch für Pistolen. Das steht im Urteil und wurde in Bayern auch wortwörtlich umgesetzt.
Es konnte ja auch kaum anders, da im Urteil ja sehr deutlich steht: generelles Verbot halbautomatischer Schusswaffen mit möglicher Magazinkapazität >2

generell bedeutet?

In der Vergangenheit wurde auch gestrampelt, dass dies nur für die tatsächliche Ausübung des Schusses auf Wild gelten würde. Nun hat das gericht das aber anders ausgelegt. Es hat es so ausgelegt, dass ein generelles Verbot HA>2 verfügt wurde.

Muss einem nicht passen. Steht aber da.

P.S.: Ich würde mir nie erlauben, den Kläger als dumm zu bezeichnen.
 
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Es gibt eben auch Pistolen, die keine Halbautomaten sind. Wenn alle Pistolen Halbautomaten wären, wäre die Fangschussregelung eine Spezialregelung und sie wären für Jäger erlaubt. So wie es derzeit aussieht, wird es eng. Ich denke, dass sich aber zumindest insoweit genügend politischer Wille finden wird, das im neuen BJG ausdrücklich auch für halbautomatische Pistolen zu erlauben.
 
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Darf in einer Weisung nicht Bitte oder Danke stehen?
Es IST eine Weisung. Es fordert zu einer konkreten Handlung von einer befugten Stelle an eine unterstellte Stelle auf.
Das ist dann eine Weisung, die zu befolgen ist.
 
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Darf in einer Weisung nicht Bitte oder Danke stehen?
Es IST eine Weisung. Es fordert zu einer konkreten Handlung von einer befugten Stelle an eine unterstellte Stelle auf.
Das ist dann eine Weisung, die zu befolgen ist.

Darf ich dich bitten nicht so einen Quatsch zu schreiben?




War das jetzt eine Weisung oder eine Bitte? ;)
 
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Und wie wird es jetzt aussehen, wenn man vor Kurzem eine HA gekauft und diesen nächste Woche eintragen will? So ungefähr schauts bei mir gerade aus.

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Und wie wird es jetzt aussehen, wenn man vor Kurzem eine HA gekauft und diesen nächste Woche eintragen will? So ungefähr schauts bei mir gerade aus.

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Das steht in den Sternen, oder in einer Glaskugel.
Am besten setzt du dich mit deinem zuständigen SB auseinander.
Ansonsten so verfahren wie vom DJV vorgeschlagen.
 
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Dann wird es langsam Zeit, daß die Verbände eine Verfassungsklage anstrengen und der Landesregierung die kommenden Entschädigungszahlungen um die Ohren hauen.
Wie sieht nochmal der Haushalt von MeckPomm aus?

Woraus leitest Du die Möglichkeit einer Verfassungsklage der Verbände ab und wogegen soll sie sich richten?

Wo siehts Du die Grundlage für Entschädigungszahlungen?

Ernst gemeinte Fragen....
 
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War das jetzt eine Weisung oder eine Bitte? ;)
Eine Weisung die in üblicher Weise formuliert wurde.
Es war kein Erlass, falls das jemand fragen möchte ;)
[h=1]Weisung:[/h]fallweise Einschränkung des Handlungsspielraums einer hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheit durch eine übergeordnete Instanz. Weisungen können die vorzunehmenden Handlungen mehr oder weniger detailliert vorschreiben und damit die Entscheidungsautonomie der weisungsempfangenden Einheit in unterschiedlichem Ausmaß begrenzen (Delegation). Die Erteilung von Weisungen ist mit der Übernahme von Fremdverantwortung (Verantwortung) durch den Weisungsgeber verbunden.
 
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Und wie wird es jetzt aussehen, wenn man vor Kurzem eine HA gekauft und diesen nächste Woche eintragen will? So ungefähr schauts bei mir gerade aus.

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Mindestens in BY und McPomm kriegst du sie nicht eingetragen. Und die anderen werden nachziehen.
 
A

anonym

Guest
Mindestens in BY und McPomm kriegst du sie nicht eingetragen. Und die anderen werden nachziehen.

Aha:

- Man hat die Waffe legal auf Jagdschein erworben.
- Man meldet den Erwerb fristgerecht der Waffenbehörde und legt seine WBK zur Eintragung der Waffe vor.
- Der SB verweigert die Eintragung in die WBK und somit die Besitzerlaubnis.
- Der Händler verweigert die Rücknahme der Waffe.

Und nun?
 
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Aha:

- Man hat die Waffe legal auf Jagdschein erworben.
- Man meldet den Erwerb fristgerecht der Waffenbehörde und legt seine WBK zur Eintragung der Waffe vor.
- Der SB verweigert die Eintragung in die WBK und somit die Besitzerlaubnis.
- Der Händler verweigert die Rücknahme der Waffe.

Und nun?

wenn man das BverwG-Urteil nicht akzeptiert: Rechtsbehelf gegen die Verweigerung der Eintragung einlegen und ausführen, warum das BVerwG falsch liegt (alle Argumente stehen hier im Forum). Bis zur positiven Entscheidung die Waffe einem zweifellos Berechtigten übertragen (z.B. dem Händler).

wenn man dem BVerwG-Urteil folgt: Kauf rückabwickeln, weil er nichtig, also unwirksam ist (§ 134 BGB).
 

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