- Registriert
- 28 Nov 2014
- Beiträge
- 13.040
Es ist vollkommen egal wie dumm es ist. Es ist so angewiesen.
Was soll der SB nun tun?
Mit Pistolen auf Wild zu schießen ist nicht verboten. Das steht in Aufzählung d)
Mit halbautomatischen Waffen auf Wild zu schießen ist allerdings schon verboten. Das gilt auch für Pistolen. Das steht im Urteil und wurde in Bayern auch wortwörtlich umgesetzt.
Es konnte ja auch kaum anders, da im Urteil ja sehr deutlich steht: generelles Verbot halbautomatischer Schusswaffen mit möglicher Magazinkapazität >2
generell bedeutet?
In der Vergangenheit wurde auch gestrampelt, dass dies nur für die tatsächliche Ausübung des Schusses auf Wild gelten würde. Nun hat das gericht das aber anders ausgelegt. Es hat es so ausgelegt, dass ein generelles Verbot HA>2 verfügt wurde.
Muss einem nicht passen. Steht aber da.
P.S.: Ich würde mir nie erlauben, den Kläger als dumm zu bezeichnen.
Was soll der SB nun tun?
Mit Pistolen auf Wild zu schießen ist nicht verboten. Das steht in Aufzählung d)
Mit halbautomatischen Waffen auf Wild zu schießen ist allerdings schon verboten. Das gilt auch für Pistolen. Das steht im Urteil und wurde in Bayern auch wortwörtlich umgesetzt.
Es konnte ja auch kaum anders, da im Urteil ja sehr deutlich steht: generelles Verbot halbautomatischer Schusswaffen mit möglicher Magazinkapazität >2
generell bedeutet?
In der Vergangenheit wurde auch gestrampelt, dass dies nur für die tatsächliche Ausübung des Schusses auf Wild gelten würde. Nun hat das gericht das aber anders ausgelegt. Es hat es so ausgelegt, dass ein generelles Verbot HA>2 verfügt wurde.
Muss einem nicht passen. Steht aber da.
P.S.: Ich würde mir nie erlauben, den Kläger als dumm zu bezeichnen.
Zuletzt bearbeitet: