Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Registriert
17 Jul 2013
Beiträge
35
Zu dem Thema eine rein technische Überlegung: eigentlich sollte es im Bezug auf AR15/AR10 etc. doch ausreichen, ein entsprechendes Magazin im Magazinschacht zu fixieren (kleben, schweissen, verstiften, MagRelease deaktivieren o.ä.). Das Laden könnte durch das Auswurffenster oder durch Aufklappen des Gehäuses erfolgen.
Dass diese Maßnahme einen Selbstlader ad absurdum führt, ist mir bewusst.
Bitte meinen "Vorschlag" nicht als vorrauseilenden Gehorsam werten, aber manchmal ist ein Plan B nicht verkehrt. Dafür habe ich genug Geld und Zeit in meine SLB gesteckt.
:sad:
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.377
Moin!

@Wallmeister:
Du hast offensichtlich keine Kampferfahrung ... :roll: oder bist persönlich viel zu betroffen.

Ich lehne mich erstmal zurück, mache ein, zwei Telefonanrufe oder E-Mails und überlasse dann das "Leute verhauen" bzw. "Gesetze ändern" denen, die dafür Geld kriegen. Die können das in manchen Dingen besser als ich, ich dafür in anderen, wo die mich fürs "Leute verhauen" (metaphorisch selbstverständlich :cool: ) bezahlen.

Ich hasse Amateure ...

:bye:

Joe
 
Registriert
27 Jan 2016
Beiträge
1.206
Das ist Quatsch. Bei Variante 1 ist Deine Zuverlässigkeit weg und bei Variante 2 musst Du bei Dir selber einbrechen inkl. Aufbrechens des Schrankes. Und dank Deiner öffentlichen Äußerung ist das Ergebnis ebenfalls Variante 1.

http://forum.wildundhund.de/showthr...-gt-2-Schuss&p=2416393&viewfull=1#post2416393

Erforderlich ist jetzt: dass die Jagdverbände aktiv werden und dass jeder Einzelne, der hier mit viel Liebe postet, seinen Bundestagsabgeordneten bearbeitet!

Dahingehend bin ich bereits tätig geworden.
 
A

anonym

Guest
Prolegal;

Vor einiger Zeit berichteten wir an dieser Stelle über ein Urteil des OVG Münster. Streitsache hier war die behördliche Beschränkung einer halbautomatischen Langwaffe eines Jägers (hier eine Ruger 10/22) auf max. 2-Schuss. Dieser hatte die Waffe mit seinem Jagdschein erworben und wollte diese auch jagdlich nutzen aber zum Übungsschießen, aber auch zu Wettkämpfen, auf dem Schießstand mit größeren Magazinen betreiben.


Aktenzeichen 20A1347/12 www.lexdejur.de
Die beklagte Behörde hat hierzu Revision beim Bundesverfassungsgericht beantragt.


Am 07.03.2016 fiel das Urteil (AZ: 6 C 60.14) <- Kick zu öffentlichen Urteil


Fazit aus dem Urteil:
Der vorsitzende Richter hat aus dem sachlichen Verbot nach §19 Abs. 1 Satz 2c (dem schießen auf Wild mit halbautomatischen oder vollautomatischen Waffen die mehr als 2 Patronen im Magazin aufnehmen können) ein allgemeines Besitzverbot für diese Art Waffen hergeleitet.
Nach Auffassung des Richters besteht ein jagdliches Verbot für halbautomatische (und vollautomatischen) Schusswaffen mit wechselbaren Magazinen die mehr als zwei Patronen aufnehmen können.
Demnach sind alle diese Schusswaffen, die von Jägern unter Vorlage ihres Jagscheines erworben und auch zur Jagd verwendet werden, im unerlaubten Besitz.
Anstatt hier Klarheit in dieser Frage durch ein Bundesgericht zu schaffen, wurde die Rechtssicherheit in Bezug auf Erwerb und Besitz von bestimmten Schusswaffen für Jägern in ihren Grundfesten erschüttert.

rot und Größe durch mich geändert

Ich werde meiner Polizeibehörde einen Traktoranhänger Mist vor den Eingang kippen, wenn sie mich bedrohen mit Verkauf/Enteignung

Ich mache auch da keine Witze.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
19 Nov 2015
Beiträge
2.349
@Wallmeister:

Vergiss nicht ein Video von zu machen. Der Tag wird nämlich kommen.
Die Behörde wird dich nicht bedrohen, lediglich vermeintliches Recht durchsetzen.
 

BAL

Registriert
7 Jan 2016
Beiträge
2.260
BAL schrieb:
Sehr geehrte Frau Freitag,

heute wende ich mich an Sie in Ihrer Funktion als "meiner" Bundestagsabgeordneten.
Hier der entscheidende Passus des Urteils mit dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 60.14:

[zitat]
20

4. Nach alledem kann der Kläger sein Rechtsziel, die Besitzerlaubnis für die erworbenen halbautomatischen Schusswaffen zu dem Zweck der Ausübung der Jagd durch deren Eintragung in die Waffenbesitzkarten ohne die zusätzliche Bemerkung "2.schüssig" zu erhalten, nicht erreichen. Dies folgt schon daraus, dass diese Waffen nicht eingetragen werden können, weil sie einem generellen gesetzlichen Erwerbs- und Besitzverbot für jagdliche Zwecke unterliegen. Der Kläger hat in seiner Eigenschaft als Jäger kein zum Besitz berechtigendes waffenrechtliches Bedürfnis.
[/zitat]

Quelle: http://prolegal.de/images/PDF/6c60_14.pdf

Das bedeutet: Halbautomaten (auch solche die konform mit dem BJagdG verwendet werden können) sind mit Rechtsgültigkeit dieses Urteils für Jäger verbotene Gegenstände, was in letzter Konsequenz vermutlich zu einer Enteignung Huntertausender Jäger führen wird.

Begründet wird das fehlende Bedürfnis mit §19 BJagdG. Ich zitiere nur den releventen Teil:

[zitat]
(1) Verboten ist
[...]

2.
[...]
c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;
[...]
[/zitat]
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html

Dem BJagdG wurde bislang in der Praxis genüge getan, indem Jäger halbautomatische (Lang)Waffen stets mit einem auf 2 Schuss begrenzten Magazin erworben und dieses Magazin immer beim Schuss auf Wild verwendet haben.

Mir ist bewusst, dass unsere Judikative unabhängig von der Legislative arbeitet und das ist auch gut so! Ich weiß aber auch wie die Richter des Bundesverwaltungsgerichts bestellt werden.
Daraus ergibt sich für mich folgendes:

Ich unterstütze eine Politik, die solche Richter ernennt, nicht.

Die nächste Landatagswahl in NRW ist 2017, die nächste Bundestagswahl ebenfalls.

Mit freundlichen Grüßen
BAL

Vielleicht taugt das ja so halbwegs als Vorlage, dazu darf der Text gern genutzt werden. Für sachdienliche Kritik an meinem Geschreibsel bin ich dankbar.
 
A

anonym

Guest
Vielleicht taugt das ja so halbwegs als Vorlage, dazu darf der Text gern genutzt werden. Für sachdienliche Kritik an meinem Geschreibsel bin ich dankbar.
per Brief schicken, selber an deiner Vorlage formulieren, am bsten handschriftlich

Serienbriefe landen direkt im Müll bei Abgeordneten
 
A

anonym

Guest
aus dem Forum waffen-welt.de:
So, die nächste Runde:

http://www.europarl.europa.eu/sides/...F%2BV0%2F%2FEN


Man hält im Grunde an allem fest, präzisiert manches sogar noch. Waffenverkauf nur
noch mit persönlicher Ubergabe oder über die Polizeistation, etc. MPU bleibt
auch auf dem Tisch, B7 Verbot, Schreckschuß und Deko auf EWB, etc....

Der große Knall kommt nun bald.
Nebenbei vom Verwaltungsgerichtsurteil bezüglich
Jäger und SLB´s gehört? Alle SLB´s mit herausnehmbaren Magazin erworben zur
Jagdausübung wurden für illegal erklärt... Noch ein paar Jahre, wenn diese
Schlagzahl anhält, und unsere Waffen sind irgendwo zentral verwahrt oder im
Hochofen.

Jetzt wird´s echt Zeit, dass unsere Verbände aufwachen, allen voran so "Größen" wie DJV und DSB!

__________________
 
Registriert
18 Feb 2013
Beiträge
5.298
Es wird wirklich Zeit, dass LJVs und DJV aufwachen. Der ÖJV BaWü ist einfach zu klein und hat zu wenig Einfluss - da nützt es auch nicht viel, dass wir der Zeit 4 Jahre voraus waren mit unserem Positionspapier zum Thema "Magazinkapazitäten bei Selbstladewaffen". ;-) Wäre das damals aufgenommen und z.B. auch vom LJV vorangetrieben worden, hätten wir das sachliche Verbot eventuell gar nicht ins neue JWMG übernommen und wären nun sorgenfrei weil dem Urteil jegliche Grundlage entzogen worden wäre.

Grüße
Baffi2003
 
Y

Yumitori

Guest
@ Wallmeister-
@ Mohawk -

Ich habe Teile des Urteilsgründe lesen können und halte das Urteil für grundfalsch !
J e d e r der einen solchen Kampf vor Gericht kämpft, gleichzeitig k e i n Anwalt oder Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist, m u s s ein Amateur sein.
Also müsstest D u , Mohawk, die überwiegende Zahl aller Rechtssuchenden hassen...; das kannst Du nicht meinen.
Ich halte es allerdings für falsch, Versprechungen wie die mit dem Mist und wohin er denn gekippt werden soll, auszusprechen. Denn nur Menschen, die früher als GRÜNE nicht nur tätig, vielmehr auch mit Gewalt gegen Sachen gekämpft haben, also Rechtsbruch begangen haben, sind straffrei ausgegangen...:evil:

@BAL -

Du müsstest in meinen Augen auh das Urteil angreifen, dort, wo es falsch ist, es unzulässige bzw. falsche Schlüsse zieht. Denn allein die Tatsache, dass Jäger sich durch Verwendung allein 2schüssiger Magazine in HA gesetzeskonform verhalten haben, begründet n i c h t die (von uns ja gewollte) Erlaubnis drei-und mehrschüssiger Magazine bzw. HA mit solchen besitzen zu dürfen.
Der "Treppenwitz" der Entscheidung ist, dass die Entscheidung sagt, man dürfe als Jäger die Jagd nicht ausüben mit SL-Waffen, die dafür ausgelegt sind, ein Magazin, welches mehr als 2 Schuss fassen kann, aufzunehmen. Dies ergibt sich angeblich aus § 19, Abs.1, Nr.2, Buchst. c) des BJagdGes. Abgestellt wird auf die "inhaltliche Reichweite" dieses Verbotstatbestandes.
D e r aber ist - so mein Wissen - zustande gekommen, weil seinerzeit die Interessenvertretung der Jäger mit eben genau der Formulierung "... auf Wild zu schiessen" dem Gesetzgeber - warum auch immer - entgegenkommen wollte und gerade n i c h t wollte, dass den Jägern, die "fassungsvoluminösere" HA besitzen (Selbstladeflinten m. 5 Schuss waren damals oft zu sehen) die Waffen abgenommen werden konnten.

Hier sieht man mal wieder, wohin es führt, wenn man der Politik entgegenkommt....:evil:
Ich werde keine Partei wählen, die sich gegen ein liberales Waffenrecht ausspricht - ich weiß aber auch, dass da nicht mehr allzu viele bleiben...

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Registriert
6 Nov 2014
Beiträge
318
aus dem Forum waffen-welt.de:
So, die nächste Runde:

http://www.europarl.europa.eu/sides/...F%2BV0%2F%2FEN


Man hält im Grunde an allem fest, präzisiert manches sogar noch. Waffenverkauf nur
noch mit persönlicher Ubergabe oder über die Polizeistation, etc. MPU bleibt
auch auf dem Tisch, B7 Verbot, Schreckschuß und Deko auf EWB, etc....

__________________

Das klang bei den Kollegen von Pulverdampf.at aber anders. Laut diesen sei das B7 Verbot im IMCO Bericht abgelehnt worden. Übrigens wirds durch die Größe der Schrift nicht besser..... ;-)
 
Registriert
3 Sep 2015
Beiträge
130
@Wallmeister bitte vermisch die Themen nicht. Zudem ist deine Darstellung nicht korrekt. Das ganze HA verbot ist nicht drin bzw sogar rausgenommen worden.
 
Zuletzt bearbeitet:

BAL

Registriert
7 Jan 2016
Beiträge
2.260
Yumitori,

ich hatte ursprünglich auch etwas zu Magazinen > 2 Schuß geschrieben. Das habe aber wieder rausgenommen weil ich den Text so knapp wie möglich halten und das mit größeren Magazinen nicht explizit aufführen wollte - sonst gibt's bei Frau Freitag möglicherweise schlimmes Kopfkino. Ich habe beruflich viel mit "Entscheidern" zu tun und zu viele Details stören die nur ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Moin!



ersatzlos streichen.

Wieso irgendwelche Zahlen bezüglich irgendwelcher Magazinkapazitäten und -inhalte?

Wir haben doch immer wieder erlebt, dass manche Juristen und Behördenmitarbeiter mit Zahlen nicht umgehen können, also gibt man denen keine Chance sich zu irren.



Viele Grüße

Joe

Ließ noch mal das Urteil, dann weißt Du, warum das keine Option ist. Wir haben uns völkerrechtlich durch irgendein Artenschutzabkommen zu einer entsprechenden Regelung verpflichtet.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
105
Zurzeit aktive Gäste
428
Besucher gesamt
533
Oben