verbietet ForstBW Schwarzwildbejagung im März/April?

A

anonym

Guest
Liebe baden-württembergische Jagdkameraden,

wie aus "gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen" zu erfahren war,
hat ForstBW zumindest in einigen Revieren (Raum Reutlingen und Tübingen)
seinen mithelfenden Jägern und Bediensteten die Bejagung von Schwarzwild
im März und April komplett untersagt - also auch in der offenen Landschaft
sowie in der 200m-Zone im Wald.

Habt ihr in Euren Gegenden auch davon gehört? Welchen Sinn sollte das
haben? Irgendeine Art vorauseilender Gehorsam?

Müssten die Jagdgenossen der angrenzenden Flächen nicht auf die Barrikaden
gehen?

Bin auf Eure Meinungen und Beiträge gespannt.

Wmh, Gottfried
 
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Nö, tut er nicht. Nur die Kirrung ist im März / April verboten.

deine Gut unterrichteten Quellen sollten mal Ihr Email's lesen und verstehen, bevor sie solche Scheisshausparolen abgeben.
 
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Nö, tut er nicht. Nur die Kirrung ist im März / April verboten.

deine Gut unterrichteten Quellen sollten mal Ihr Email's lesen und verstehen, bevor sie solche Scheisshausparolen abgeben.
Kennst du die Weisungen für alle Reviere?
Wenn die wollen, können se es "verbieten" oder weiter einschränken....
Ob es Sinn macht steht auf einem anderen Blatt.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
die Frage im Eingangspost war sachlich gestellt und
dürfte von allgemeinem Interesse sein. Die Information ist
valide und trifft zumindest auf einige Reviere in der genannten Region
definitiv zu.

Warum wird man da gleich ausfallend? Warum ist man
gleich ein Troll?

Nochmal: ist so etwas in anderen Landesteilen auch bekannt
oder ist das eine regionale Erscheinung?
 
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Kennst du die Weisungen für alle Reviere?
Wenn die wollen, können se es "verbieten" oder weiter einschränken....
Ob es Sinn macht steht auf einem anderen Blatt.


Wenn die Weisung vom FOA kommt gilt sie wohl für die Staatliche Regie Jagd.

Wir sehen uns ja heute Abend, wir reden dann. Drüber....
 
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Moin!

Bei einem Erstlingspost dieser Art denke ich auch an "Missverständnis" und "Provokation". Sollte das wirklich angeordnet worden sein gibt es dazu eine Begründung, die anscheinend leider nicht mit weitergegeben wurde. Wäre nicht das erste Mal, dass eine Spezialfallregelung missverstanden wird.

Viele Grüße

Joe
 
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die Frage im Eingangspost war sachlich gestellt und
dürfte von allgemeinem Interesse sein. Die Information ist
valide und trifft zumindest auf einige Reviere in der genannten Region
definitiv zu.

Warum wird man da gleich ausfallend? Warum ist man
gleich ein Troll?

Nochmal: ist so etwas in anderen Landesteilen auch bekannt
oder ist das eine regionale Erscheinung?


Weil dein erster Post schon verfälschte Angaben enthält. Dann nenne doch bitte Ross und Reiter auf welche Reviere das zutrifft.
Ubd warum soll eine interne Anweisug der FOA für das allgemeine Interesse so wichtig sein?

Ubd wenn du schon so auf die Kacke haust, dann stell doch die Anwesung hier ein.

Und wer mal 5Min drüber nachdenkt kommt von alleine darauf warum man Schwarzwild im Wald im Moment in Ruhe lassen sollte.
 
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Und wer mal 5Min drüber nachdenkt kommt von alleine darauf warum man Schwarzwild im Wald im Moment in Ruhe lassen sollte.
Ruhig Brauner!
Er fragt und will lediglich wissen ob an dem "hören sagen" was dran ist.
Desweiteren schreibt er, das in einigen Revieren wohl auch die Jagd auf Schwarzwild im Feld und in der 200 Meter Zone untersagt werden.
Ob da jetzt einige Förster ihr eigenes Süppchen kochen und eine komplette Jagdruhe in ihren Revieren festlegen,kann ich nicht beurteilen.
Möglich wäre es
 
A

anonym

Guest
was soll denn verfälscht sein?

Und nochmal, zu Deinem persönlichen Verständnis:

verboten wurde zusätzlich zur Jagdruhe des JWMG die Bejagung in
der offenen Landschaft sowie in der 200m-Zone.

Soweit nun deutlich genug?
 
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Wie kann der Forst die Bejagung auf den Feldern verbieten? Geht ihn doch gar nix an, der Bauer kann die Bejagung im Wald ja auch nicht verbieten... Sagt die Gerüchteküche dann denn auch ob der Förster die Felder wieder einsäht?
 
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Hier im ADK habe ich keine abweichende Ansage bekommen. Aussage ist es gilt das JWMG.
 

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Herr Pfalzgraf für einen Nick solltest Du Dich nun aber entscheiden :cool:

Bitte eine PN welchen der beiden Nicks Du nutzen möchtest !
 
G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Wie kann der Forst die Bejagung auf den Feldern verbieten? Geht ihn doch gar nix an, der Bauer kann die Bejagung im Wald ja auch nicht verbieten... Sagt die Gerüchteküche dann denn auch ob der Förster die Felder wieder einsäht?

Zum Teil sind auch Felder mit an Regiejagden angegliedert.
 

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