Verankerung von A-Schränken

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3 Nov 2001
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Muss ich einen A-schrank in dem ich bis zu 10 Langwaffen aufbewahren will in der Wand verankern?
 
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23 Apr 2003
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... würde mich auch interessieren...

Weiß denn keiner Bescheid????
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5 Aug 2002
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besser wäre es, denn wenn Dieb sich ärgert, dass Schrank zu, kann er ihn wenigstens nicht umschmeißen oder leicht mit Kumpels abtransportieren, um ihn an anderer Stelle aufzuschweißen.
 
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24 Mrz 2003
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-mutmaßender weise-

Wenn die Verankerung zur Eínhaltung der Sicherheitsklasse zwingend erforderlich ist,
dann -muss- der Hersteller den Begleitpapieren eine eindeutige Einbauanleitung beifügen und auf dem Lieferschein darauf hinweisen.
Anderenfalls bekommt er nämlich Gewährleistungsprobleme im Schadensfall.
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Oft ist nur eine Bohrung in der Bodenmitte vorgesehen,was mir zu wenig ist. Eine an der Oberkante angesetzte Brechstange zieht jeden Betonanker raus,wenn man mal ohne Rücksicht auf das Inventar arbeiten darf.
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Deiner Fragestellung entnehme ich aber,daß du eigendlich nicht verankern willst,deshalb halte ich mich erstmal mit meinen nuke-proof-Empfehlungen zurück.

- bin bekennender Hilti-Fan -
 
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12 Jul 2001
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Dass es sein muss wage ich mal zu bezweifeln. Zumindestens ist mir das aus keiner Literatur bekannt.
Ich hab meinen Schrank, weil es sicherer und eigentlich kaum problematisch zu bewerkstellen ist, mit kräftigen Schrauben im Boden verankert. Durch die Rückwand und die angrenzende Mauer geht eine
Edelstahlstange mit angeschweisster Konterplatte und ist im Schrank mit Scheiben und Muttern gesichert.

[ 05. August 2003: Beitrag editiert von: Dergel ]
 
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Wenn ich mich noch richtig erinnre an die VO, dann steht da in Verbindung mit Verankerung nur was für die B Schränke und die maximale Anzahl der darin zu lagernden KW.
Unter 200 kg Gewicht entweder eine entsprechende Verankerung oder es sind nur 5 KW darin erlaubt.
Für die restlichen Schränke wird wohl in der Aufstellungsanleitung entsprechendes vermerkt sein. Und wenn der Schrank nicht entsprechend den Vorschriften des Herstellers (oder einer DIN) aufgestellt ist, wird die Behörde die Klassifizierung nicht anerkennen.

WH
 
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2 Jan 2001
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Aloha,
vom Gesetz her ist eine Verankerung (wie auch immer die ausschauen kann) nicht erforderlich. Wir sind verpflichet unseren Kram weg zu schliessen, und das haben wir ja gemacht! Wenn man seine (besonders teuren) Knarren aber *hoch* versichert hat, gibt es unter Umstaenden von der Versicherung diverse Auflagen. Also ich habe eine Jagd und Sportwaffenversicherung, denen reicht bis 10.000EUR mein B-Schrank (230KG) ohne irgendwelche Verankerungen...
 

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