Unglückliche Gänsejäger

G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Heil @Häcklinger
Häcklinger schrieb:
...
Vor den Spaziergängern die Gänse zu schießen ist zwar unglücklich, nur was will man machen wenn man die überall im Revier hat :17:
ermittelt wird, lt. Schmierblattartikel, wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ?

Fachgerechtes (waidgerechtes!) Töten von angebleitem Wasserwild sollte eigentlich sitzen wie eine 1, wenn man Wasserwild bejagt.

Der Artikel ist hinsichtlich dessen etwas reisserisch gehalten :16:
 
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Ich muss mir nicht die Definition von Bittermann zu eigen machen. Für mich ist ein Gutmensch ein moralisierender, aber unduldsamer Mensch, der seine eigenen Überzeugungen als den Angelpunkt der Weltanschauungen sieht und dabei vor allem die gerade herrschende political correctness zur Basis seiner Anschauungen macht, welche er anderen aufzwingen möchte.
Die Mutation ist der Wutbürger, ein Gutmensch dessen Wünsche nicht erfüllt wurden, aus Gründen, die seinem Denken nicht entsprechen.

Insofern sind Bild und die Regenbogenpresse, öfters auch Nachrichtenmagazine, durchaus themenbezogen als Gutmenschenblätter zu bezeichnen ohne dass sie ökologische linke Antiimperialisten sein müssen. Besonders bei Bereichen wie Jagd, Waffen, konservative Lebenshaltung, Nationalstolz etc. etc. erheben sie ihre Stimme. Letzterer ist allerdings etwas in den Hintergrund getreten, weil er bevorzugt bei Fußballspielen ausgelebt wird und da - weil "circenses" - man auf der Seite der Masse sein muss.
 
A

anonym

Guest
Moin Häcklinger,

von dieser Logik ausgehend, müßte ja dann der NABU verboten werden, weil er Schaden anrichtet und sei es auch nur über den Mund solcher "Auserwählten".
 
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@ Solms
So war auch mein Ansinne bei der Begriffswahl "Gutmenschenpresse".

Grüße
Daniel
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

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Waidmanns Heil @seham
seham schrieb:
gipflzipfla schrieb:
Mittlerweile müsste doch selbst der Dümmste kapieren, dass es bei Publikumsverkehr besser wäre wenn man(n) etwas mehr Fingespitzengefühl zeigen würde?

Und was wurde jetzt wieder falsch gemacht?

na nichts natürlich... passt schon so (falls Du selbst nicht weisst, was "Fingerspitzengefühl" bedeutet) :25:



seham schrieb:
Die Jagd war erlaubt, die Gänse waren offen. Und was die Frau gesehen hat (oder gemeint gesehen zu haben), das weiss nur sie. Vielleicht hat der Jäger nur eine Zigarette neben der Gans ausgetreten oder was auch immer.
Nun, das werden die Ermittlungen schon ergeben...

Es schießt jemand eine Gans mit der Kippe in der Schnüss ?

Oh ja.. :27:

seham schrieb:
Warum stehen bei dir alle immer direkt unter Generalverdacht und sind unsensible Schlächter? So kommt es mir bei vielen deiner Postings vor. Von uns war niemand dabei, und darum sollten wir die Spekulationen lassen.
Was Dir nicht alles so vorkommt.... :21:

Zitiere mir mal bitte den Punkt mit meiner Spekulation...

Der Einzige der bisher eine Spekulation einbringt, bist wohl Du. Siehe oben:
seham schrieb:
Vielleicht hat der Jäger nur eine Zigarette neben der Gans ausgetreten oder was auch immer.

seham schrieb:
Die Polizei ermittelt und wenn es es sich um eine normale Jagdausübung (halt in einem stark frequentierten Gebiet) handelt wird das Verfahren eingestellt. Punkt-Aus-Schluss. Leider wird dieses Ergebnis nicht in der Presse kommuniziert. :19:
Ermitteln wird die Staatsanwaltschaft
 
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Für mich liest sich der Artikel so, dass sich zwar Leute bei der Polizei erkundigt haben, ob man dort jagen darf, aber hauptsächlich geht es doch um die Zeugin, die gesehen haben will, dass die Jäger die Gänse mit Stiefeltritten auf dem Kopf getötet haben sollen.

Und das nimmt die Presse auf und macht sofort einen Beitrag daraus, der leider uns Jäger wiedermal in ein ganz schlechtes Licht rückt.

Die Frage die sich mir stellt ist: Haben die zwei Vollpfosten das Töten von Gänsen mit Stiefeltritten auf dem Kopf so im Jagdkurs gelernt? Offensichtlich nicht, da der Chef der Kreisjägerschaft schön erklärt, wie man es richtig macht.

Dieser Artikel ist ein hausgemachtes Problem von zwei Jägern! Da der Sicherheitsgedanke bei einer Jagd ja größte Priorität hat, werden die beiden Experten auch gemerkt haben, dass sie von mehreren Spaziergängern bei ihrem Tun beobachtet werden. Dümmer gehts nimmer! :16:
 
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Mal nicht so voreilig.

Wer hier das Glück hat das er ein Revier hat in dem keine anderen Leute unterwegs sind der soll sich freuen und schweigen.
Anderen bei denen das nicht der Fall ist und die tatsächlich Jagen und das nicht nur im Internet werden schon so ihre Erfahrungen mit anderen "Naturnutzern" gemacht haben.
Sowohl positive aber auch negative.

Achja und wer schon mal mit diesem Heute so vielfach unbekanntem Ding Namens Flinte gejagd hat der wird auch wissen das eben nicht jeder Schuß immer zum sofortigen Verenden führt.

Von Gänsen kann ich zwar nicht sprechen aber von anderem Federwild und wenn ich das Essen möchte, dann will ich nicht unnötigerweise aus 5 Metern Entfernung da nochmal mit Schrot draufhalten und wenn es versucht zu flüchten dann kann man da schon mal mit dem Fuß versuchen die Flucht zu unterbinden.
Das Töten danach macht man allerdings anders da stimme ich zu.

In Summe ist der Fall heiße Luft da dürfte nix bei rumkommen.
Ausser den Ärger den die Jäger dort gratis haben.
 
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Rhoenjaeger schrieb:
Achja und wer schon mal mit diesem Heute so vielfach unbekanntem Ding Namens Flinte gejagd hat der wird auch wissen das eben nicht jeder Schuß immer zum sofortigen Verenden führt.

Da brauchen wir nicht drüber reden. Gebe ich Dir uneingeschränkt recht.

Wenn ich aber ein Revier mit viel Publikumsverkehr habe, muss ich selbstverantwortlich um so mehr darauf achten, dass ich das noch nicht verendete Wild tierschutzgerecht erlöse.

In diesem Zusammenhang:

Abfangen mit der kalten Waffe

1 ) „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“
§ 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz (TSchuG)

2.) „Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen waidgerechter Ausübung der Jagd … zulässig, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.

3 ) "Ein Wirbeltier darf nur töten, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. “
§ 4 Abs. 1 S. 2 und S. 3 TSchuG

4 ) „Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen; das gleiche gilt für schwerkrankes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen.“
§ 22 a Abs. 1 BJagdG


Rhoenjaeger schrieb:
In Summe ist der Fall heiße Luft da dürfte nix bei rumkommen.
Ausser den Ärger den die Jäger dort gratis haben.

Auch hier volle Zustimmung, der Rest siehe weiter oben.
 
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Ich komme zufällig aus der Region :12: und weiß das die Gänse hier echt ein Problem sind. Grade auch in der Rheinaue bzw. den umliegenden Rheinbuhnen verkoten die alles und die Nilgans vertreibt regelrecht andere Wasservögel. Ergo finde ich muss geschossen werden. Jedoch ist es absolut dämlich und unweidmännisch, dass so zu lösen wie die 2 , auch wenn wahrscheinlich der Express 90 % der Geschichte erfunden hat :26: Ist mir übrigens auch schon passiert das mir Passanten drohten die Paulizei zu rufen , während der Gänsejagd.
 
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sscn schrieb:
Ist mir übrigens auch schon passiert das mir Passanten drohten die Paulizei zu rufen , während der Gänsejagd.

Wahrscheinlich haben die zuvor stundenlang die DVD-Box mit x-Folgen "Nils Holgersson" (fliegt mit den Gänsen davon...) geguckt.
Und jetzt - "wuäääh, schau mal was der da macht...!


Ich gebe aber PatRDale Recht mit der besonderen Anforderung, was das Erlösen angeht, wenn auch noch Publikum dabei ist.
 
A

anonym

Guest
Da empfiehlt sich doch das Mitführen einer kleinkalibrigen Kurzwaffe. 6,35 oder 7,65 mit Hohlspitzgeschossen, beinahe aufgesetztem Schuß aufs Hirn, Übungsende. Unnötiges Tierleid=null.
 
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Vor allem bemerkenswert ist die Betulichkeit, mit der die hier Schreibenden nur aufgrund einer nicht belastbaren Meldung in einem Käseblatt über ihre Weidgenossen herfallen ohne die Umstände zu kennen. Hat jemand ermittelt, ob die Zeugin gesehen hat, dass die Männer mit den Stiefeln auf den Boden traten oder dass sie auf die Gänse eintraten?
Was ist mit den anderen Zeugen?
Na ja, wie immer. Betroffenheit, Entrüstung, Suche nach dem Schuldigen, Verurteilung der Unschuldigen, Übergang zur Tagesordnung.
 
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Was gibt's denn da zu Ermitteln? Offenbar handelt es sich hier um berechtigte Jagdausübung, was der Jagdausübungsberechtigte einem Ermittler bestätigen wird. Egal wie es war, wird man als Beschuldigter das Gegenteil behaupten, womit der Fall erledigt ist. Wieder einmal eine Zumutung für den deutschen Steuerzahler, der die Bearbeitung schwachsinniger Anzeigen letztlich zahlt.
Dass Schrotschüsse "generell oft nicht sofort" tödlich sein sollen, kenne ich so nicht und kann mir nicht vorstellen, dass sich die Kreisjägerschaft so äußert.
Jedenfalls würde ich es nicht und im Fall einer falschen Wiedergabe eine Gegendarstellung fordern.
Dass sich ein N A B U zu Wort melden muss, ist auch klar, eine Beurteilung, ob möglicherweise kein vernüftiger Grund gegeben gewesen sein könnte, hätte ich mir verbeten.
 

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