[Hessen] Unbefristeter Begehungsschein wird nicht zurückgegeben

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 15701
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Die Rückgabe des Papiers ist relativ bedeutungslos. Entscheidend ist ein wirksamer und nachweislich zugestellter Widerruf.

"widerrufe ich den Jagderlaubnisschein vom XX.XX.XXXX mit sofortiger Wirkung. Der Erlaubnisschein ist mir bis zum 31.01.2020 im Original zurückzugeben.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine jagdliche Betätigung in meinem Revier als Wilderei zur Anzeige gebracht wird. "

Edit würde das als Übergabe-Einschreiben schicken. Dann ist die Zustellung nachweisbar.
 
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Gelöschtes Mitglied 15701

Guest
Mach's auf alle Fälle schriftlich, mit Fristsetzung. Er kann dir ja den Begehungsschein auch auf dem Postweg zukommen lassen.

Ist die Frist verstrichen, Meldung an die UJB mit dem ich allerdings schon vorher das Gespräch suchen wurde. Und das würde ich in den Schreiben an den Begeher auch so schreiben.

Ich bin viel unterwegs, aber am Wochenende mal schnell einen Brief weg schicken, ist auch für mich machbar
Bringt denn eine Meldung an die UJB überhaupt was?
 
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Wheelgunner_45ACP

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So direkt sicher nicht. Da geht es darum, erst mal dich sauber zu halten. Nicht dass dann dein Gegenüber anfängt, dort "unsauber" nach zu treten. Ich wurde das in den Brief auch so reinschreiben, dass eine Kopie diese Schreibens zeitgleich auch an deine UJB geht . .
 
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Moin,

wenn aus dem bisherigen Verhalten bereits absehbar ist, daß es künftig Streß mit dem Erlaubsnisscheininhaber geben wird, ist es nur vernünftig, die UJB von Anfang an einzubeziehen. Das ist rein präventiver Natur und sichert Deine Ansprüche ab. Wenn Du der UJB den Widerruf mit PZU in Kopie überläßt, wird es dem Ex-Erlaubnisscheininhaber schwer fallen, sich später auf "das war aber alles ganz anders" zu berufen. Hier: keine Scheu vorm Amt!

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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"widerrufe ich den Jagderlaubnisschein vom XX.XX.XXXX mit sofortiger Wirkung. Der Erlaubnisschein ist mir bis zum 31.01.2020 im Original zurückzugeben.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine jagdliche Betätigung in meinem Revier als Wilderei zur Anzeige gebracht wird.
Die untere Jagdbehörde in XXXXXX erhält einen Abdruck dieses Schreibens zur Kenntnisnahme"

Den letzten Satz würde ich anfügen, dann weiß der Typ gleich mal wo der Hammer hängt ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 15701

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Danke für Euer Feedback. Ich war mir nicht sicher ob ich ein Fass aufmachen soll. Ich werde dies nun tun. Immerhin war ich recht geduldig.
 
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Mal rein aus Neugierde nachgefragt: welche Freigaben wurden denn vereinbart?

Hintergrund: wird (auch mit JES) entgegen einer Freigabe Wild erlegt, kann bereits Wilderei vorliegen.

basti
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Hier kommst du nicht drum herum, es geht um deine Rechte und Verantwortung. Stress wird es eh geben, sonst hättest du den Schein schon längst zurück. Das Fass machst nicht du auf, sondern dein Ex-Begeher hat das schon getan.

Und falls du den Schein bekommst, würde ich wiederum in einem Brief (Einschreiben/Rückschein ist ausreichend) den Empfang bestätigen. Die paar Euro wären einfach für mich, um einen sauberen Abschluss für mich zu haben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15701

Guest
Hier kommst du nicht drum herum, es geht um deine Rechte und Verantwortung. Stress wird es eh geben, sonst hättest du den Schein schon längst zurück. Das Fass machst nicht du auf, sondern dein Ex-Begeher hat das schon getan.

Und falls du den Schein bekommst, würde ich wiederum in einem Brief (Einschreiben/Rückschein ist ausreichend) den Empfang bestätigen. Die paar Euro wären einfach für mich, um einen sauberen Abschluss für mich zu haben.
Genau darum geht es mir!
 
G

Gelöschtes Mitglied 15701

Guest
Mal rein aus Neugierde nachgefragt: welche Freigaben wurden denn vereinbart?

Hintergrund: wird (auch mit JES) entgegen einer Freigabe Wild erlegt, kann bereits Wilderei vorliegen.

basti
Es war alles nach hessischem Jagdrecht frei bis auf mehrjährige Böcke. Hier nur einer nach Absprache. Wer im Revier mithilft darf auch einen erlegen. Bei mir zahlt keiner im Revier für einen Begehungsschein.
 

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