Unangemeldete Kontrollen in Brandenburg

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ElmerKeith schrieb:
9x19 schrieb:
...


das machen ohnehin die, die vielleicht immer noch keinen Schrank haben, und die soll der Teufel und der Verwaltungsrichter holen.

Das hätten sowohl der eine als auch der andere schon seit 2003 tun sollen, denn dann hätten wir weniger Negativ-Schlagzeilen.

Peinlich, daß der große Run auf Hartmann und Co. erst nach Winnenden eingesetzt hat. Und daß das auch noch publik geworden ist.

Wiedermal so eine Logik die überzeugend klingt, es aber in Wahrheit nicht ist.

Sorry, aber es kann tausend Gründe geben warum sich jemand jetzt einen Waffenschrank kauft. Ich bin seit meinem JS 2004 mit den entsprechenden Waffenschränken ausgerüstet und dennoch habe ich mir gerade anlässlich Winnenden überlegt, ob ich z.B. statt den drei kleinen Schränken einen großen Schrank oder ggf. so ein teil mit Holz drumrum kaufen möchte. Vielleicht wollten einige auch lieber auf Zahlenschloss statt Schlüssel umsteigen und haben sich gedacht: Statt teuer umzurüsten kauf ich mir gleich nen Großen o.ä.
 
A

anonym

Guest
Apollonius schrieb:
ElmerKeith schrieb:
9x19 schrieb:
...


das machen ohnehin die, die vielleicht immer noch keinen Schrank haben, und die soll der Teufel und der Verwaltungsrichter holen.

Das hätten sowohl der eine als auch der andere schon seit 2003 tun sollen, denn dann hätten wir weniger Negativ-Schlagzeilen.

Peinlich, daß der große Run auf Hartmann und Co. erst nach Winnenden eingesetzt hat. Und daß das auch noch publik geworden ist.

Wiedermal so eine Logik die überzeugend klingt, es aber in Wahrheit nicht ist.

Sorry, aber es kann tausend Gründe geben warum sich jemand jetzt einen Waffenschrank kauft. Ich bin seit meinem JS 2004 mit den entsprechenden Waffenschränken ausgerüstet und dennoch habe ich mir gerade anlässlich Winnenden überlegt, ob ich z.B. statt den drei kleinen Schränken einen großen Schrank oder ggf. so ein teil mit Holz drumrum kaufen möchte. Vielleicht wollten einige auch lieber auf Zahlenschloss statt Schlüssel umsteigen und haben sich gedacht: Statt teuer umzurüsten kauf ich mir gleich nen Großen o.ä.

Es kann sicher viele Gründe dafür geben, auch Deine, doch der Majorfaktor ist sicher der, daß vorher die Plempen unterm Bett oder im Kleiderschrank lagen, denn solche Zufälle gibt es nicht gehäuft, der Boom war anlaßbedingt.
 

IMI

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9x19 schrieb:
...der Boom war anlaßbedingt.
Anlassbedingt - ja!
Zumindest bei mir!
Winnenden regte mich an, meine Verwahrung zu ändern.
Wie gesagt, ich kaufte 2 Tresore seit Winnenden.
Ich hätte aber genauso gut 2 meiner vorhandenen Tresore verkaufen können und wäre immernoch gesetzestreu bzgl. Waffen- und Munitionsverwahrung!!!

Die 2 gekauften Tresore waren also eigentlich überflüssig, jedoch für mich praktischer.

IMI
 
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Waidmanns Heil,

Ich verstehe die ganze Aufregung die zur Zeit um die Aufbewahrung der legalen Waffen herscht nicht so richtig? Bereits 2005 mußte ich einen Nachweis über die Unterbringung meiner Jagdwaffen im Rahmen einer normalen Zuverlässigkeitsüberprüfung erbringen! Da ich diesen Waffenschrank aber schon länger besitze konnte ich keine eindeutige Klassifizierung nachweisen ? Die Firma gab es auch nicht mehr. Darauf hin besuchte mich ein Experte der Polizei (hat sich 14 Tage vorher angemeldet) und beschaute sich das "gute Stück" . Da aber alles den Vorschriften entsprach, brauchte ich mich nicht nach etwas Anderem umschauen.
Wer allso schon immer sorgsam damit umgegangen ist hat auch meiner Meinung nach nichts zu befürchten. Soll doch die Behörde in den Schrank schauen, wenn sie sich anmelden ist dies ok. Selbst bei unangemeldeter Kontrolle hätte ich keine Bedenken !!!


Grüße vom Sachsenwolf
 
A

anonym

Guest
IMI schrieb:
9x19 schrieb:
...der Boom war anlaßbedingt.
Anlassbedingt - ja!
Zumindest bei mir!
Winnenden regte mich an, meine Verwahrung zu ändern.
Wie gesagt, ich kaufte 2 Tresore seit Winnenden.
Ich hätte aber genauso gut 2 meiner vorhandenen Tresore verkaufen können und wäre immernoch gesetzestreu bzgl. Waffen- und Munitionsverwahrung!!!

Die 2 gekauften Tresore waren also eigentlich überflüssig, jedoch für mich praktischer.

IMI

Du sollst keine Sätze oder wie hier Satzteile aus dem Zusammenhang reißen, für Dich gilt auch der von mir dazu gepostete vollständige Satz. Ihr seid die Ausnahmen in diesem Boom, der Hauptteil an ihm waren die, die vor Winnenden ihre Plempen eben NICHT gesetzeskonform verwahrten, und da waren und sind leider immer noch ganz sicher nicht nur Altbesitzer drunter...........
 
A

anonym

Guest
Sachsenwolf schrieb:
Selbst bei unangemeldeter Kontrolle hätte ich keine Bedenken !!!


Grüße vom Sachsenwolf

Wenn man aber gerade den Coitus ausübt, in der Badewanne liegt oder sich nackt sonnt, dann schon eher, und wenn man nicht zuhause ist, dann eher weniger.
Und genau darum geht es, um den Schutz der Privatspäre und um eine Interims-Verfassung, die überwiegend nicht mehr das Papier wert zu sein scheint, auf dem sie steht.
Gegen Kontrollen KANN niemand etwas haben, wenn sie sich auf die Lagerung und den Ort der Aufbewahrung beschränken, oder er sollte beim BVerfG vorstellig werden oder eine andere Partei wählen, unangemeldete Kontrollen wird es nach wie vor aber kaum geben, die Gründe dafür wurden bereits erschöpfend dargelegt.
 
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rechy schrieb:
Hallo basse,

Was war nu? Sonnabend ist um.
Viele Fragen warten auf deine Antworten! :)
Oder alles nur warme Luft?

horrido rechy

also Sonnabend 9.05 Uhr.

Der angemeldete Polizist in grüner Uniform fährt im blauen Polizeiauto vor.
Klingelt an der Tür und stellt sich vor.
Kommt nach oben und stellt sich nochmal persönlich vor.
Beruft sich auf Montag und fragt mich ob ich bereit wäre ihm meinen Waffenschrank zu zeigen. Da ich nichts dagegen habe zeige ich ihm den
geschlossenen Schrank, den er kurz mustert, sagt danke und verabschiedet sich.
Auf meine Frage wieso in Brandenburg kontrolliert wird und wer ihm denn den Auftrag gegeben hat murmelt er was von " für Waffen Zuständiger ...."und verschwindet schnell wieder.

Basse
 
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Anfang des Jahres habe ich auf unserer HR-Versammlung noch mal eine Rutsche Merkblätter verteilt und klargemacht, daß in einem Wiederholungsfall, also Winnenden 2.0 mit den gleichen Ursachen (Waffe nicht ordnungsgem. verwahrt) die Herrschaften sich darauf einrichten können, sich künftig ihre Krachlatte vor dem Ansitz und der Treibjagd in einem SED-Zentrallager abholen zu können. Das war noch im März.

Geerntet habe ich ungläubiges Schweigen.

In der Zeitung stand es dann noch mal schwarz auf weiß.

Als 2003 die Aufbewahrungsvorschriften Gesetz wurden, hatte sich ein Mitarbeiter eines Waffengeschäftes bereit erklärt, das neue Prozedere mal ein wenig detailiert zu schildern, nämlich welche und wieviele Pifften in welchen Schrank gehören. Bei mir am Tisch war offene Ablehnung zu spüren - von einem der ganz alten Knacker mit Enkelkindern im Haus!

Ich hatte übrigens auch erst noch erwogen, obwohl im Rahmen des gesetzlichen, ein wenig schrankmäßig aufzurüsten. Aber ich bin doch nicht bescheuert. Jetzt kaufe ich mir eine Schrank mit Widerstandsgrad 0 und Zahlenschloß und drei Tage später läßt dann so ein Ministeriumsfuzzi den Furz, daß alles auf Biometrie abgestellt werden soll - womöglich noch ungeachtet der jeweiligen Deliktrelevanz.

Ich warte jetzt erst mal ab - vor allem aber die übermorgige Ausgabe des DWJ mit 48-Seiten-Beilage über das neue WaffR und einigen, hoffentlich neuen Infos aus dem BMI.
 

IMI

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ElmerKeith schrieb:
...also Winnenden 2.0 mit den gleichen Ursachen (Waffe nicht ordnungsgem. verwahrt) ....

Was nicht bewiesen ist, dass dies so war!
Hier bist Du auch nicht besser als die Zeitungsfuzzis, behauptest einfach etwas, weil alle es behaupten und einer vom anderen abschreibt.
 
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Die offizielle Untersuchung hat ergeben, daß die Beretta nicht sicher verwahrt gewesen sein soll. Alle anderen Waffen waren lt. Untersuchung sicher verwahrt.

Hast Du eine andere Variante parat?
 

IMI

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hast Du einen Link zum "offiziellen Untersuchungs-"ergebnis?
Deine obige Behauptung solltest Du auch belegen können.
 
A

anonym

Guest
hallo basse danke für die Antwort
OK jetzt interessiert mich aber noch ob schon einmal ein Nachweis erbracht werden mußte ???
Bei mir wurde 2004 nachgefragt von den Sachbearbeitern im Polizeipräsidium (Foto vom Typenschild und den Riegeln/kopie der Quittung).

@ 9x19 ich weiß du hast schon viel dazu geschrieben (und einige Belehrungsresistente werden es trotzdem noch nicht gerafft haben, dass der Nachweis Pflicht ist und mit dem Hausbesuch nichts gemein hat) aber ich hab noch fragen:
muß man nach erbrachtem Nachweis noch eine Kontrolle dulden??
warum machst du die Unterscheidung angemeldete /nicht angemeldete Kontrolle?
Verstößt die angemeldete "Wohnungsdurchsuchung" ohne Bescheid vom Richter nicht auch gegen das Grundrecht ?
Hoffe dein Elan ist ungebrochen!

Horrido rechy
 
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@IMI: Ist doch eigentlich wurscht ob die Waffe selbst nicht ordentlich verwahrt war oder der Schlüssel zum Schrank. In jedem Fall kam durch "nicht ordentliches" Verwahren der Junge an die Waffe und die Muni. Die Fragen die ich mir stelle sind aber: Wäre es bei einer angekündigten Kontrolle aufgefallen (oder anders herum gefragt: Hätte die Kontrolle das wirklich verhindert?) - vermutlich nich!! Und 2.: Ist es nicht einer der ganz wenigen Fälle (oder gar der einzige?) wo ein Amoklauf mit einer nicht ordentlich verwahrten Waffe stattgefunden hat? Ich kann mich irren, aber mir kommt es so vor! Fazit: Die Regierung/Ämter doktern also hier mal wieder am berühmten Tropfen auf dem heißen Stein herum, beschränken die Grundrechte unbescholtener Bürger - und bewirken nix.

Markus
 
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Aber wer´s nicht glauben mag: Es gibt wirklich Resistente! Vor ein paar Wochen war ich bei meinem Büchser, da war gerade ein Kunde im Laden der hat fast geheult. Grund: Das Ordnungsamt hat ihm, nach dem ersten Anschreiben und zwei Mahnungen nur eine Frist gesetzt (damals "bis morgen"). Bis dahin müsse er nachweisen das er das KK-Gewehr in einem geeigneten Waffenschrank verwahrt. Als er die Preise sah, verabschiedete er sich mit den Worten "ach, ich überlege es mir nochmal, das Amt macht da sicher eh nix, schlisslich hängt das Gewehr ja nun schon seit 20 Jahren an einem Nagel im Keller". :shock: Und letzte Woche bin ich "mal wieder" da, da kommt ein Moppedfahrer in Ledermontur rein, zieht aus der Innentasche der Jacke einen Kipplaufrevolver und fragt, ob der Büchser Interesse hätte die Waffe zu kaufen, sie läge bei ihm nur rum und das Amt wolle nun wissen ob er sie richtig aufbewahrt - und bevor er nun einen teuren Schrank dafür kauft.... Der Büchser hat dankend abgelehnt, der gute Mann steckt den Revolver wieder ein und spaziert aus dem Laden. :roll:

Will damit sagen: Es werden nur wenige Jäger und Sportschützen unter denjenigen gewesen sein die in den letzten Monaten einen Tresor kaufen "mussten", die meisten werden solche "uralt" Waffenbesitzer sein die durch das Schreibn vom Amt überhaupt erst mal wieder an die Waffen in der Schublade (oder im Keller) erinnert wurden und von der ganzen Gesetzeslage keinen blassen Schimmer haben! Die werden dann vermutlich bei einem Besuch durch das Amt echte Probleme bekommen.

Markus
 
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rechy schrieb:
hallo basse danke für die Antwort
OK jetzt interessiert mich aber noch ob schon einmal ein Nachweis erbracht werden mußte ???
Bei mir wurde 2004 nachgefragt von den Sachbearbeitern im Polizeipräsidium (Foto vom Typenschild und den Riegeln/kopie der Quittung).

horrido rechy

Es hat noch Niemand einen Nachweis haben wollen.
Die letzte Kontrolle war 19..?..82 vom Gemeinde ABV. Da war der Schrank aber noch Eigenbau.

Weidmannsheil Basse
 

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