Wautzebautz schrieb:Ohne Gewähr, es gibt wohl eine EU-Richtlinie, das Flächen, die 10 Jahre lang als Grünland genutzt wurden, jetzt nicht mehr umgebrochen werden dürfen. Da es aber eine Übergangsfrist gibt, bis dies gilt, brechen die Landwirte noch schnell jede Wiese um.
!
wo kein Kläger, da kein RichterRealtree schrieb:Wenn es wirklich offiziell Verboten ist noch umzuackern, Sanktionen drohen meiner Meinung nach nicht.
Realtree schrieb:Hi testtest,
ist ja im Prinzip richtig was du sagst. Nur das Umackern der Zugangswege zeugt doch schon, wie kleinkariert die sind.
Gemäß Invekos-Bestimmungen dürfen bundesweit die Dauergrünlandflächen um max. 10 % abnehmen. Ein generelles Umbruchverbot gilt bei Cross Compliance auf Hanglagen mit mehr als 15 % Hangneigung. Eine Ausnahme ist nur auf maximal 0,5 ha Dauergrünland pro Betrieb oder bei Anlage von mehrjährigen Dauerkulturen möglich. Unter 15 % Hangneigung gibt es keine Einschränkungen.
Ein sachgemäß durchgeführter Grünlandumbruch mit sofortiger Neuansaat gilt nicht als Umbruch. Die Flächen sind jedoch schriftlich bei der AMA zu melden (Größe der Fläche, beabsichtigter Umbruchtermin).
Bestimmungen im ÖPUL: Bei ÖPUL-Teilnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ bzw. UBAG (Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker und Grünland) dürfen unter 15 % Hangneigung max. 5 % der landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche (mind. 1 ha bis max. 5 ha) zu Ackerland bzw. Wechselgrünland umgebrochen werden. Ein Flächentausch im selben Ausmaß ist bei diesen Maßnahmen erlaubt, muss jedoch im Mehrfachantrag angezeigt werden.
Für Betriebe, die beim Salzburger Regionalprojekt teilnehmen, besteht ein absolutes Umbruchverbot. Auch ein Flächentausch ist hier nicht erlaubt!
Gemeldetes Feldfutter (Wechselwiese, Kleegras) muss mindestens alle fünf Jahre einmal umgebrochen werden, damit es nicht zu Dauergrünland wird.
06.03.2008, Bauernjournal West
Wautzebautz schrieb:Bei uns steht auf Flächen, die seit mindestens 25 Jahren Weide waren, plötzlich Mais - der EU-Bürokratie sei Dank !
Terriline schrieb:Der Umbruch von Grünland ist dann genehmigungspflichtig, wenn im Bundesland bereits mehr als 5% der Grünlandfläche umgebrochen sind oder die Flächen in einem Schutzgebiet (Wasser-, Landschaft- etc pp) liegen.
Das ist vor allem in den nördlichen Bundesländern bereits der Fall. Steigt der Grünlandumbrauch auf 10 % der Fläche wird es verboten. Ist aber in allen Ländern bisher noch lange davon entfernt und das obwohl die Anbaufläche von Bioenergie-Pflanzen um über 120% gestiegen ist.
Der Umbruch von Dauergrünland ist per se eigentlich verboten. Aber unter bestimmten Fällen möglich, wenn auf gleichgroßer Fläche ersatzmäßig Dauergrünland angelegt wird. Das unterscheidet sich aber nach örtlicher Einstellung und genehmigungsfreude und hängt vielleicht auch davon ab wie gut der Landwirt mit seinem Berater kann und wie gut der Berater die örtlichen Behörden in der Hand hat. Der Kreativität sind kaum grenzen gesetzt. Ich habe schon Bauen bei Anträgen begleitet, wo mir zu Beginn ob dieser Kreativität echt die Worte fehlten.
zum Beispiel hatte da einer ein Stück Wald, allerdings war die Fläche irgendwann mal als Acker klassifiziert. In seinem Antrag wies er als Ersatz bereits bestehende Extensivflächen aus. Es fand sogar eine Begehung mit allen Beteiligten (v.a. Umweltamt) statt. Die Umnutzung wurde genehmigt. Da wo vorher Bäume standen, wächst nun Mais.
Alles im Detail hier zu erläutern führt viel zu weit.
Denjeniegen die auf die EU-Bürokratie schimpfen sei noch gesagt, dass die Regelungen von Deutschland schärfer ausgelegt wurden, als eigentlich vorgesehen. Schimpft also lieber auf Bundeslandwirtschaftsministerium statt auf die EU.