Umbruch von Grünland

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Servus,

eine Frage an die landwirtschaftlch Bewanderten unter Euch.

Wann darf ein Landwirt Grünland umbrechen und in einen Acker verwandeln ?

Welche Bedingungen müssen da gelten ? So ohne weiteres geht das ja nicht.

Vielen Dank
 
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ohne Gewähr
solange das Stück nicht in einem Landschafts-o. Naturschutzgebiet liegt
 
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Ohne Gewähr, es gibt wohl eine EU-Richtlinie, das Flächen, die 10 Jahre lang als Grünland genutzt wurden, jetzt nicht mehr umgebrochen werden dürfen. Da es aber eine Übergangsfrist gibt, bis dies gilt, brechen die Landwirte noch schnell jede Wiese um.

Bei uns steht auf Flächen, die seit mindestens 25 Jahren Weide waren, plötzlich Mais - der EU-Bürokratie sei Dank !
 
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Wautzebautz schrieb:
Ohne Gewähr, es gibt wohl eine EU-Richtlinie, das Flächen, die 10 Jahre lang als Grünland genutzt wurden, jetzt nicht mehr umgebrochen werden dürfen. Da es aber eine Übergangsfrist gibt, bis dies gilt, brechen die Landwirte noch schnell jede Wiese um.
!

Die Frist endete zumindest im niederen Sachsen 2009.
 
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Hi,
habe das gleiche Problem seit mehr als zwei Jahren im Revier. Wenn sich ein Nachpächter gefunden hätte, meinerseits Revierabgabe deswegen. Keine "wirklich schönen Ecken" mehr und natürlich jetzt kräftig Wildschaden. Hatte die Frage auch schon hier im Forum gestellt. Als Antwort kam auch "schlaues Gefasel" die Bauern dürften nur noch bis zum.............
Das schert die einen Dreck und machen was sie wollen einschließlich Umackern der Zugangswege. Der Pächter soll Schaden zahlen, Schwarzwild erlegen und wofür braucht man Zugangswege, der soll doch sehen wie er sein Wild bergen kann. Gerne kommt man mit dem Traktor und erwartet noch ein Trinkgeld. Wenn es wirklich offiziell Verboten ist noch umzuackern, Sanktionen drohen meiner Meinung nach nicht.
 
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Realtree schrieb:
Wenn es wirklich offiziell Verboten ist noch umzuackern, Sanktionen drohen meiner Meinung nach nicht.
wo kein Kläger, da kein Richter

meines Wissens darf was 4 Jahre nicht bearbeitet wurde, nicht mehr umgebrochen werden

da mußt du dich vor Ort schlau machen, und ggf. Einspruch einlegen ehe es zu Schadensersatzforderungen kommt

aus selbigem Grund pachte ich nicht mehr, ich jage nicht um mich zu ärgern und bin mittlerweile mit meinem Begehungsschein ganz glücklich

ich übernehme nicht mehr Verantwortung für Schäden, die Grundbesitzer welche mit gezinkten Karten spielen leichtfertig mitverursachen
 
A

anonym

Guest
Die Fläche ist das Betriebsmittel des Landwirtes.
Ob er auf die ORDNUNGSGEMÄßE Bewirtschaftung gem. seines Betriebszieles verzichten muß, damit derjenige, der ein bisschen Geld dafür zahlt, auf seinem Eigentum das Jagdrecht auszuüben (sonst nix), einen hübschen Wiesengrund zum abendlichen Ansitz hat?
Ich glaube eher nicht...
Deine Frage nach der Rechtmässigkeit kann so pauschal nicht beantwortet werden.
Es kommt darauf an, ob für das Grünland Flächenprämien gezahlt werden/wurden, Vertragsnaturschutz drauf liegt, ob es sich um Erosions-, Überflutungs- oder sonstige empfindliche Flächen handelt.
Das liegenlasen von Flächen, bzw. eine zeitweise Umwandlung in Grünland ist eigentlich zu begrüßen (der Boden erholt sich, Dünger und Diesel wird gespart...).
würde aber kein Landwirt machen, wenn er die Fläche dadurch dauerhaft als Ackerfläche verlieren würde.
Fast alle Grünlandflächen sind schon mal Acker gewesen (einfach mal mit dem Spaten graben, da wirste eigentlich überall einen mehr oder weniger alten Pflughorizont finden...
Für den Jäger sicher ärgerlich, wenn lieb gewonnene Flächen plötzlich verschwinden, aber in der Regle sollte ein bisschen Verständnis für den wirtschaftenden Landwirt bestehen.
 
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Hi testtest,
ist ja im Prinzip richtig was du sagst. Nur das Umackern der Zugangswege zeugt doch schon, wie kleinkariert die sind. Die Wege gehören bestimmt nicht zu deiner angeführten wirtschaftlichen Betriebsflläche. Beim Verpachten natürlich kein Wort davon, sondern man zeigt die "schönen Ecken" und wenn die 9 jahres Falle zugeschnappt ist, gehts los. Ich gehöre jetzt auch zu denjenigen mit denen man das nur einmal macht und werde mit deutschen Bauern keinen Vertrag mehr eingehen.
 
A

anonym

Guest
Realtree schrieb:
Hi testtest,
ist ja im Prinzip richtig was du sagst. Nur das Umackern der Zugangswege zeugt doch schon, wie kleinkariert die sind.

Ein Blick ins Kataster klärt hier vieles....
 
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Gemäß Invekos-Bestimmungen dürfen bundesweit die Dauergrünlandflächen um max. 10 % abnehmen. Ein generelles Umbruchverbot gilt bei Cross Compliance auf Hanglagen mit mehr als 15 % Hangneigung. Eine Ausnahme ist nur auf maximal 0,5 ha Dauergrünland pro Betrieb oder bei Anlage von mehrjährigen Dauerkulturen möglich. Unter 15 % Hangneigung gibt es keine Einschränkungen.
Ein sachgemäß durchgeführter Grünlandumbruch mit sofortiger Neuansaat gilt nicht als Umbruch. Die Flächen sind jedoch schriftlich bei der AMA zu melden (Größe der Fläche, beabsichtigter Umbruchtermin).
Bestimmungen im ÖPUL: Bei ÖPUL-Teilnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ bzw. UBAG (Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker und Grünland) dürfen unter 15 % Hangneigung max. 5 % der landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche (mind. 1 ha bis max. 5 ha) zu Ackerland bzw. Wechselgrünland umgebrochen werden. Ein Flächentausch im selben Ausmaß ist bei diesen Maßnahmen erlaubt, muss jedoch im Mehrfachantrag angezeigt werden.
Für Betriebe, die beim Salzburger Regionalprojekt teilnehmen, besteht ein absolutes Umbruchverbot. Auch ein Flächentausch ist hier nicht erlaubt!
Gemeldetes Feldfutter (Wechselwiese, Kleegras) muss mindestens alle fünf Jahre einmal umgebrochen werden, damit es nicht zu Dauergrünland wird.

06.03.2008, Bauernjournal West


Der letzte Punkt macht vielleicht noch einiges klarer. Nicht alles, was für den landwirtschaftlichen Laien nach Grünland aussieht ist rein fachpraktisch auch Grünland. Gerade Grünfutter/Feldfutter ist eigentlich Acker und wenn die fünf Jahre um sind, muss wie oben beschrieben umgebrochen werden, da sonst die Produktionsfläche aus der Acker-Kennzeichnung fällt...

Aktuellste Infos zum Thema Dauergrünland und den neuen Cross Compliance Regelungen findet man unter http://www.landwirtschaftskammer.de/foe ... lissen.htm

Man sollte sich auch immer vor Augen halten, dass auch der Landwirt unter den meisten Umständen Pachtgeld für die Fläche zahlt und eben nicht nur daran interessiert ist, ein lauschiges hübsches Revier zu gestalten, sondern in erster Linie sinnvoll wirtschaften muss. Was unter momentanen Bedingungen in den meisten Fällen eher einem kreditabhängigen Überlebenskampf gleichkommt.
 
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Der Blick ins Kataster bescheinigt, dass der Weg umgebrochen wurde. Noch nicht mal der ausgeackerte Grenzstein wurde weggelegt. Die Ansprache des Vorsitzenden der Jagdgeno. wurde abgetan. Also Beratungsresistend d..... Ansonsten ist für mich das Thema jetzt durch. Ich krige meine Pachtzeit noch um.
 
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Wautzebautz schrieb:
Bei uns steht auf Flächen, die seit mindestens 25 Jahren Weide waren, plötzlich Mais - der EU-Bürokratie sei Dank !

Dito.
Bis darauf, dass es bei uns nicht Weiden waren, sondern "normale" Wiesen.

Wie das genau geregelt ist, weis ich nicht, aber bei Bekannten, wo wir im Sommer jagen waren, hatten wir das Thema auch. Sie sagten uns, dass es bei ihnen so geregelt ist, dass alles, was 5 Jahre am Stück Wiese war, für immer Wiese bleiben wird.

Da dies auch in BW ist, ist es zumindest nicht auf Länderebene. Scheint kommunal oder so zu sein?!?
 
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Der Umbruch von Grünland ist dann genehmigungspflichtig, wenn im Bundesland bereits mehr als 5% der Grünlandfläche umgebrochen sind oder die Flächen in einem Schutzgebiet (Wasser-, Landschaft- etc pp) liegen.
Das ist vor allem in den nördlichen Bundesländern bereits der Fall. Steigt der Grünlandumbrauch auf 10 % der Fläche wird es verboten. Ist aber in allen Ländern bisher noch lange davon entfernt und das obwohl die Anbaufläche von Bioenergie-Pflanzen um über 120% gestiegen ist.

Der Umbruch von Dauergrünland ist per se eigentlich verboten. Aber unter bestimmten Fällen möglich, wenn auf gleichgroßer Fläche ersatzmäßig Dauergrünland angelegt wird. Das unterscheidet sich aber nach örtlicher Einstellung und genehmigungsfreude und hängt vielleicht auch davon ab wie gut der Landwirt mit seinem Berater kann und wie gut der Berater die örtlichen Behörden in der Hand hat. Der Kreativität sind kaum grenzen gesetzt. Ich habe schon Bauen bei Anträgen begleitet, wo mir zu Beginn ob dieser Kreativität echt die Worte fehlten.
zum Beispiel hatte da einer ein Stück Wald, allerdings war die Fläche irgendwann mal als Acker klassifiziert. In seinem Antrag wies er als Ersatz bereits bestehende Extensivflächen aus. Es fand sogar eine Begehung mit allen Beteiligten (v.a. Umweltamt) statt. Die Umnutzung wurde genehmigt. Da wo vorher Bäume standen, wächst nun Mais.

Alles im Detail hier zu erläutern führt viel zu weit.

Denjeniegen die auf die EU-Bürokratie schimpfen sei noch gesagt, dass die Regelungen von Deutschland schärfer ausgelegt wurden, als eigentlich vorgesehen. Schimpft also lieber auf Bundeslandwirtschaftsministerium statt auf die EU.
 
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Terriline schrieb:
Der Umbruch von Grünland ist dann genehmigungspflichtig, wenn im Bundesland bereits mehr als 5% der Grünlandfläche umgebrochen sind oder die Flächen in einem Schutzgebiet (Wasser-, Landschaft- etc pp) liegen.
Das ist vor allem in den nördlichen Bundesländern bereits der Fall. Steigt der Grünlandumbrauch auf 10 % der Fläche wird es verboten. Ist aber in allen Ländern bisher noch lange davon entfernt und das obwohl die Anbaufläche von Bioenergie-Pflanzen um über 120% gestiegen ist.

Der Umbruch von Dauergrünland ist per se eigentlich verboten. Aber unter bestimmten Fällen möglich, wenn auf gleichgroßer Fläche ersatzmäßig Dauergrünland angelegt wird. Das unterscheidet sich aber nach örtlicher Einstellung und genehmigungsfreude und hängt vielleicht auch davon ab wie gut der Landwirt mit seinem Berater kann und wie gut der Berater die örtlichen Behörden in der Hand hat. Der Kreativität sind kaum grenzen gesetzt. Ich habe schon Bauen bei Anträgen begleitet, wo mir zu Beginn ob dieser Kreativität echt die Worte fehlten.
zum Beispiel hatte da einer ein Stück Wald, allerdings war die Fläche irgendwann mal als Acker klassifiziert. In seinem Antrag wies er als Ersatz bereits bestehende Extensivflächen aus. Es fand sogar eine Begehung mit allen Beteiligten (v.a. Umweltamt) statt. Die Umnutzung wurde genehmigt. Da wo vorher Bäume standen, wächst nun Mais.

Alles im Detail hier zu erläutern führt viel zu weit.

Denjeniegen die auf die EU-Bürokratie schimpfen sei noch gesagt, dass die Regelungen von Deutschland schärfer ausgelegt wurden, als eigentlich vorgesehen. Schimpft also lieber auf Bundeslandwirtschaftsministerium statt auf die EU.

Moin,

in S-H hat Boetticher den Sack 2008 dicht gemacht.
In Bayern funktioniert die Grünlandprämie nicht so richtig.
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documen ... chmitt.pdf

Auch noch Lesenswert http://www.bmelv.de/SharedDocs/Reden/20 ... gress.html
 

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