Übersicht Waffenrecht für Jäger

A

anonym

Guest
Jesses, es wäre besser gewesen, man hätte solche teilweisen Unsinn NICHT geschrieben. Wer maßt sich eigentlich immer sowas an, mit welchem Sendungsbewußtsein muss man ausgestattet sein, wo doch jeder eine Ausbildung hat, die ihn zu solchem Wissen bringt, außer vielleicht den nicht, der das geschrieben hat.................

Allein schon der "direkte Weg zur Jagd" steht nicht im Gesetz, es muss sich nur um einen "Zusammenhang mit den dort -13 VI WaffG- genannten Tätigkeiten" handeln, wozu natürlich nicht nur die Jagdausübung gehört, sondern Jagdschutz, Hundeausbildung, Ein- und Anschießen etc., in irgendeinem Revier in D, wo man das darf, selbst Umwege unterbrechen diesen Zusammenhang nicht, oder Jagdfreunde aufgabeln, selbst stundenlanges Saufen beim Schüsseltreiben vier Orte weiter nicht, zudem gilt der Jagdschein im ganzen Bundesgebiet, in jedem denkbaren Revier, und es herrscht Niederlassungsfreiheit an gemeldeten und nichtgemeldeten Wohnsitzen, auf Campingplätzen, bei Bratkartoffelverhältnissen und in Hotels. Das alles geht keinen was an, die Angabe "zur Jagd" hat zu reichen als Legitimation, der direkte Weg ist selbstverständlich nicht vorgeschrieben, aber natürlich vom Führen nicht ausgeschlossen. Aber solch ein Unsinn kann man nicht mehr weiterlesen, wenn man einen derartigen Bolzen im Geschreibsel gefunden hat, wie kann man nur so etwas falsches schreiben. Und ja, ich weiß, dass auch die üblichen Verdächtigen (Pückler etc.) davor nicht gefeit sind, aber das ändert ja nichts daran, dass es deswegen nicht richtig wird.
 
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Du hast Recht, das ist missverständlich formuliert. Die Passage habe ich geändert.

Mit Sendungsbewusstsein oder Anmaßung hat es allerdings nix zu tun - es gibt sicherlich Jäger, die vor Jahren die Jägerausbildung gemacht haben und eine solche Zusammenfassung zum Nachlesen/Auffrischen nicht schlecht finden.

Grüße
 
A

anonym

Guest
Alle in 13 VI WaffG genannten Tätigkeiten berechtigen zum einschränkungslosen Führen, im Zusammenhang mit all diesen Tätigkeiten (Wege hin und zurück einschl. Unterbrechungen) darf man nicht schussbereit führen. Warum schreibste das nicht auch einfach so, wie es im Gesetz und den Kommentaren steht, das ist doch eindeutig genug...........Führen noch kurz erläutert, nicht schussbereit, irgendwo darf das Magazin schon in der Waffe sein, nur nicht da, wo sie sofort schußbereit wäre, ein Schaftmagazin bedeutet keine Schußbereitschaft, bei Biathleten ja auch nicht, nochmal nachschauen, und Ende Gelände.
 
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Ich verzweifel auch immer aufs neue.
Anderswo geht gerade wieder die Diskussion um die Schlüsselaufbewahrung ins Uferlose, natürlich mit der Meinung, der Schlüssel"tresor" müsste dieselbe Sicherheitsstufe haben wie der eigentliche Waffenschrank. :no::evil:

Und was soll man zum 13 (6) noch sagen, wenn selbst Oberstaatsanwälte beim Thema HA ihn nicht verstehen wollen?

Zum Link: Ein Durchrasen durch willkürlich herausgepickte Themen rund ums Waffenrecht ist wenig zielführend.
Da muss Wichtiges fehlen oder anderes unvollständig bleiben. Die Aufbewahrung ist bspw. viel komplexer. Nur zwei Stichworte: Sog. Jägerschrank mit völlig anderen Möglichkeiten der Munitionsaufbewahrung oder Einserschrank, zumal in unbewohnten Gebäuden.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
Ich verzweifel auch immer aufs neue.
Anderswo geht gerade wieder die Diskussion um die Schlüsselaufbewahrung ins Uferlose, natürlich mit der Meinung, der Schlüssel"tresor" müsste dieselbe Sicherheitsstufe haben wie der eigentliche Waffenschrank. :no::evil:

Wobei man da tats. in Gefahr wäre, im Falle eines Falles, dass das bei Gericht dann so gesehen wird, auch wenn das selbstverständlich nicht so normiert ist. Im Waffenrecht wird regelm. nicht mit Vernunft geurteilt, sondern so lange gesucht, bis man jemanden verurteilen kann..........Ein Rechtsstaat sieht anders aus.
 
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Leider wahr.

Aber für die Aufbewahrung bin ich dem § 36 verpflichtet, den mir im casus belli vielleicht ein Richter um die Ohren hauen wird, aber vorher beileibe kein Sachbearbeiter.
 
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Ich finde den Beitrag gar nicht mal so schlecht. Immerhin wird dort zur Abwechslung mal nicht die Binsenweisheit verbreitet, Koffer oder Futteral müssten beim Transport mit einem abschließbaren Schloss gesichert sein. VERschlossen bedeutet nämlich nicht gleich auch ABgeschlossen. Es reicht, wenn der Koffer zu ist und der Reißverschluss vom Futteral!
 
A

anonym

Guest
Ich finde den Beitrag gar nicht mal so schlecht. Immerhin wird dort zur Abwechslung mal nicht die Binsenweisheit verbreitet, Koffer oder Futteral müssten beim Transport mit einem abschließbaren Schloss gesichert sein. VERschlossen bedeutet nämlich nicht gleich auch ABgeschlossen. Es reicht, wenn der Koffer zu ist und der Reißverschluss vom Futteral!

Es steht doch eindeutig im Waffengesetz "am besten mit Schloß". Daraus ergibt sich doch automatisch, das es noch ein "am zweitbesten" oder ein "am drittbesten" gibt. Ein Satz weiter steht auch das sie unter bestimmten Vorraussetzungen in unverschlossenen Behältern transportiert werden dürfen.

Wo ist da die Binsenweisheit ? Wer das nicht versteht ist auch zu blöd zum jagen.
 
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Wer das nicht versteht ist auch zu blöd zum jagen.

Wie sieht das mit den Ordnungshütern aus?

Ich bin kein Freund der Aufgabe von Rechten zugunsten der sogenannten "sicheren Seite" (auf dem Weg ins Revier liegt die Waffe so auf dem Rücksitz und nicht im verschlossenen Futteral), aber zum erlaubnisfreien Führen vulgo Transport wähle ich das Schlösschen.
 
A

anonym

Guest
Die armen Willis, die sich aus Prinzip mit allem und jedem rumschlagen und auf Teufel-komm-raus Recht haben und bekommen wollen genießen meine volle Sympathie: Sie beschäftigen die Ordnungsbehörden und halten mir diese vom Leibe.

Genauso erquickend wie wenn sich Neonazis und Autonome leidenschaftlich "auseinandersetzen" ...
:cheers:
 
A

anonym

Guest
Schön, dass du auch mal wieder was schreiben wolltest, auch wenns wie üblich nix zum Thema beiträgt. Aber immerhin ist es wenigstens nicht freiheitsfeindlich, nicht rechtsstaatswidrig, nicht verfassungsfeindlich, wie sonst, sondern einfach nur unbrauchbar. :thumbup:
 
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Schön, dass du auch mal wieder was schreiben wolltest, auch wenns wie üblich nix zum Thema beiträgt. Aber immerhin ist es wenigstens nicht freiheitsfeindlich, nicht rechtsstaatswidrig, nicht verfassungsfeindlich, wie sonst, sondern einfach nur unbrauchbar. :thumbup:

Was genau trägt dein Beitrag jetzt zum Thema bei?
Der ist für das Thema genau so unbrauchbar wie das was ich jetzt geschrieben habe. Na und?


Waidmannsheil Lucas
 

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