Die Landstraße gehört doch nicht zum Revier- die Waffe muss demnach entladen werden, wenn während der Pirsch eine öffentliche Straße überquert werden muss.
Das Revier für das ich als Jungjäger einen Begehungsschein habe, ist voller "öffentlicher Wege" in jagdlich relevanten Bereichen.
So liegt z.B. die die Friedhofszufahrt außerhalb des Ortes. Direkt daneben Äcker und Wiesen (inkl. Reh- u. Schwarzwild).
Wenn man daz.B. nachts nach Sauen schaut, müsste man vor und nach dieser Zufahrt jeweils Radau machen bei entladen und laden der Waffe...
Eine Effektive Methode dafür zu sorgen, daß sich das Wild frühzeitig aus dem Staub machen kann, bzw. erst gar nicht aus der Deckung tritt... :?
Was sind per definition Wege bei denen vor überquerung entladen werden muss?
Das Revier für das ich als Jungjäger einen Begehungsschein habe, ist voller "öffentlicher Wege" in jagdlich relevanten Bereichen.
So liegt z.B. die die Friedhofszufahrt außerhalb des Ortes. Direkt daneben Äcker und Wiesen (inkl. Reh- u. Schwarzwild).
Wenn man daz.B. nachts nach Sauen schaut, müsste man vor und nach dieser Zufahrt jeweils Radau machen bei entladen und laden der Waffe...
Eine Effektive Methode dafür zu sorgen, daß sich das Wild frühzeitig aus dem Staub machen kann, bzw. erst gar nicht aus der Deckung tritt... :?
Was sind per definition Wege bei denen vor überquerung entladen werden muss?