Transport von Waffe und Munition

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Ab gewissen Mengen treten weitere Regeln hinzu, Stichwort Gefahrgut.
Das hat Amadeus gut zusammengefasst.

Zu den Gefahrgutmengen bitte informieren: Wenn Du vor dem Besuch des Flinten-Parcours für eine Gruppe mehrere Kisten (nicht Päckchen) Schrot kaufst, kann das ab einer gewissen Menge relevant werden.

Für den normalen Jäger auf dem Weg zum Ansitz eher nicht.
 
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Munition kannst Du nach Herzenslust sonstwohin tun... aber auf keinen Fall in die Waffe, denn diese hat eindeutig ungeladen zu sein.

Also in die Jackentasche, ins entnommene (!) Magazin, ins Handschuhfach, in den Kofferraum oder auf den Beifahrersitz... egal.

Es wird aber so oder so spannend, wenn wir alle sowieso bald mit einem Bein im Gefängnis stehen werden, weil wir nun mal als Jäger ständig Messerchen benötigen und diese bewusst oder unbewusst oft mitführen.
 
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Ok, das schließt dann aber implizit aus, dass man Munition im Futteral hat.
Wie kommst Du darauf?

Beim Begriff zugriffsbereit spielt Munition keine Rolle. Auch eine geladene Waffe kann nicht zugriffsbereit sein. Bei Zugriffsbereitschaft geht es um das Drohpotential einer Waffe, egal ob sie schussbereit ist.
 
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"Sinnvoll" ist mal den ganzen Text und Kontext zu nehmen. (und in meinem Hinterkopf waren es 3 Minuten gewesen)

"Insbesondere der Begriff „zugriffsbereit“ führt in der Praxis immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten. Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgriffen – in Anschlag gebracht werden kann. Als Faustformel lässt sich sagen, dass eine Waffe zugriffsbereit ist, wenn sie mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Waffe am Körper in einem Holster getragen oder im PKW in unmittelbarer, leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers ohne weitere Umhüllung in der Türablage oder im nur geschlossenen, aber nicht verschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird. Beim Transport der Waffe, verpackt in einem geschlossenen, nicht zwingend verschlossenen Futteral oder Behältnis (z. B. Aktenkoffer auf der Rückbank oder im Kofferraum des PKW), ist die Waffe hingegen grundsätzlich nicht zugriffsbereit."

Demnach sind die Ausführungen von @Amadeus und @Schnepfenschreck korrekt, wenn man den ganzen Absatz (und das Drohpotential) nimmt. Insbesondere der letzte Satz fehlte mir.

Ich schaffe es, wenn ich ein einfaches Futteral auf der Rückbank habe, in wenigen Sekunden die Waffe rauszunehmen, das Magazin oder Patrone einzuführen und in den Anschlag zu bringen. Das war der Hintergrund meiner Anmerkung zu den 3 Sekunden. Dennoch habe ich nie Munition im Futteral
 
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geschlossenen, nicht zwingend verschlossenen Futteral oder Behältnis (z. B. Aktenkoffer auf der Rückbank oder im Kofferraum des PKW), ist die Waffe hingegen grundsätzlich nicht zugriffsbereit."
Und dazu liest Du dann bitte auch die Stellungnahme des BR in derselben BT-Drs. genannt auf Seite 36 zu den Begriffen geschlossen und verschlossen. Nur das Wort verschlossen hat Eingang in die gesetzliche Definition gefunden.
 
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Vorsicht könnte bei Munition an der Waffe, wie z.B. einem Schaftmagazin geboten sein.
Die Waffe ist dann zwar weder geladen noch unmittelbar schussbereit aber man könnte das evtl. als "mittelbar" schussbereit auslegen. Also Murmeln am Schaft der Kipplaufbüchse machen möglicherweise Probleme.
 
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Wenn ich es mit einem Kabelbinder verschließe, und deshalb einen Leathermen mitnehme… wie transportiere ich diesen dann korrekt?
So wie Du den Schlüssel zum alternativen Vorhängeschloss transportieren würdest. In der Hosentasche oder wo auch immer. Es sei denn, es ist ein altes Leatherman mit außenliegendem Einhandmesser. Das müsste dann selber nicht zugriffsbereit verpackt sein. :rolleyes:
 
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Vorsicht könnte bei Munition an der Waffe, wie z.B. einem Schaftmagazin geboten sein.
Die Waffe ist dann zwar weder geladen noch unmittelbar schussbereit aber man könnte das evtl. als "mittelbar" schussbereit auslegen. Also Murmeln am Schaft der Kipplaufbüchse machen möglicherweise Probleme.
Nein.
Ist ganz klar definiert. Es gibt nur geladen und ungeladen.
Mittelbar oder unmittelbar oder vielleicht oder womöglich schussbereit existiert im WaffG nicht.
 
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Und dazu liest Du dann bitte auch die Stellungnahme des BR in derselben BT-Drs. genannt auf Seite 36 zu den Begriffen geschlossen und verschlossen. Nur das Wort verschlossen hat Eingang in die gesetzliche Definition gefunden.
Danke. Habe ich gemacht. Obwohl unkritisch, hatte ich es mir angewöhnt Munition immer getrennt mitzuführen, also nie zusammen im Futteral. Dachte das war "Gesetz". Auch schliesse ich immer ab (ausser bei der Gummipirsch), einfach um bei Unwissenheit oder verständlicher Nervosität bei Kontrollen Diskussionen jedweder Art gering zu halten. Der Klick mit dem Schloss dauert eine Sekunde.

Selbst Messer trage ich erst im Revier am Mann. die aktuelle Nervosität sollte sich erstmal legen. Wobei es mir jetzt auch auf der Sauenpirsch ein "Fuck, wo ist dein Messer?", rausgerutscht ist.
 
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19 Sep 2023
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. Obwohl unkritisch, hatte ich es mir angewöhnt Munition immer getrennt mitzuführen, also nie zusammen im Futteral. Dachte das war "Gesetz".
Zweckmäßig, aber nicht nötig. Ich habe Munition gerne in einer Jackentasche. So ist a)getrennt, b) muss ich nicht suchen
Auch schliesse ich immer ab (ausser bei der Gummipirsch), einfach um bei Unwissenheit oder verständlicher Nervosität bei Kontrollen Diskussionen jedweder Art gering zu halten. Der Klick mit dem Schloss dauert eine Sekunde.
Mache ich gar nicht. Wenn es in einer Kontrolle Probleme geben sollte, lernen die Polizisten eben was… dazu kann man die relevanten auszüge aus der VV ausgedruckt im Handschuhfach haben…
Selbst Messer trage ich erst im Revier am Mann. die aktuelle Nervosität sollte sich erstmal legen. Wobei es mir jetzt auch auf der Sauenpirsch ein "Fuck, wo ist dein Messer?", rausgerutscht ist.

Mache ich auch nicht.
Die können ruhig alle daran gewöhnt sein, dass ein Jäger ein Messer am Gürtel hat, wenn er morgens in die Bäckerei geht… sonst rufen sie nämlich dann die polizei, wenn du es mal irrtümlich doch am Gürtel hast (mache ich natürlich nicht mit offen getragenere KW und Saufänger, auch wenn es möglich wäre)
 
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Vorsicht könnte bei Munition an der Waffe, wie z.B. einem Schaftmagazin geboten sein.
Die Waffe ist dann zwar weder geladen noch unmittelbar schussbereit aber man könnte das evtl. als "mittelbar" schussbereit auslegen. Also Murmeln am Schaft der Kipplaufbüchse machen möglicherweise Probleme.
Nein, gab es früher. Da galt z.B. die Klappe hinten im Schaft bei Kipplaufwaffen (schaftmagazin) als geladen.
Aber jetzt ist Munition an der waffe kein Problem mehr
 

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