Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältnis?

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Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

mümmelmann, dir antworte ich schon lange nicht mehr, weil du stets verstehst am Kern der Sache vorbei ins Extreme zu fallen. Wenns aber bei dir zur Normalität gehört, an die Wand zu pi...

Dennoch:
Glaubst du vielleicht, ich gehe mit der offen geholsterten 44er irgendwo am Weg ins Revier in die Bank, auch wenn sie leer ist (sein muss)?

Aber seinerzeit wars ganz normal, mit der Kurzwaffe im Holster im Ort einkaufen zu gehen weil alle dort die Jägerschaft kannten und das als normal empfanden. Die Schutzmänner kannten wir übrigens auch.
 
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Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

haeschen schrieb:
Ach so! Wenn die Jäger in den 60ern ihre KW bei der Arbeit, auf dem Volksfest und sonstwo wie Billy the Kid offen im QuickDraw-Holster geführt hätten, dürften wir das also heute immer noch?
Wir reden vom Weg zur Jagd und nicht von öffentlichen Veranstaltungen.
Mach dich doch erstmal schlau.
Auf einer Jagdreise die KW im Holster zu haben ist außerdem wohl das Unpraktischste das es gibt. Wehe du vergisst sie vor dem Tankstop oder bei McDonalds vorher 'rauszunehmen. Oder stell' dir vor, du musst plötzlich Erste Hilfe leisten oder wirst selbst in einen Unfall verwickelt?
Auf der Jagdreise mag sie unpraktisch sein. Bei der Fahrt zur Jagd ist das meine Sache. Gerade, wenn ich erste Hilfe leiste (offener Kofferraum, um an Verbandmaterial usw. heranzukommen), habe ich sie lieber am Mann.
Und sie ist auch beim Tanken sicherer bei mir (allerdings verdeckt).
Und um es nochmal anders zu sagen:
Ich möchte eigentlich gar nicht mit geholsteter Kurzwaffe durch die Gegend fahren,
Dein Bier
und vor allem möchte ich nicht, das andere das tun, denn sonst werden wir vielleicht demnächst bei jeder Verkehrskontrolle ("Ob der denn wohl WInterreifen drauf hat?") brav die Hände aufs Lenkrad legen und minutenlang dort belassen müssen, und die Herrschaften bei der Polizei haben ihrerseits ständig eine Hand an der Waffe. .
Das ist nicht mehr dein Bier. Ich bin schon bewaffnet durch einige Verkehrskontrollen gekommen.
Der Hinweis auf die Fahrt zu Jagd und ggfls. Vorzeigen des Jagdscheins hat noch immer gereicht. Bin dann eher weniger kontrolliert worden.
 
A

anonym

Guest
Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

Dito!
Bei mir wollten die Polizisten nichtmal WBK/Jagdschein sehen, nachdem ich sagte, ich bin Jäger und führe Lang- und Kurzwaffen...
Die Langwaffe im offenen Geländewagen war unübersehbar, und die 6" Kurzwaffe im Schulterholster über dem T-Shirt getragen ebenso...
 
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Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

Hallo, vielleicht kann mir jemand von euch helfen,

ich möchte Morgen mit meiner ersten LW auf den Schießstand zu nem Kupel fahren (150KM). Ich habe allerdings noch kein Futteral. Zählt der abgeschlossene Kofferaum an den man vom Fahreraum nur durch umklappen der Rückbank hin kommt als ein geschlossenes Behältnis?
Kann ich die Munition dann im Handschuhfach lagern (getrennt von der Waffe).
Ich habe eine Art vorhängeschloss für die LW - wenn ich das noch zusätzlich dran mach wär das doch OK, oder?

Ja, und dann habe ich noch ne Frage. Die WBK ist beantragt allerdings habe ich keine Vorläufige WBK oderso bekommen. Reicht mir der Jagdschein falls ich in eine Kontroll kommen sollte?
 
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Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

Im Prinzip reicht der gültige Jagdschein für die LW + irgendein Nachweis, wo die Waffe herkommt.
Das kann sein: Der Kaufbeleg, der aber nicht älter als 14 Tg sein darf (nach dieser Zeit muss die Waffe auf einer WBK stehen). Oder der Leihschein eines WG, nicht älter als 1 Monat mit Angabe seiner WBK-Nr.

Zum Transport: Irgendeine Verpackung solltest du haben, z.B. mehrere Plastiktüten mit Klebeband verschnürt + ein 2. Satz für den Rückweg.
Schon beim Weg zum PKW bzw. vom Parkplatz zum Schießstand oder zu deinem Kumpel muss die Waffe in einem solchen verschlossenen Behältnis sein falls der Weg auch nur 1 Meter über öffentliches Gelände führt.
Das Vorhängeschloss für die Waffe hat bei uns keinerlei gesetzlichen Wert:
Die Verpackung muss verschlossen sein. Dafür reicht dann aber auch Klebeband. (2. Satz für den Rückweg nicht vergessen).
Die Munition musst du getrennt von der Waffe transportieren. Wo, ist egal
 
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Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

DANKE für die Antwort.
Es hat alles geklappt. Und siehe da, die Jungs auf dem Schießstand hatten sogar noch ein Futteral samt Schloss zu verschenken...
Allerdings meinten die, dass man die Munition auch seperat in einem verschlossenen Behältniss transportieren muss. Gut das gaben sie mir auch gleich noch mit.

Ja - war eine sehr schöne Erfahrung, nette Leute und gut geschossen hab ich auch - was will man mehr?
Gut, vielleicht mal ne Jagdgelegenheit ;-) das wär halt was.

Gruß
 
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Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

Troll schrieb:
Allerdings meinten die, dass man die Muition auch seperat in einem verschlossenen Behältniss transportieren muss.

Manche meinten auch die Erde sei eine Scheibe.

Ob man Muition in einem abgeschloßenen Behältnis transportieren muß weiß ich nicht.

Bei Munition ist das jedenfalls in DE unter den Voraussetzungen die du geschildert hast nicht vorgeschrieben.
 
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Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

Troll schrieb:
DANKE für die Antwort.

Allerdings meinten die, dass man die Munition auch seperat in einem verschlossenen Behältniss transportieren muss.
Ja - war eine sehr schöne Erfahrung, nette Leute und gut geschossen hab ich auch - was will man mehr?
Gut, vielleicht mal ne Jagdgelegenheit ;-) das wär halt was.

Gruß

Schön für dich. Allerdings steht nirgendwo im Waffengesetz, dass Munition in einem Behälter, der auch noch verschlossen sein muss, transportiert werden muss.
Munition muss in einer verschlossenen Verpackung verkauft werden (üblicherweise Klebeverschluss - soviel zur Definition eines Verschlusses). Vom Waffengesetz her dürftest du sie theoretisch auch im Magazin in der Hosentasche oder in einem Patronengurt am Körper transportieren. Sie muss nur getrennt von der Waffe sein.
Eine Munitionskiste empfiehlt sich nur deswegen, weil die üblichen Päckchen leicht mal aufgehen und dann die Pillen in dem übrigen Gerödel rumrollen.

Es gibt eine Transportverordnung auch für Kleinmengen (unter 50 kg), lies Seite 2:
www.kreis82.de/wp-content/uploads/2010/ ... nsport.pdf

Zulässig zum Transport sind damit auch auf jeden Fall: Patronengurt, Magazine, Speedloader usw. und die müssen nicht zusätzlich verschlossen sein!
 
A

anonym

Guest
Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

Thersites schrieb:
Und sie ist auch beim Tanken sicherer bei mir (allerdings verdeckt).
Durch das vedeckte Tragen ändert sich nichts an der Rechtslage. Wenn du einen Tankstellenpächter findest, der dir erlaubt, eine scharfe Waffe in die von seinem Hausrecht geschützten Räume mitzunehmen, sag mir bescheid, da tanke ich dann auch immer. In den meisten Tankstellen musst du inzwischen sogar schon den Motorradhelm abnehmen.
Ob ein Tankstop außerdem im Zusammenhang mit der Jagdausübung stattfindet, kannst du mit dem Richter diskutieren, der Ausgang würde mich intressieren. Ansonsten erfordert das Führen in der Öffentlichkeit einen Waffenschein, und wenn du deine Jagdwaffen in die Wohn- oder Geschäftsräume eines Dritten mitnehmen willst, benötigst du dessen Zustimmung. Das wurde im Zusammenhang mit dem Thema Schüsseltreiben übrigens schon bis zur Erschöpfung diskutiert.

@Solmsprüfung:
Wie wär's zur Abwechslung mal mit Argumenten statt mit Behauptungen? Die Quote an begründeten oder gar nachprüfbaren Aussagen deinerseits ist ja eher gering ...
 
A

anonym

Guest
Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

Da wird wieder viel vermischt.
Wenn der Jaeger zur Tange faehrt und da seine Waffen, wie es das WaffG genaugenommen in den meisten Faellen verlangt, am Mann hat, kann der Tankwart natuerlich von seinem Hausrecht Gebrauch machen...und verkauft dann nix. Sein Pech. Welcher Richter sollte sich fuer diese rein private Angelegenheit interessieren?
Wenn der Tankwart nicht mal merkt, dass der Jaeger eine Waffe fuehrt, stellt sich das Problem nicht mal und wieder wird sich kein Richter dafuer interessieren.

Und warum man beim Tanken auf dem Weg ins Revier einen Waffenschein brauchen sollte, kannst Du uns sicher mal anhand von §§ nachweisen. Bisher gilt naemlich immer noch §13(6) WaffG.
 
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Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

Das Problem ist wohl eher nicht das Waffengesetz, sondern die mangelnde Sach. und Rechtskenntnis unserer Mitbürger, Polizisten, Sachbearbeiter und auch leider Richter! Es ist wohlgemerkt ein Armutszeugnis!
Btw: Habe mal eine Reportage gesehn wo ein Ehepaar mitte 50 in eine allgemeine Verkehrskontrolle kam. Blablabla, Beamte wollten in den Kofferraum sehn, aufgemacht und dann lagen da 4 Schießbudengewehre...
Großes Bohei ---> Polizisten: Dafür brauchen Sie aber einen Waffenschein! Waffen beschlagnahmt, Leute mit zur Wache...
Ich hätte mich als Anwalt über den Fall gefreut, das Ehepaar war eher Semibegeistert!
Somit wundert mich in diesem Staate nicht mehr viel! Ebenso Abenteuerlich die Meinung mancher Sachbearbeiter, die in ihrem Leben nichtmal einen Kommentar zum Waffrecht aufgeschlagen haben. Da wird geprüft was das Zeug hält, ohne dafür überhaupt eine Kompetenz zu besitzen! Zum kotzen!
Andersrumm muss ich vernünftigen Menschen erklären, warum man Waffen im Tresor verwahren muss, und sie nicht stets griffbereit im Haus liegen haben kann, Falls mal Einbrecher kommen. Das erschließt sich dann dem Normalbürger auch nicht mehr...
 
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Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

Ich kann schon lange nicht mehr nachzählen wie oft ich schon mit der KW an der Seite, am Gürtel, je nach Jahreszeit und Wetter mal mehr mal weniger durch Pullover bzw. Jacke verdeckt, getankt habe. Es gab nie irgendwelche Probleme, eher mal ein Plausch mit dem Personal oder dem Pächter (Absprache Lieferung Weihnachtsbraten z.B.) oder auch mit zufällig anwesenden "Landjägern" oder BuPol.-Beamten, gern auch verbunden mit nem Käffchen. Und da die "betroffenen" Tankstellen z.T. im Revier, direkt an deren Grenze oder auf direktem Weg zw. Revier und Wohnort liegen kam auch nie jemand auch nur auf den Gedanken an zu zweifeln, dass diese Fahrten und Tankstopps im Zusammenhang mit der Jagd stattfinden.
 
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Re: Transport Kurz - und Langwaffe in einem Transportbehältn

Dass man nach richterlichem Urteil das Kaffetrinken beim Rückweg von der Jagd auch etwas ausdehnen kann, steht hier:

www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel ... 28095.html

Das einzig Dumme war nur die Reaktion des halbwissenden "Bodenpersonals" und die zweifelhafte Empfehlung des Richters, in Zukunft so etwas zu vermeiden. Wichtig ist es aber auch, dass nicht der Eindruck entsteht, dass die Waffe geladen sein könnte. Das war wohl auch der eigentliche Knackpunkt vor Gericht.
Wobei zugleich ausgesprochen wurde, dass der Jäger im Recht war, da die Waffe nicht geladen war.
Empfehlung: Mitnehmen aber möglichst verdeckt.
Wenn nämlich die Waffe aus dem verschlossenen unbewachten Auto (ohne Hund drin) geklaut wird, hat man noch viel mehr Ärger.
 

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