Tikka t3x hat mit ttsx sehr lange OAL

G

Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
Du meinst also der private Wiederlader darf, zumindest für den Eigenverbrauch, Munition über den lt. CIP zulässigen Max. Gasdruck laden?
So nach dem Motto "Dasselbe Modell gibt's auch im Magnumkaliber, da kann ich doch die 9x57 auf auf deren Pmax laden!"?
Interessant!


WaiHei

Ja, meine ich. Zeig mir doch mal die Verordnung oder das Gesetz wo das Gegenteil steht.
Hier kannst Du selber einmal nachlesen was die CIP überhaupt ist und was die macht und auf welcher Grundlage.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008L0051

Was du in deinem Kämmerlein machst interessiert die überhaupt nicht. Stand schonmal ein Vollstreckungsbeamter der CIP bei einem nicht gewerblichen Wiederlader vor der Türe weil er sich nicht an die L6 gehalten hat? Nein. Die Polizei? Nein.

Wenn dir das Geraffel um die Ohren fliegt und du jmd verletzt gibts Ärger weil du deine Sorgfaltspflicht verletzt hast. Wahrscheinlich wird sogar mit den Daten der CIP argumentiert. Das ist aber ein anderer Vorgang.

Als Heimanwender bist du nicht den Regularien der CIP unterworfen. Man kann es natürlich freiwillig tun (und es ist bestimmt keine schlechte Idee sich an die Druckempfehlung zu halten).

Ein Gedankengang der das Ganze vielleicht noch anschaulicher macht:
Wenn du nur CIP konforme Munition als privater Wiederlader herstellen dürftest, wieso bist du nicht dem Prüfgebot (Beschussamt) unterworfen wie die zugelassenen Hersteller? Es wäre ein Kinderspiel das zu tun. Ein Satz in der verlinkten Verordnung. Da steht aber nix.
Es gibt keinen Wiederladertüv.

Grüße
 
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JMB

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Wo stand das noch mal, dass man sich auch beim Wiederladen an die Max.-Drücke halten muss?
Bin gerade zu faul zum suchen.


WaiHei
 
G

Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
Wo stand das noch mal, dass man sich auch beim Wiederladen an die Max.-Drücke halten muss?
Bin gerade zu faul zum suchen.


WaiHei
Das wäre eine interessante Angabe ;-)
Es steht aber in jedem seriösen Wiederladerhandbuch. Normiert ist es aber für private nicht.
Ist das nicht schön? Eine der wenigen Ecken wo man nicht irgendwas vorgeschrieben bekommt. Wo der Staat noch vertrauen in die Mündigkeit und den Versand seiner Bürger hat.
(Wohl nicht ganz zu Unrecht. Schließlich ist die Visage des privaten WL ungefähr 15 cm vom Ort des potentiellen Frevels entfernt. Er merkt es garantiert als Erster) :D
 
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tar

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Wie ist denn diesbezüglich die UVV Jagd zu interpretieren?
Dort steht ja etwas abstrakt, dass auch für nichtgewerblich wiedergeladene Munition die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten seien.
 
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Man darf davon ausgehen, daß sich ihm die Begriffe "vorsätzlich" und "fahrlässig" ebensowenig erklären, wie "zuweilen".
 
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Munition unterliegt automatisch dem Waffg/SprengG und muss hierzulande CIP konform sein, egal ob industriell oder von Hand hergestellt.
Sonst dürfte JEDER nicht CIP konforme Munition vertreiben. Diese ist hierzulande aber verboten.
Ich wünsche jedem viel Glück, wenn er mit solcher Munition Dritte schädigt.

Edit. Danke @Stomberger auf BeschussV bin ich adhoc nicht gekommen.
 
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Das wäre eine interessante Angabe ;-)
Es steht aber in jedem seriösen Wiederladerhandbuch. Normiert ist es aber für private nicht.
Ist das nicht schön? Eine der wenigen Ecken wo man nicht irgendwas vorgeschrieben bekommt. Wo der Staat noch vertrauen in die Mündigkeit und den Versand seiner Bürger hat.
(Wohl nicht ganz zu Unrecht. Schließlich ist die Visage des privaten WL ungefähr 15 cm vom Ort des potentiellen Frevels entfernt. Er merkt es garantiert als Erster) :D
Daran halten sollte man sich
https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/__26.html
Überprüft wird es aber nicht https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/__37.html
 
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..., sondern er hat gemessen bei welcher Patronenlänge das Geschoss an den FELDERN anliegt, und das ist in seinem Fall und mit dem getesteten Geschoss länger, als die Magazinlänge.

Benchrester (und Sportschützen) setzen die Geschosse gerne "hard into the lands", so dass der rotationslose Geschossweg Null ist.

(Zu) langer rotationsloser Geschossweg soll i.d.R. präzisionsabträglich sein.
Im vorliegenden Fall kann der Wiederlader wegen des langen Übergangs UND der begrenzten Magazinlänge die Geschosse nicht sehr dicht an die Felder setzen und befürchtet deswegen Präzisionsnachteile.

Mit dem Magazin nicht, aber mglw. mit der erzielbaren Präzision.

Vielen Dank, JMB, fuer das Erklaeren.
Es bestuende also die Moeglichkeit, das der TS sich einfach vermessen hat?
Andererseits reden wir hier dann hauptsaechlich von Benchrestern und wie es scheint, fuer den Normal Schuetzen zu vernachlaessigende Toleranzen.

Kann es sein, das hier Probleme gemacht werden, wo keine sind?
 
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Jo, es ist nicht schwer tegen Gesetze zu verstoßen, einschließlich Verlusg det Zuverlässigkeit.
 

JMB

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Bevor ich noch mal auf icorvusi eingehe kommt zuerst die Lady dran.
Wo is'n noch mal der Einschleim-Smiley? ;)

Natürlich könnte er sich auch vermessen haben, glaube ich aber nicht, denn der längere Übergang der Tikkas (zumindest mehrerer, nicht unbedingt in allen Kalibern) wurde ja von einem weiteren bestätigt und auch Tikka selbst habe das ja auf der Messe bestätigt.

Das hat nicht nur mit Benchrestern zu tun, eigentlich sogar kaum, weil die ja a) nicht aus dem Magazin laden und b) i.d.R. die Geschosse "hard into the lands" setzen.
Es kann schon sein, dass man mit den langen, schlanken (BTW: Wie waren noch mal Deine Maße? ;)) Geschossen bei einem kürzeren Übergang (noch) engere Gruppen schießen könnte.

Wer auf lange Distanzen schießen will nimmt dafür gerne sehr windschlüpfrige Geschosse mit hohem BC und beim Varminting auf Präriehunde wird der wahrscheinlich auch aus dem Magazin laden wollen - für den ist es ein echter Nachteil.
Wer dagegen nur auf 100 m "plinken" will, der nimmt einfach irgendein Geschoss, ist mit 40 mm Streukreis zufrieden und erkennt das Problem womöglich gar nicht.


WaiHei
 
G

Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
Jo, es ist nicht schwer tegen Gesetze zu verstoßen, einschließlich Verlusg det Zuverlässigkeit.

Dann zeig doch du mir mal wo das steht. Bitte.

Hat nämlich noch niemand getan. Immer nur behauptet. Ich lasse mich wirklich gerne eines Besseren belehren. Bis jetzt hat hier aber niemand die passende Rechtsnorm zitiert.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

....

Kann es sein, das hier Probleme gemacht werden, wo keine sind?

ja, das könnte schon so sein (aber nicht von uns)...

Die Ausgangsfrage:

Hallo zusammen
....

Tikka T3x lite in .308 win.

Mit einem Barnes TTSX 150gr Geschoss kann ich eine maximale OAL von 74,6 erreichen.

Das Magazin hat nur Spielraum bis 72mm.

Ist das normal oder soll ich die Waffe gleich wieder zurückschicken? Mir kommt dieses lange Patronenlager eher seltsam vor.

lg davman

Schau in das Datenblatt, -->> L6 :

http://www.cip-bobp.org/homologation/uploads/tdcc/tab-i/tabical-en-page125.pdf

Das Magazin ist eben auf Patronen nach CIP Spezifikation ausgelegt.

Es spricht aber nichts dagegen, dass man als jagender Wiederlader / wiederladender Jäger seine eigenen Patronen etwas länger (>72mm) macht, diese dann aber eben nur noch einzeln einrepetieren kann.
 
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JMB

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Nein. Du als privater Wiederlader darfst gar nichts vertreiben. Du darfst nichtmal für jemanden laden. Ausschließlich zum eigenen Gebrauch. Was habt ihr eigentlich im Kurs gelernt?
Ich habe mal gelernt, dass der Nicht-Gewerbliche Wiederlader sehr wohl für andere wiederladen darf, solange diejenigen derselben jagd- o. schießsportlichen Vereinigung angehören, er darf nur keine Gewinnerzielungsabsicht haben (denn dann wäre es gewerblich).
Wann hat sich das denn geändert?


Dran halten ja! Mun von Privaten Wiederladern muss aber nicht beschossen werden. Genau das ist ja der Punkt. Beschossen wird nur Munition von Gewerbetreibenden. Es ist wirklich nicht so schwierig....
Stimmt!
Es ist wirklich nicht so schwierig....
Du darfst auch nicht besoffen Auto fahren.
Du musst auch nicht vor jeder Fahrt zum Blasen zur Polizei, also braucht man sich auch nicht daran zu halten und/oder darf also doch?

Bloß weil der private Wiederlader nicht jede Fertigungsserie bei einem BA überprüfen lassen muss heißt das doch nicht autom., dass er sich nicht an die CIP halten muss.

Einerseits sagst Du "Dran halten ja!", also gilt der CIP Pmax doch für Wiederlader?!
Und dann behauptest Du wieder es wäre nicht so ...
Was denn nun?


WaiHei
 

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