Hallo,
die einzige Lösung für die Jäger ist, obwohl die Pächter im befriedeten Bezirk für den Wildschaden nicht aufkommen müssen, daß die Jagdbehörde den Schrotschuß auf die Frischlinge erlaubt. Natürlich ist auch der Schrotschuß bei dieser Besiedlung sehr gefährlich und dazu kommt ja noch, daß sich die Schweine in unmittelbarer Nähe der Menschen aufhalten.Aber für uns Jäger gibt es bestimmt Situationen wo wir das Wild ohne menschliche Begleitung antreffen werden. Diejenigen Naturschützer und Schweinemäster die dagegen sind sollen einfach den Grundstücksbesitzern den Wildschaden bezahlen.
WmH, Bukett.