<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rainbow:
Dann viel Glück und berichte bitte.
Frage:
1. Das ich drei JJ lösen muß bevor ich ein Revier pachten darf ist mir klar,
2. aber wie schaut es mit Begehungsscheinen und Pirschbezirken, usw aus?<HR></BLOCKQUOTE>
ad 1 Nein, mußt einen haben und vorher drei ganze Jahre lang einen gehabt habt haben. Wenn Du in Bayern die Prüfung machst, wird einer von Euch garantiert danach gefragt.
ad 2 Du mußt zwischen entgeltlichen und un-entgeltlichen Begehungsscheinen unterscheiden. Entgeltlich heißt eine Gegenleistung die normale Gefälligkeiten übersteigt wird vereinbart oder verlangt. Typisch wären "Hegebeitrag" oder Revierarbeiten aus Verpflichtung, dabei ist es egal was auf dem Begehungsschein geschrieben steht.
Für Bayern gilt:
Un-entgeltliche Begehungsscheine kann jeder bekommen der einen Jagdschein hat, der Revierinhaber darf -soweit nicht durch Pachtvertrag beschränkt- soviele ausstellen wie er will, sie rechnen nicht auf die maximale Anzahl der Pächter an und müssen nicht bei der Beantragung oder Verlängerung eines Jagdscheines angegeben werden.
Entgeltliche Begehungsscheine kann in Bayern auch jeder bekommen (manche Länder verlangen da -das hast Du richtig erkannt- pachtfähigkeit). Entgeltliche Begehungsschein die zeitlich befristet sind (1 Jahr) werden wie unentgeltliche Begehungsscheine behandelt. Entgeltliche Begehungsscheine die nicht befristet sind (oder über 1 Jahr) werden bei der Zahl der Pächter (Art. 15 BayJG) und bei der Berechnung der Höchstfläche (Art. 16 BayJG) berücksichtigt, sie müssen bei der Beantragung oder Verlängerung eines Jagdscheins angegeben werden.
Nachzulesen im BayJG Art. 17
Ich finde die bayerische Regelung, insbesondere die Gleichbehandlung eines befristeten entgeltlichen Begehungsschein mit einem unentgeltlichen Begehungsschein, ist praxisnah. Es ist nun einmal Realität, dass für ständige Jagdgelegenheit Gegenleistungen verlangt werden und sei es Mithilfe bei der Winterfütterung.
Warum ein Begehungsscheininhaber pachtfähig sein muß, wie dies in manchen Bundesländern verlangt wird, erschließt sich mir nicht. In diesen Ländern -so vermute ich- werden "unentgeltliche" Begehungsscheine ausgestellt, die keine sind weil Gegenleistungen vereinbart sind. Hier werden Jäger und Revierinhaber in die Illegalität getrieben weil eine praxisgerechte Lösung fehlt.
WH
Amadeus