Streifenpolizisten stoppen Verfassungsschutz-Aktion gegen einen Jäger in MV

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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
@Ithaqua:
Deine Meinung dazu respektiere ich erstmal grundsätzlich, aber
Würde es nicht im umkeherschluss bedeuten, dass wen ich beispielsweise heute der AFD beitreten und diese in einem Jahr als Verfassungsfeindliche Party gilt , die aber nicht verboten ist , ich dadurch meine Zuverlässigkeit verliere bzw diese gefährdet ist?
Und das obwohl ich völlig unbescholten durchs Leben gehe , dass alles nur weil ich mal in eine Partei eingetreten und dort aktiv bin ohne dabei gegen das Gesetz verstoßen zu haben.
Das kann es nicht sein!
Das würde bedeuten das ich alleine durch Mitgliedschaft in einer Partei die z.b. der Akuellem Regierung nicht passt meine Zuverlässigkeit verlieren kann!
Beispiel dazu:
Ich entscheide mich (Gott bewahre) für eine Mitgliedschaft bei den Grünen, in 2 oder 4 Jahren fällt einer Menge Leute ein die sind nicht ganz koscher und möglicherweise Verfassungsfeindlich (keine Unterstellung nur ein Beispiel ) dan wäre es möglich das ich aufgrund der Mitgliedschaft und Aktivitäten in der Partei unzuverlässig bin,weil ich in dieser legalen nicht Verbotene Partei ohne mich für die Beseitigung der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung eingesetzt zu haben meine Zuverlässigkeit aberkannt bekomme.
Wäre die Partei verboten und ich wäre weiterhin aktiv, würde ich es ab demZeitpunkt des Verbotes absolut nachvollziehen können was du schreibst.
So finde ich es jedenfalls nicht ok wie dort vorgegangen wurde , auch wen ich für die NPD und ihres gleichen nichts übrig habe!
 
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"https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Volksrepublik_China_von_1949_bis_1957"

https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Volksrepublik_China_von_1949_bis_1957
" ...
Die Hundert-Blumen-Kampagne

Für die Intellektuellen war die allgemeine Stimmung im Jahr 1956 entspannter denn je seit Gründung der Volksrepublik. China trat in eine neue Phase seiner Entwicklung ein, die so genannte „Nachaufbauphase“. Dazu brauchte es die aktive Unterstützung der gebildeten Kreise. Am 2. Mai 1956 zitierte der Propagandachef der Partei, Lu Tingyi, Mao folgendermaßen: „Den Künstlern und Schriftstellern sagen wir: Lasst hundert Blumen blühen. Den Wissenschaftlern sagen wir: Lasst hundert Schulen miteinander wetteifern“. Am 27. Februar 1957 hielt Mao eine Rede in der er selbst zu freimütiger Kritik an den Maßnahmen der Partei aufrief. Mao sagte: „Die Marxisten dürfen Kritik von keiner Seite fürchten. Im Gegensatz, im Kampf mit der Kritik… müssen sie sich stählen, verbessern und neue Positionen erobern.“ Trotz dieser Aufforderung traute sich kaum jemand zur Kritik. Am 1. Mai 1957 wurde dann die „Ausrichtungsbewegung“ formell angekündigt und nochmals zu mutiger Stellungnahme aufgefordert, dann allerdings schwoll die Kritik an Partei und Verwaltung an, eine Kritik, die teilweise das gesamte System der Alleinherrschaft der KPCh in Frage stellte. Das Ausmaß und die Heftigkeit der Kritik waren für alle, auch für die zum Regime kritisch eingestellten Chinesen, eine große Überraschung. Auch Mao scheint im Frühjahr geglaubt zu haben, dass die endlosen Schulungen der Gedankenreform erfolgreich gewesen seien und es nur noch beschränkt Kritik geben würde.

Die Rechtsabweichler-Kampagne
Umzug bei der Anti-Rechts-Kampagne
Am 8. Juni 1957 veröffentlichte die Parteizeitung Renmin Ribao eine Anweisung des Zentralkomitees zum Kampf gegen die Feinde des Staates, und ein Kesseltreiben gegen alle, die zuvor kritische Bemerkungen gemacht hatten, begann. Zehntausenden, die offen Kritik geübt hatten, wurde ihre Kritik vorgehalten. Studenten, die sich an der Kritik beteiligt hatten, wurden die Sommerferien gestrichen. Sie mussten täglich „Sozialismus“ büffeln, mit Selbstkritik und Bezichtigung von Studienkameraden. 550.000 Personen wurden als Rechtsabweichler verurteilt, Das Verhältnis der Partei zu den Intellektuellen wurde frostig.
Wie bei früheren Kampagnen begannen wieder die „Kampfversammlungen“ bei denen die Opfer öffentlich vorgeführt wurden und sich beschimpfen lassen mussten. Es gab sechs abgestufte Strafen. Gefängnis, Entlassung, vorübergehende Entsendung zu Arbeit bei den Bauern, Gehaltskürzung, körperliche Arbeit in eigener Umgebung und offizielle Brandmarkung als „Rechtsabweichler“. Das Attribut „Rechtsabweichler“ wurde wie die Attribute „Grundbesitzer“, „Reicher Bauer“ oder „Schlechtes Element“ bei den Behörden offiziell registriert und erst 1978 wieder gelöscht. Es wurde erwartet, dass man mit Personen, denen solche Attribute angeheftet waren, keine Kontakte unterhielt. Das Vorgehen gegen jene, die der Aufforderung zur Kritik gefolgt waren, wurde von Mao dadurch erklärt, dass die Aufforderung zur Kritik nur dazu gedient habe, die Gegner des Sozialismus aus ihren Verstecken zu locken. ... "


WUNDERVOLL, dass WIR offiziell MEINUNGSFREIHEIT haben, WIR DÜRFEN / SOLLEN uns also POLITISCH ENGAGIEREN UND KRITISIEREN, ooooooder ? :roll:

Manchmal könnte man den Eindruck bekommen, die Ostdeutschen haben aufgrund ihrer einschlägigen Erfahrungen ein besseres Gespür für Bevormundung, Unterdrückung und Totalitarismus.
Aber die Auftritte der aktuellen Machthaber gerade auch im Osten zeigen erschreckend groteske Parallelen mit der öffentlichen Performance von Hony und Co. in der Endphase.
Wie ist so was in einer "Demokratie" nur möglich ?
 
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Moin!

Würde es nicht im umkeherschluss bedeuten, dass wen ich beispielsweise heute der AFD beitreten und diese in einem Jahr als Verfassungsfeindliche Party gilt , die aber nicht verboten ist , ich dadurch meine Zuverlässigkeit verliere bzw diese gefährdet ist?

Kann sein, hängt davon ab, was DU in der Partei TUST.

Und das obwohl ich völlig unbescholten durchs Leben gehe , dass alles nur weil ich mal in eine Partei eingetreten und dort aktiv bin ohne dabei gegen das Gesetz verstoßen zu haben.

Das "aktiv sein" ist der Schlüssel!

Wenn Du die von @Ithaqua verlinkte Entscheidung des BVerwG gelesen und verstanden hättest, wüsstest Du, dass es - ich mag das jetzt nicht zitieren - zwei parallele Vorschriften gibt:

1 - Du bekommst Ärger, wenn Du Mitglied in einer als solche verbotenen verfassungsfeindlichen Partei bist oder in den letzten 10 Jahren warst.

2 - Unabhängig von 1. bekommst Du Ärger, wenn Du in den letzte 5 Jahren etwas getan hast, was verfassungsfeindlich war und die Waffenbehörde das mitbekommt.

Das würde bedeuten das ich alleine durch Mitgliedschaft in einer Partei die z.b. der Akuellem Regierung nicht passt meine Zuverlässigkeit verlieren kann!

Na ja, zwischen "nicht passen" und "verfassungsfeindlich" ist jede Menge Platz und ein BVerfG ... :roll:

dan wäre es möglich das ich aufgrund der Mitgliedschaft und Aktivitäten in der Partei unzuverlässig bin,weil ich in dieser legalen nicht Verbotene Partei ohne mich für die Beseitigung der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung eingesetzt zu haben meine Zuverlässigkeit aberkannt bekomme.

Nein, das geht nicht. Reine Mitgliedschaft reicht ohne Verbot nicht aus.

Das Ganze sollte aber durch die 10-Jahres-Frist jedem LWB klar machen, dass er sich sehr, sehr gut überlegen sollte, wofür oder wogegen er sich engagiert - und das meine ich jetzt völlig wertfrei.

Viele Grüße

Joe
 
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...
Das Ganze sollte aber durch die 10-Jahres-Frist jedem LWB klar machen, dass er sich sehr, sehr gut überlegen sollte, wofür oder wogegen er sich engagiert - und das meine ich jetzt völlig wertfrei.
Viele Grüße
Joe
Aber da gibt´s doch wahrscheinlich eine ganz einfache Lösung :
Du meldest Dich einfach als V-Mann beim Verfassungsschutz !

(womit wir einen wundervollen Bogen geschlagen hätten ...) :-D
 
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Na ja, zwischen "nicht passen" und "verfassungsfeindlich" ist jede Menge Platz und ein BVerfG ... :roll:
Platz ja, und zwar der, den "untergeordnete" Gerichte nach Gutdünken in Richtung verfassungsfeindlich auslegen dürfen. Ein BVerfG nein, denn wie könnten sonst "untergeordnete" Gerichte nach Gutdünken festlegen (und begründen), was bzw. wer verfassungsfeindlich ist.
 
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Gegen "Gutdünken" gibt es den Rechtsweg, ansonsten: irgendwer muss die Frage mit der Verfassungsfeindlichkeit be-urteilen. Bei Parteien ist es das BVerfG, für Einzeltäter reichen "niedere" Gerichte.

Joe
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Moin Mohawk,
Ich habe den verlinkten Artikel gelesen und denke ich auch verstanden.
Das es davon abhängig ist was ich in der Partei tue , ist mir durchaus klar, ich konnte aber in der gesamten Begründung nichts über verbote Aktivitäten des beschuldigten/betroffen finden, lediglich das er Vorsitzender einer Ortsgruppe ist , dass daraus auf eine Unzuverlässigkeit geschlossen wird halte ich für bedenklich!
Die NPD ist nicht verboten, auch wen ich diese Partei absolut nicht mag!
Von einer nachgewiesen Verfassungsfeindlichen Aktivität oder Straftat habe ich nichts gelesen, mag sein das mir das entgangen ist?
Ich bleibe dabei, dass es nicht sein kann das jemand wegen Mitgliedschaft und Aktivitäten in einer nicht Verbotenen Partei, seine Zuverlässigkeit nicht verlieren darf , ohne das er nachgewiesenermaßen Straftaten begangen hat und das auch nicht zu erwarten ist.
Sollte die Partei verboten werden , er weiterhin Mitglied bleibt bzw zum Zeitpunkt des Verbotes ist und seine Aktivitäten fortsetzen , dann wäre es wieder was anderes .
Sonst könnte es jedes Mitglied einer Partei das Lwb ist aufgrund seiner Mitgliedschaft treffen egal um welche es geht .
Die Linke zb. Ist ebenfalls keine Partei von Klosterschülern... weitere Beispiele kann sich jeder selber suchen.

Das ich als Lwb mich nicht einer der von dir genannten Organisationen /Gruppen anschließe wen ich weiterhin meine Zuverlässigkeit behalten will ist wohl jedem klar.


Und um das nochmal klar zu stellen :
Ich bin weder Mitglied einer Verbotenen Partei, noch war ich es je und werde es auch nicht sein.
Ich mag die NPD nicht und halte nichts von Faschismus und dergleichen egal von wem.
 
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Moin!

Das es davon abhängig ist was ich in der Partei tue , ist mir durchaus klar, ich konnte aber in der gesamten Begründung nichts über verbote Aktivitäten des beschuldigten/betroffen finden, lediglich das er Vorsitzender einer Ortsgruppe ist , dass daraus auf eine Unzuverlässigkeit geschlossen wird halte ich für bedenklich!

Wer als Funktionär einer Partei deutlich mehr als ein reines (passives) MItglied in eine bestimmte Richtung agitiert - was ja seine Aufgabe ist - steht damit im Falle eines Falles weiter in Richtung "Verfassungsfeind" als das Nur-Mitglied. Und wenn wir den zuletzt von @Ithaqua verlinkten DVU-Funktionär als Beispiel nehmen: je nachdem, was er als Herausgeber der entsprechenden Zeitung zu verantworten hat (egal, ob er z. B. "den Text" selbst geschrieben hat oder nicht!) geht das bei dem noch weiter. Das zu Prüfen haben die Richter vom BWerwG den anderen Gerichten aufgegeben.

Wenn in dem Blatt dann z. B. zu 80% verfassungsfeindliche Dinge ausgeführt werden hat die Waffenbehörde genauso ihre Handhabe wie bei einem Mann, der zum wiederholten Mal wegen Schlägereien auffällig wurde.

Die NPD ist nicht verboten, auch wen ich diese Partei absolut nicht mag!

Das heisst nur, dass die individuelle Verfassungstreue des Einzelnen geprüft werden muss. Da sind die regeln dann ggf. schärfer als bei den dem Parteienprivileg unterliegenden "Parteien".


Von einer nachgewiesen Verfassungsfeindlichen Aktivität oder Straftat habe ich nichts gelesen, mag sein das mir das entgangen ist?

In dem bremer Fall war das IIRC dargelegt, wenn auch nicht detailliert.

Sonst könnte es jedes Mitglied einer Partei das Lwb ist aufgrund seiner Mitgliedschaft treffen egal um welche es geht .

EGAL ist das halt eben nicht. :no: Mit ein bischen Verständnis für Verfassungsrecht sollte man eigendlich ziemlich schnell erkennen können, welche Parteien für LWB "sicher" sind und welche man vorsichtshalber meiden sollte.

Viele Grüße

Joe
 
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Moin,

Mohawk, mir graußts vor deinem letzten Satz:
v o r s i c h t s h a l b e r :no:.

mit sozialismusgeschädigtem Gruß La
 
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Moin!

Mohawk, mir graußts vor deinem letzten Satz:
v o r s i c h t s h a l b e r :no:.

mit sozialismusgeschädigtem Gruß La

Ist jetzt nicht persönlich gemeint, aber wer bei der derzeitigen Situation so naiv ist, eindeutig verfassungsfeindliche Tendenzen und Aktionen bestimmter Gruppierungen nicht zu erkennen oder bewusst zu ignorieren, der ist selber Schuld wenn es ihn trifft. Aber es stimmt schon: gefährlicher als diese Trottel sind die, die die Gefahr für sich sehen und eben nicht offen in Aktion treten ...

Viele Grüße

Joe
 
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Kann mal jemand in 2 Sätzen erklären, wieso die Schlapphüte vom Verfassungsschutz bei dem Herren schnüffeln wollten ?

WMH

Gerhard
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Moin Mohawk,
Entschuldige saß ich erst jetzt antworte, gestern Abend war es mir etwas zu spät dafür.
Also , wer als Funktionär einer Partei aktiv ist hat sich natürlich für aktiv für deren Ziele einzusetzen soweit sind wir uns einig.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig auch für Verfassungsfeindliche Ziele einzutreten, selbst wenn diese bei der Partei vermutet werden und meiner Meinung nach das auch sicher zutreffend ist . Sollte ihm im Rahmen seiner Aktivitäten für die Partei oder seiner privaten aktivitäten nachgewiesen werden, dass er gegen die Verfassung ist und danach handelt, verliert er völlig zurecht seine Zuverlässigkeit!
Zu deinem letzten Satz, was mache ich den wenn ich mit den für Lwb 'sicheren' Parteien nicht zufrieden bin und trotzdem Politisch aktiv sein möchte?
Um es mal mit den treffenden Worten von Benjamin Franklin zu sagen,
Wer die Freiheit zugunsten der Sicherheit aufgibt, der wird am Ende beides Verlieren.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Moin!



Ist jetzt nicht persönlich gemeint, aber wer bei der derzeitigen Situation so naiv ist, eindeutig verfassungsfeindliche Tendenzen und Aktionen bestimmter Gruppierungen nicht zu erkennen oder bewusst zu ignorieren, der ist selber Schuld wenn es ihn trifft. Aber es stimmt schon: gefährlicher als diese Trottel sind die, die die Gefahr für sich sehen und eben nicht offen in Aktion treten ...

Viele Grüße

Joe
Damit hast du allerdings vollkommen recht! Besonders was den letzten Satz angeht.
 
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Kann mal jemand in 2 Sätzen erklären, wieso die Schlapphüte vom Verfassungsschutz bei dem Herren schnüffeln wollten ?
Weil die "verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrolle" eine geniale Möglichkeit ist, die Unverletzbarkeit der Wohnung zu umgehen. Wenn die Kontrollöre erst mal in der Wohnung sind, können und werden sie alle zufälligen Beobachtungen nutzen, um gegen den Wohnungsinhaber mit dem Mittel eines Durchsuchungsbeschlusses ("krümelige Substanzen im Aschenbecher", "Führerbild im Schlafzimmer", etc. ) vorzugehen.

Zwei Sätze. :roll:

basti
 

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