[Bayern] Stimmrecht bei der Verpachtung

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Unseren Moralaposteln sei gesagt:

Eine Stimmenthaltung wirkt faktisch wie eine Nein-Stimme, da sie bei der Berechnung der Stimmenmehrheit mitgezählt wird.

Besonders bei den Flächen kann es sein, dass es ohne die eigene Stimme (Fläche) zu keinem Beschluss kommen kann, weil eben nicht genügend Ja-Stimmen zusammen kommen.

Ein realistisches Beispiel: Von 400 ha einer kleinen JG sind 200 ha anwesend oder vertreten. Daraus folgt, für die Flächenmehrheit braucht es 101 ha.

Um die Jagd bewerben sich der Landwirt Huber (Eigentümer von 40 ha in der JG) und der Herr M. aus der Stadt.

Beim Beschluss "Vergabe der Jagd an den Landwirt Huber" stimmen Jagdgenossen die 90 ha vertreten dafür.
Dagegen stimmen Jagdgenossen mit 70 ha, weil sie für den Herrn M. sind.
Der Bauer Huber enthält sich.
Ergebnis: Der Beschluss hat keine Mehrheit, Huber bekommt keinen Zuschlag, obwohl mit 90:70 für ihn gestimmt wurde.


Beim Beschluss "Vergabe der Jagd an den Herrn M. aus der Stadt" stimmen Jagdgenossen die zusammen 70 ha vertreten dafür.
Dagegen stimmen Jagdgenossen mit 90 ha, weil sie für den Bauern Huber sind.
Der Bauer Huber enthält sich.
Ergebnis: Der Beschluss hat keine Mehrheit, Herr M. bekommt keinen Zuschlag.

Nach längerer Debatte wird erneut über den Beschluss "Vergabe der Jagd an den Herrn M. aus der Stadt" abgestimmt.
Dieses mal stimmen mehr Jagdgenossen für den Beschluss, weil Herr M. sein Angebot nachgebessert hat. Diese Jagdgenossen vertreten 100 ha Fläche.
Dagegen stimmen Jagdgenossen, die 60 ha vertreten.
Bauer Huber enthält sich wieder.
Das Ergebnis ist zwar 100:60 bei 40 Enthaltung aber es wäre 101 ha erforderlich. Der Beschluss hat nicht die erforderliche Flächenmehrheit. Kein Zuschlag für M.
 
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Welches Gesetz? Das BJG gilt z.B. nicht in BW mit Ausnahme des Rechts der Jagdscheine

Quark! 1. Zeig mir das Landesjagdgesetz, in dem dieser urdemokratische Grundsatz NICHT gilt.
2. ALLE Regelungen aus dem BJG, die im JWMG BW oder im BayJG nicht anders oder gar nicht geregelt sind, gelten dort selbstverständlich trotzdem. Bspw. der 6a BJG (Befriedung von Grundstücken aus Gewissensgründen) gilt auch dort, wo im jeweiligen LANDESjagdgesetz keine Regelung dazu zu finden ist
 
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Quark! 1. Zeig mir das Landesjagdgesetz, in dem dieser urdemokratische Grundsatz NICHT gilt.
2. ALLE Regelungen aus dem BJG, die im JWMG BW oder im BayJG nicht anders oder gar nicht geregelt sind, gelten dort selbstverständlich trotzdem. Bspw. der 6a BJG (Befriedung von Grundstücken aus Gewissensgründen) gilt auch dort, wo im jeweiligen LANDESjagdgesetz keine Regelung dazu zu finden ist
Da liegst Du falsch. Lies mal

Oder direkt Paragraph 1 JWMG.

Das gilt zumindest für BW.
 
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Dürfen ja, für gewöhnlich enthält man sich aber seiner Stimme. Kenne niemand der für sich selber gestimmt hat. Würde ich auch nicht wollen nur so die Pacht zu bekommen.
Wenn nur ein anderer anderer Meinung ist und Zurückhaltung vermissen lässt, dann guckt man uU eine Dekade lang in die Röhre ;-) Es ist ja noch nicht mal falsches Spiel, sondern das gute Recht des Genossen.
 
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Da liegst Du falsch. Lies mal

Oder direkt Paragraph 1 JWMG.

Das gilt zumindest für BW.

Boah, Mann, denkst Du bitte erst mal nach, bevor Du die Tastatur bemühst... Danke!

Im konkreten Beispiel des § 6a BJG gilt der deshalb nicht aus dem BUNDESjagdgesetz heraus direkt, weil er im LANDESgesetz BW (JWMG BW) eine Entsprechung hat (guggst Du § 14 JWMG); ähnlich wie es zur Frage des TS in BW eine Regelung gibt (guggst Du § 15 Abs. 5 JWMG).
Auch im BayJG (bzw. aufgrund dort bestehender Ermächtigungen) gibt es (konkret in der Mustersatzung der Jagdgenossenschaften) entsprechende Bestimmungen zu Abstimmungen in den JG-Versammlungen.
 
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Wenn Du bitte nochmals nachdenkst und Dich ein bisschen zügelst, wirst Du erkennen, dass an meinem Post nichts falsch war. Für mich ist dieser Teil der Diskussion erledigt.
 
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Cast, würde dich gerne mal persönlich kennenzulernen. Fällt mir schwer zu glauben, dass Du im realen Leben mit der gleichen Sozialkompetenz zurecht kommst, die du hier so an den Tag legst.
 
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Daß die Dummen sich immer der besseren Erziehung wähnen, zeigt nur daß sie dumm sind.

Da gehts um den Fakt die nächsten 10 Jahre zu jagen, oder nicht, manchmal gehts halt eben nur um eine Stimme.

@Amadeus hat es doch aufgezeigt. Dumm gelaufen.
Das hat doch nichts mit Erziehung zu tun.
Als Jagdgenosse habe ich ein Stimmrecht. Dieses übe ich aus. Fertig
Ist doch wie im Berufsleben, wenn ein anderer sich auf den gleichen Job bewirbt, ziehe ich meine Bewerbung ja auch nicht zurück.
 
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Das hat doch nichts mit Erziehung zu tun.
Als Jagdgenosse habe ich ein Stimmrecht. Dieses übe ich aus. Fertig
Ist doch wie im Berufsleben, wenn ein anderer sich auf den gleichen Job bewirbt, ziehe ich meine Bewerbung ja auch nicht zurück.
Da hast du vollkommen Recht, andere bezeichnen es als Anstand, nicht für sich selbst zu stimmen. Da hat wohl die Erziehung versagt.
 
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Cast, würde dich gerne mal persönlich kennenzulernen. Fällt mir schwer zu glauben, dass Du im realen Leben mit der gleichen Sozialkompetenz zurecht kommst, die du hier so an den Tag legst.
Meine soziale Kompetenz, neudeutsch ergänzend soft skills sind, wie mir Vorgesetzte, Kollegen, Freunde und Bekannte bestätigen besonders gut ausgeprägt.

Keine Sorge.
 
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Ist doch mein gutes Recht, meine eigene Fläche von dem Jäger bejagen lassen zu wollen, den ich für am geeignetsten halte. Wenn dieser Jäger zufällig ich selbst bin, ist das halt so. Es gibt Dinge, die überlässt man nicht dem Zufall. Bei der Wahl in ein (Ehren-) Amt kenne ich es auch so, dass man sich enthält...
 

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