Wobei ich es schon fragwürdig finde, sich am Missgeschick anderer zu bereichern.
Andererseits hätte ich als Käufer zumindest ein klärendes Gespräch erwartet. Einfach wieder einstellen ist schlechter Stil.
Erneutes Angebot gelöscht oder bin ich zu doof?
Somit hat "saukiller (163)" Hehlerware gekauft
Hier giebt es ein Gerichtsurteil zu sowas. Im Schaufenster war die Ware mit nur einem Zehntel des tatsächlichen Preises ausgezeichnet. Das Gericht entschied, dass der Unterscheid so gross war, dass man verstehen musste, dass es nicht richtig ist. Bis 20 % Unterschied kann man den niedrigeren Preis als richtig verstehen und dafür die Ware kaufen können.Nix da, pacta sunt servanda
Er muss liefern, keine Frage. Oder Schadenersatz zahlen.
Somit hat "saukiller (163)" Hehlerware gekauft
Nix da, pacta sunt servanda
Er muss liefern, keine Frage. Oder Schadenersatz zahlen.
Wobei ich es schon fragwürdig finde, sich am Missgeschick anderer zu bereichern.
Andererseits hätte ich als Käufer zumindest ein klärendes Gespräch erwartet. Einfach wieder einstellen ist schlechter Stil.
Nein. Klarer Tippfehler. Im BGB geregelt.Ärger vorprogrammiert...
Stimmt nicht.Nix da, pacta sunt servanda
Er muss liefern, keine Frage. Oder Schadenersatz zahlen.
Wobei ich es schon fragwürdig finde, sich am Missgeschick anderer zu bereichern.
Andererseits hätte ich als Käufer zumindest ein klärendes Gespräch erwartet. Einfach wieder einstellen ist schlechter Stil.