Stichelhaar die 2.te

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hä? myfrankyboy wurde da nur in die hände geklatscht oder ist es abgelaufen wie damals beim ostfriesischen jagdgebrauchshundverein


(huj) 10.01.2010
Wie er seine kranken Hunde in der Zucht hält, war bislang ein Rätsel. Jetzt wurde der Schleier ein wenig gelüftet.
Am 24. Oktober 2009 führte Kratzenberg seinen Janto von Abelitz auf einer HZP in Moorhusen. Der Hund fiel am Wasser durch, weil er die Ente nicht brachte. Eine Woche später erschien Kratzenberg mit seinem Hund erneut auf einer HZP, diesmal beim Ostfriesischen Jagdgebrauchshundverein in Norden. Auf dieser Prüfung führte Kratzenberg seinen Janto von Abelitz erst gar nicht am Wasser. Trotzdem erhielt er ein Prüfungszeugnis, das seinem Hund 180 Punkte attestierte - 30 Punkte für die bestandene Wasserarbeit.
 
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MyDog schrieb:
VJP am 25.04.2010 in Leinen

Oddo vom Düvelshoop 9513 DSt. 66 Nein sil AH 13.11.2008
Ole vom Düvelshoop 9511 DSt. 63 Nein sil 13.11.2008

mfg Mydog

klar - toll - beim zweiten anlauf - schussscheu ist schussscheu.. :roll:

oder soll das vieleicht bedeuten, dass die zukünftig zur zucht eingesetzt werden sollen? :shock: :evil:
oder nur ein verzweifelter versuch zu zeigen, dass die richter sich beim ersten mal geirrt haben? :? (nee - dann kann man ja einspruch einlegen... 8) )

was willst du damit zum ausdruck bringen, mydog? :?: erklär mal .... BITTE
 
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Hanns von Hackelberg schrieb:
hä?

Oddo vom Düvelshoop 9513 DSt. 58 Nein fragl. n. Best. §23 13.11.2008
Osa vom Düvelshoop 9514 DSt. 55 Nein fragl. n. Best. §23 13.11.2008
Ole vom Düvelshoop 9511 DSt. 53 Nein sil n. Best. §23 13.11.2008

Was sagt denn die Zuchtordnung beim Stichelhaar über die Zuchttauglichkeit?
Beim VDD wären die sofort Zuchtuntauglich.

WH Michael
 
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Schussscheue Hunde dürfen natürlich nicht zur Zucht verwendet werden! :(

Man kann doch nicht so lange zu Prüfungen gehen, bis der Richter mal wegsieht, wenn der Hund beim Knall vor den Schwanz einzieht und das Weite sucht oder sich vor Angst hinter dem HF verkriecht. :cry:
 
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hä? war die prüfung leimen in moldawien und er durfte noch mal richten oder wir leimen auf der zweiten prüfung was auf der ersten zerbrochen

Stichelhaar-Vereinsvorsitzender verliert Richtereigenschaft
(huj) 19.03.2010
Der Vorsitzende des Deutsch-Stichelhaar Vereins, Dr. Wolfgang Zink, ist kein Verbandsrichter mehr, teilt der Jagdgebauchshundverband (JGHV) offiziell mit. Die Verbandsrichtereigenschaft ruhe, weil Zink nicht mehr Inhaber eines gültigen Jagdscheins sei. Dauert diese Ruhezeit mehr als drei Jahre an, wird Zink endgültig von der Richterliste gestrichen.Seinen Jagdschein hatte Zink als Folge einer Verurteilung zu einer mehrjährigen Freihheitsstrafe verloren (Hund & Jagd berichtete).
 
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hab mal a bissl gegoogelt..... was sich da auftut! Versuchter? Zuchtbetrug, Einschüchterungen, ungenehmigtes Verwenden von Briefköpfen, Arzneimittelmißbrauch, verschwundene? KW....... Sollte ich Fehlinformationen aufgesessen sein, dann bitte ich um Berichtigung!
Ansonsten "Gute Nacht!, ihr armen Hundl :evil:
 
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@AICO

Ja, ich kann es auch nicht verstehen, dass die Verbände so lange Zeit benötigen, um endlich der ALTERNATIVE Stichelhaar-KLUB grünes Licht für eine vernünftige Zucht geben. :cry:
Dann erst würde man sehen, wo der größere Teil des ZUCHTPOTENTIALS innerhalb von einem halben Jahr hinwandern würde! :wink:
Das angeblich zu geringe ZUCHTPOTENTIAL im KLUB darf doch niemals ein Aufnahmehinderungsgrund sein, da der ALTE VEREIN derzeit noch das weltweite STICHELHAAR-ZUCHTMONOPOL besitzt und dem JUNGEN KLUB derzeit züchterisch noch immer die Hände gebunden sind! :x
Deshalb sollte das STICHELHAAR-ZUCHTPOTENTIAL, das ingesamt im VEREIN und KLUB vorhanden ist, zu einer Beurteilung von den Verbänden herangezogen werden. Und dieses GESAMT-POTENTIAL ist so gering, dass diese alte Rasse höchst gefährdet ist. Müssen DAS den wieder erst Gerichte feststellen??? :oops:

Bald 100 Mitglieder im KLUB und die verkrusteten Zustände in der VEREINSFÜHRUNG zeigen doch, dass eine ALTERNATIVE längst überfällig ist!

Deshalb - ihr VERBÄNDE - gebt endlich dem KLUB grünes Licht, damit es wieder mit unseren STICHELHAAREN aufwärts gehen kann!!!
 
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Löwenzüchter schrieb:
@AICO

Ja, ich kann es auch nicht verstehen, dass die Verbände so lange Zeit benötigen, um endlich der ALTERNATIVE Stichelhaar-KLUB grünes Licht für eine vernünftige Zucht geben. :cry:

Also ich verstehe das sehr gut, wozu sollen die Verbände einen Zuchtverein anerkennen, der kaum über zuchtfähige Hunde verfügt.

Dann erst würde man sehen, wo der größere Teil des ZUCHTPOTENTIALS innerhalb von einem halben Jahr hinwandern würde! :wink:

Also spekuliert ihr darauf, dass ihr zuchtfähige Hunde aus dem Verein abwerben könnt, weil ihr kaum Hunde habt? Und du wunderst dich, dass die Verbände zögern?

Das angeblich zu geringe ZUCHTPOTENTIAL im KLUB darf doch niemals ein Aufnahmehinderungsgrund sein, da der ALTE VEREIN derzeit noch das weltweite STICHELHAAR-ZUCHTMONOPOL besitzt und dem JUNGEN KLUB derzeit züchterisch noch immer die Hände gebunden sind! :x

Und hoffentlich auch bleiben....

Deshalb sollte das STICHELHAAR-ZUCHTPOTENTIAL, das ingesamt im VEREIN und KLUB vorhanden ist, zu einer Beurteilung von den Verbänden herangezogen werden.

Das Zuchtpotenzial des Vereins reicht vollkommen aus, wir sind auf eure paar Hunde nicht angewiesen....

Und dieses GESAMT-POTENTIAL ist so gering, dass diese alte Rasse höchst gefährdet ist. Müssen DAS den wieder erst Gerichte feststellen??? :oops:

Willst du ein Gericht bemühen um festzustellen, dass es nur noch wenige Stichelhaar gibt? Tolle Idee!


Bald 100 Mitglieder im KLUB und die verkrusteten Zustände in der VEREINSFÜHRUNG zeigen doch, dass eine ALTERNATIVE längst überfällig ist!

Von den fast 100 Mitgliedern sind 40% Familienangehörige, 30% Mitläufer. Von den restlichen 30% hat nicht einmal die Hälfte einen Stichelhaar.

Deshalb - ihr VERBÄNDE - gebt endlich dem KLUB grünes Licht, damit es wieder mit unseren STICHELHAAREN aufwärts gehen kann!!!

Wozu braucht ihr Verbände? Euer Präsi stellt Ahnentafel aus, ihr richtet VJP's aus, ihr macht Zuchtschauen, der Rest sollte sich doch auch selber stricken lassen..... :lol: :lol: :lol:

mfg Mydog
 
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Einfach köstlich die "Beiträge" des Herrn von Hackelberg und so konstruktiv!
Aber nicht immer ist es eine gute Idee, den Schnee von vorvorgestern wieder heraus zu kramen. Die Arbeit des Herrn Hornung "Bericht des Zuchtwartes" sollte besser nicht noch einmal erwähnt werden, denn sonst käme jemand auf die Idee, das "Werk" lesen zu wollen. Dabei wäre die Lektüre durchaus interessant, denn sie offenbart ein hohes Maß an Unkenntnis, gepaart mit Wuschdenken und völlig absurden Zielvorstellungen. (Bei dieser Einschätzung beschränke ich mich nur auf die rein fachlichen Belange.)
Aber so ist es halt im Leben - wer nicht viel weiß muß viel glauben!
 
W

Walküre

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Ich hab es gefunden:

Ordnung für Verbandszuchtprüfungen (VZPO)
6. Schussfestigkeit
§ 23
(1) Zur Prüfung der Schussfestigkeit sind während der Suche eines jeden Hundes in seiner Nähe (30 bis 50 Meter) mindestens 2 Schrotschüsse mit einem Zeitabstand von wenigstens 20 Sekunden abzugeben. Läßt sich dabei das Verhalten des Hundes nicht sicher beurteilen, so ist die Probe frühestens nach 30 Minuten zu wiederholen.
(2) Schussempfindlichkeit ist das Erschrecken vor dem Knall des Schusses. Dieses Erschrecken kann sich in verschiedenen Graden äußern. Ist nur eine allgemeine Einschüchterung erkennbar, ohne dass der Hund sich in der Weiterarbeit stören lässt, so spricht man von leichter Schussempfindlichkeit', Sucht er unter Zeichen der Ängstlichkeit Schutz bei seinem Führer, nimmt aber innerhalb einer Minute die Arbeit wieder auf, so wird das als (einfache) "Schussempfindlichkeit" bezeichnet. Übersteigt die Dauer der Arbeitsverweigerung und des Beeindrucktseins diese Minute, so ist die Schussempfindlichkeit "stark". Die Grenze für diese "starke Schussempfindlichkeit" sind eine bis fünf Minuten. Währt die Arbeitsverweigerung länger als 5 Minuten, so wird der Hund einem schussscheuen gleichgesetzt.
Schussscheue ist gegeben, wenn der Prüfling statt des Schutzsuchens bei seinem Führer weg läuft und sich damit der Einwirkung seines Führers entzieht.
(3) Stark schussempfindliche, schuss- und handscheue sowie wildscheue Hunde können die Prüfung nicht bestehen. Sie sind aber im Interesse der Zucht durchzuprüfen.
 
W

Walküre

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Weiter gesucht und gefunden:

Zuchtordnung Vereins Deutsch Stichelhaar e.V.
Abs. 20
Von der Zucht ausgeschlossen sind Hunde:
a) mit Zahnfehlern (Vor., Rück- oder Kreuzbiß, fehlenden P3 – P4 oder M)
b) mit Augeneinrollungen oder offenem Auge
c) mit Geschlechtsmißbildungen
d) Hündinnen, die das 8 Lebensjahr überschritten haben
e) Rüden, die das 10. Lebensjahr überschritten haben
f) mit fleischfarbener oder schwarzer Nase
g) die schußempfindlich, wesensschwach sind
h) die Wildscheue zeigen oder Angstbeißer sind
 
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Walküre schrieb:
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Zuchtordnung Vereins Deutsch Stichelhaar e.V.
Abs. 20
Von der Zucht ausgeschlossen sind Hunde:
a) mit Zahnfehlern (Vor., Rück- oder Kreuzbiß, fehlenden P3 – P4 oder M)
b) mit Augeneinrollungen oder offenem Auge
c) mit Geschlechtsmißbildungen
d) Hündinnen, die das 8 Lebensjahr überschritten haben
e) Rüden, die das 10. Lebensjahr überschritten haben
f) mit fleischfarbener oder schwarzer Nase
g) die schußempfindlich, wesensschwach sind
h) die Wildscheue zeigen oder Angstbeißer sind

Moin,

Gummiparagraph 17 Zuchtordnung.....Damit kannst alles nachadeln :roll:

WH Michael
 
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michik007 schrieb:
Walküre schrieb:
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Zuchtordnung Vereins Deutsch Stichelhaar e.V.
Abs. 20
Von der Zucht ausgeschlossen sind Hunde:
a) mit Zahnfehlern (Vor., Rück- oder Kreuzbiß, fehlenden P3 – P4 oder M)
b) mit Augeneinrollungen oder offenem Auge
c) mit Geschlechtsmißbildungen
d) Hündinnen, die das 8 Lebensjahr überschritten haben
e) Rüden, die das 10. Lebensjahr überschritten haben
f) mit fleischfarbener oder schwarzer Nase
g) die schußempfindlich, wesensschwach sind
h) die Wildscheue zeigen oder Angstbeißer sind

Moin,

Gummiparagraph 17 Zuchtordnung.....Damit kannst alles nachadeln :roll:

WH Michael

Wenn ich da so mitlese bei DSt finde ich so manches seltsam :cry: aber dass Hunde mit schwarzer Nase zuchtuntauglich sind und Rüden über 10 Jahre :? bei der geringen Zuchtbasis :roll:

Gruß Moosjäger
 
W

Walküre

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Zuchtordnung Vereins Deutsch Stichelhaar e.V.
Abs. 17
Züchterisch wertvolle Hunde, die im Interesse unserer Zucht erhalten bleiben sollen und einzelne Punkte nicht erfüllen, können in Einzelfällen von der Zuchtkommission zur Zucht zugelassen werden. Zur Zucht freigegeben Dst. können in begründeten Fällen von der Zuchtkommission von der Zucht ausgeschlossen werden.
 

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