Hallo,
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche diejenigen Eigenschaften erfüllen, die in der EU-Richtlinie 92/23/EWG beschrieben sind.
Was solche Eigenschaften von Reifen sind, beschreibt die Richtlinie 92/23/EWG an exakt der Stelle, die o.g. Entwurf zitiert: Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG.
Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen
Gruß
vom
Rhönhasen