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Quelle: https://www.kleinezeitung.at/oester...-Druck_Sollen-Polizisten-verletztes-Wild-nach
Sollen Polizisten verletztes Wild nach Unfällen töten?
Statistisch gesehen kommt es alle sieben Minuten zu einem Wildunfall auf den Straßen. Den Gnadenschuss dürfen nur Jäger setzen. Polizisten könnten sie jetzt entlasten.Meist passiert es im Dunklen, auf einer Straße, die durch den Wald führt: Ein Reh läuft vors Auto, ausweichen ist nicht mehr möglich. Und dann liegt da das Tier schwer verletzt und leidet. Die Polizei ist in der Regel schnell vor Ort, aber die Beamten dürfen den Gnadenschuss nicht setzen. Dafür muss ein Jäger gefunden und gerufen werden. Das dürfte sich jetzt ändern.
"Aus Tierschutzgründen ist das dringend nötig", sagt Herbert Sieghartsleitner, Präsident der österreichischen Jägerschaft mit 130.000 Mitgliedern. Seit Jahren machen Jägerinnen und Jäger Druck. Denn sie können nicht gewährleisten, dass sie schnell zur Stelle sind. Schließlich kommt es statistisch gesehen alle sieben Minuten zu einem Wildunfall auf Österreichs Straßen.
Zuständig ist immer der Jäger, der für das jeweilige Jagdgebiet – in dem der Unfall passiert – verantwortlich ist. "Viele Unfälle passieren in der Nacht. Der Jäger wartet ja auch nicht auf den Anruf", sagt Sieghartsleitner. Mehrere Stunden könne es dauern, bis Reh, Hirsch, Hase und Co erlöst werden.
Pilotprojekt in Niederösterreich
Bis 2018 war es auch Polizistinnen und Polizisten erlaubt, schwer verletzte Wildtiere nach Unfällen zu töten. Vom Innenministerium kam dann das Verbot per Erlass. Es fehle die rechtliche Grundlage für die Beamten der öffentlichen Sicherheit.Jetzt arbeitet das Ministerium daran, die Situation zu verbessern. Den Jägern ist das vor Kurzem bei einer Versammlung mitgeteilt worden. Geschulte Polizisten beziehungsweise jene mit Jagdkarte könnten den Gnaden- oder Fangschuss übernehmen. Der Kärntner Landesjägermeister Walter Brunner spricht von "klaren Zusagen" von Michael Takacs, dem Leiter der Bundespolizeidirektion.
Derzeit läuft ein entsprechendes Pilotprojekt in Niederösterreich. Darin werden Polizisten ermittelt, die als Jäger aktiv sind oder eine jagdliche Ausbildung absolviert haben. Diese können dann in Absprache mit den zuständigen Jägern "zum Setzen eines Fangschusses berechtigt werden", so heißt es vom Ministerium.
Was bei einem Wildunfall zu tun ist
Nach einem Wildunfall gilt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Pannendreieck aufstellen, Polizei oder örtliche Jägerschaft rufen. Wer verletzte oder tote Wildtiere mitnimmt, macht sich strafbar.
Das Projekt soll anschließend evaluiert und eventuell auf andere Bundesländer ausgeweitet werden, "sollte sich die Vorgehensweise als geeignet herausstellen". Außerdem ist geplant, zukünftige Polizisten schon in der Grundausbildung darin zu schulen, einen Fangschuss zu setzen. Allerdings soll kein Polizist dazu verpflichtet werden, betont man im Innenministerium.