Jagdinformationen für Deutsche
November 2006
Was der Jäger in Frankreich benötigt
Deutsche Jäger müssen bei dem Jagdverband des Departements, wo sie jagen wollen, eine jährliche oder auf 3 oder 9 Tage befristete Genehmigung einholen. Sie müssen das Datum und den Ort der Einladung angeben. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.
Deutsche Jäger müssen außerdem über einen europäischen Waffenschein verfügen, auf dem die transportierten und verwendeten Feuerwaffen aufgelistet sind.
Zulässige Waffen für die Jagd in Frankreich
Waffen der Kategorie 5 sind für die Jagd erlaubt: Gewehr oder Karabiner (mit nicht abnehmbarem Magazin, maximal 3 Kugeln (2 im Magazin, und eine im Lauf). Länge insgesamt: mindestens 80 cm. Länge des Laufs: mindestens 45cm.
Der Jäger darf nicht mehr als 3 Jagdwaffen transportieren and muss immer in der Lage sein, zu bestätigen, dass das Ziel seiner Reise die Jagd ist.
Achtung: Waffen, die Deutsche manchmal zum Jagen nach Frankreich mitnehmen, sind Waffen, die in Frankreich als Kriegswaffen gelten.
Auszug aus der Verordnung vom 6. Mai 1995
5. Kategorie: Jagdwaffen und Munition:
- I/ Waffen, für die eine Kaufs- und Besitzanzeige nicht erforderlich ist:
Abschnitt 1: Gewehre, Karabiner und Entenkanonen mit glattem Lauf, mit nur einem Schuss pro Lauf, andere als in den vorhergehenden Kategorien aufgelistet.
Abschnitt 2: Gewehr, Karabiner und Entenkanonen mit glattem Lauf, mit nur einem Schuss pro Lauf, andere als in den vorhergehenden Kategorien aufgezählt, mit einem Kaliber zwischen 10 und 28 mm und mit einem streuenden Zug (oder mit einem „boyaudage“) ausschließlich für nahe Schüsse mit Schrot.
Abschnitt 3: Waffenteile von o. g. Waffen (Schließmechanismen, Kammern, Läufe).
- II/ Waffen, die eine Kaufs- und Besitzanzeige erfordern:
Abschnitt 1: Gewehre, Karabiner und halb-automatische oder Repetierentenkanonen mit einem oder mehreren glatten Läufen, andere als in den vorhergehenden Kategorien aufgelistet
Abschnitt 2: Gewehre und Karabiner mit Zuglauf und zentraler Perkussion, andere als in den vorgehenden Kategorien aufgelistet.
Abschnitt 3: Gewehr mit gleichzeitig einem gezogenen und einen glatten Lauf (gemischt), mit 2 glatten Läufen und einem gezogenen Lauf oder 2 gezogenen Läufen und einem glatten Lauf (Drilling), mit 2 gezogenen Läufen (express), mit 4 Läufen, darunter einem gezogenen (Vierling) mit einem Schuss pro Lauf, dessen Länge über 80 cm beträgt, oder dessen Lauflänge über 45 cm beträgt, abgesehen von den Gewehren, die in Kriegswaffen verwendbare Munition abgeben können.
Abschnitt 4: Teile von den o. g. Waffen (Punkt II) (Schließmechanismen, Kammern, Läufe)
- III/ Munition, Munitionsteile (geladene Patronenhülsen, scharf gemachte Patronenhülsen, geladene und scharf gemachte Patronenhülsen) für die Waffen von dieser Kategorie und Zünder für alle Munitionen von Faust- und Schulterfeuerwaffen. Ihre Kaufs- und Besitzanzeige sind nicht erforderlich.
Außerdem begrenzt der Abschnitt 4 des Artikels 88 die Zahl der Waffen für einen Jäger (Bürger eines anderen Mitgliedstaates bei einer Reise in Frankreich): „Die Jäger, die einen Jagdschein besitzen, dürfen 3 Jagdwaffen von der 5. Kategorie besitzen.“