leviathan schrieb:
Was massgebliche Stellen meinen ist nicht von Bedeutung. Was im Gesetz steht zählt.
Soweit die Theorie und zur jetzt Praxis:
Art 3
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ....
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, ... benachteiligt oder bevorzugt werden. ...
Art 12a
(1)
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Eine Frau klagt sich wegen Art. 3 GG in die Kampftruppe; ein junger Mann klagt wegen der offensichtlichen Benachteiligung durch Art. 12a bis zum EUGh f. Menschenrechte - und scheitert!
Mit der Feuerwehrabgabe in Bayern u. B-W lief es ähnlich - mussten nur Männer zahlen. In dem Fall hat eine Klage allerdings Abhilfe geschaffen.
Schaut man sich diverse Urteile zur Notwehr an, die dann mit tlw. deutlicher Schelte der Vorinstanz (
"ist insbesondere unersichtlich, wie die Vorinstanz in Verkennung der Gesetzeslage so entscheiden konnte ...") erst in der nächsten Instanz korrigiert werden.
Deinen Anspruch in allen Ehren, aber ICH lege meine Hand dafür nicht ins Feuer, dass bei der derzeitigen Waffenhysterie genau nach dem Wortlaut des Gesetzes entschieden würde.
WaiHei