Wenn Du Ziffer 2.2 aufmerksam liest, stellst Du fest es gibt 2 Alternativen. Erstens Geräte mit Montagevorrichtung und zweitens Geräte die mittels "spezieller Adapter" montiert werden.
Der erste Teil Deines Zitats bezieht sich auf die Geräte der ersten Alternative, der zweite teil auf den Rest der unter Ziffer 2.2 fallenden geräte, also die Geräte der zweiten Alternative.
Geräte der Ziffer 2.1 kennzeichnet das Absehen. Geräte der Ziffer 2.2 kennzeichnet der eindeutige Zweck, der in der Konstruktion zum Ausdruck kommt, obwohl das Absehen fehlt.
Kennzeichen der Geräte nach Ziffer 2.3 ist der fehlende eindeutige Zweck. Sie sind dafür bestimmt unterschiedlich verwendet zu werden. Statt Dual-Use könnte man auch Multi-Use sagen, für die Einstufung genügen aber 2 Zwecke.
Das ist und bleibt Murks. "Spezielle" Adapter braucht man immer, wenn der nicht integriert ist, schon, weil nicht jedes Zielfernrohr denselben Durchmesser hat, und nicht jeder ne Picatinny.
Und ob man was nur zum Gucken oder auch zum Zielen nimmt oder umgekehrt läßt sich an der Konstruktion eh nicht festmachen, möglich ist bei allen Geräten von 2.2 und 2.3 beides.
Da werden Unterscheidungen an den Haaren herbeigezogen, weil irgendjemand nix besseres zu tun hat. Von der Absurdität, etwas zu verbieten (2.1), das man einfach und legal durch etwas mit selber oder sogar besserer Funktionalität (2.3) ersetzen kann, ganz zu schweigen.
Und, um den Bogen zum eigentlichen Thema wieder zu kriegen, an solch absurden Unterscheidungen dann die erforderliche Aufbewahrung festmachen zu wollen, kann nur zu dem führen, was dieser Faden eindrücklich demonstriert. Im ersten Dutzend Posts roundabout wurden genau so viele verschiedene Interpretationen der Gesetzeslage ventiliert, und jede einzelne hatte mindestens einen Aspekt, der ganz sicher so nicht geht.
Was sollen Gesetze, die der Betroffene nicht versteht, deren Einhaltung nicht kontrollierbar ist, und die kein Jota an der gefühlten Unsicherheitslage ändern?