Liebe Kameraden,
ich möchte hier nicht das Thema des fast totalen Versagens der Jagdverbände in Sachen PR, Öffentlichkeitsarbeit und vor allem Zukunftsarbeit in Sachen Jagd hervorholen.
Stattdessen möchte ich eine Idee in den Raum stellen und Feedback einsammeln:
In den Foren wird vielfach über das mangelnde jagdliche Wissen von "Crashkurs-Jägern" lamentiert. Viel schlimmer finde ich jedoch die teilweise mangelhafte Schießfertigkeit gerade auch "erfahrener" Jäger. Gerade auf Gesellschaftsjagden sorgt dies nicht nur für Unsicherheit, sondern auch für Krank-Schüsse, Nachsuchen und so für negative Schlagzeilen.
Aus meiner Sicht ist die tierschutzgerechte Erlegung des Wildes eine der Voraussetzungen dafür, dass die private Jagd auch zukünftig von der städtischen Mehrheitsgesellschaft toleriert wird.
Deshalb mein Vorschlag:
Die Jägerschäften sollten sich eine Selbstverpflichtung auferlegen, die besagt, dass nur die Jäger an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen dürfen, die neben dem gültigen Jagdschein einen aktuellen Schießfertigkeitsnachweis vorweisen können. Ich stelle mir vor, dass eine Mindestpunktzahl aus 5 Schuss auf eine "stehende" Scheibe und 5 Schuss auf den laufenden Keiler nachgewiesen werden muss. (Voraussetzung ist natürlich, dass die Scheiben so verändert werden, dass sie bzgl. der Tödlichkeit der Treffer Punkte vergeben.)
Der Schwachpunkt der Sache ist natürlich, dass die Jagdherren sich daran halten WOLLEN müssten, damit die Sache nicht zu einer Ente wird und der Schuss nach hinten los geht.
Was meint die Community dazu?
Horrido,
CDR
ich möchte hier nicht das Thema des fast totalen Versagens der Jagdverbände in Sachen PR, Öffentlichkeitsarbeit und vor allem Zukunftsarbeit in Sachen Jagd hervorholen.
Stattdessen möchte ich eine Idee in den Raum stellen und Feedback einsammeln:
In den Foren wird vielfach über das mangelnde jagdliche Wissen von "Crashkurs-Jägern" lamentiert. Viel schlimmer finde ich jedoch die teilweise mangelhafte Schießfertigkeit gerade auch "erfahrener" Jäger. Gerade auf Gesellschaftsjagden sorgt dies nicht nur für Unsicherheit, sondern auch für Krank-Schüsse, Nachsuchen und so für negative Schlagzeilen.
Aus meiner Sicht ist die tierschutzgerechte Erlegung des Wildes eine der Voraussetzungen dafür, dass die private Jagd auch zukünftig von der städtischen Mehrheitsgesellschaft toleriert wird.
Deshalb mein Vorschlag:
Die Jägerschäften sollten sich eine Selbstverpflichtung auferlegen, die besagt, dass nur die Jäger an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen dürfen, die neben dem gültigen Jagdschein einen aktuellen Schießfertigkeitsnachweis vorweisen können. Ich stelle mir vor, dass eine Mindestpunktzahl aus 5 Schuss auf eine "stehende" Scheibe und 5 Schuss auf den laufenden Keiler nachgewiesen werden muss. (Voraussetzung ist natürlich, dass die Scheiben so verändert werden, dass sie bzgl. der Tödlichkeit der Treffer Punkte vergeben.)
Der Schwachpunkt der Sache ist natürlich, dass die Jagdherren sich daran halten WOLLEN müssten, damit die Sache nicht zu einer Ente wird und der Schuss nach hinten los geht.
Was meint die Community dazu?
Horrido,
CDR