Schrot vakuumieren?

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Bei uns am Fuße des Hunsrücks gehen wir im Herbst öfters auf den Abendstrich, vor allem an den abgeernteten Mais- und Getreideäckern, ohne Gewässernähe, auf Enten und Gänse, da ist das durchaus möglich.
siehst, und bei uns in Österreich ist die Verwendung von Bleischrot auf Wasserwild generell verboten. Egal ob in Gewässernähe oder nicht.

 
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siehst, und bei uns in Österreich ist die Verwendung von Bleischrot auf Wasserwild generell verboten. Egal ob in Gewässernähe oder nicht.

Danke für die Info. War mir nicht bekannt.
Ist jedoch auch eine eher unausgegorene Lösung.
Hase und Fasan, als Beispiel, dürfte ich auf dem Feld mit Bleischrot erlegen, Wasserwild dort nicht.
Zur Erinnerung: Stahlschrot hat im sportlichen Bereich eine höhere Brechkraft (Wurftauben) als Bleischrot!
Aber eine geringere Tötungswirkung bei der Jagd.
Heisst in der Praxis, wenn ich auf bezahlbare Alternativen (Stahlschrot) umstellen möchte: Disziplin walten lassen, in der Schrotschussentfernung beschränken und dickere Schrote verwenden. Zweites bedeutet oftmals, neue Flinte mit Stahschrotbeschuss und alten Kram in die Tonne treten.
Soll heissen: alles mit Mass und Ziel. Deshalb wird die Knall auf Fall Einführung der REACH Verordnung genauso ein Rohrkrepierer, wie momentan die Transformation der deutschen Automobilindustrie.
Im sportlichen Schießen musste man bzgl. Bleiverbannung wieder stark zurückrudern.
 
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Weder die eine noch die andere juckt irgendwen.
Hör einfach auf zu fabulieren, das ist albern.

Richtig. Deshalb habe ich hier schon Einladungen zur Treibjagd (analog zu den Drückjagden) wo auf die Verwendung von bleifreier Schrotmunition zwingend hingewiesen wird.
Passend dazu sieht die EU-Regelung die Beweislastumkehr vor.
Das wird zukünftig noch einige "jucken".

siehst, und bei uns in Österreich ist die Verwendung von Bleischrot auf Wasserwild generell verboten. Egal ob in Gewässernähe oder nicht.

Das wird hier auch kommen. Wäre am Ende auch nur mehr als konsequent.

Deshalb wird die Knall auf Fall Einführung der REACH Verordnung genauso ein Rohrkrepierer, wie momentan die Transformation der deutschen Automobilindustrie.

Eine "Knall auf Fall Einführung" gab es nicht. Beschlossen wurde es schon 2020.
Einen Super-Gau stellt dies auch nicht dar. Dänemark und die Niederlanden haben schon seit Jahrzehnten ein komplettes Bleischrotverbot. Jagd wurde auch nicht eingestellt.
 
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Tja, die Verordnung wurde am 26.01.2021 erlassen und vorher diskutiert. Im Vorfeld hat es keine maßgeblichen Versuche der Jagdverbände gegeben, diesen Irrsinn abzumildern. Versagen auf ganzer Linie. Jetzt haben wir diese völlig praxisfernen und über das Ziel hinausschießenden Regelungen.

In der hier im Forum bereits diskutierten Folge des Jagdcast-Podcasts zum Verbot bleihaltiger Munition in Feuchtgebieten wird das vollständige Verbot bereits vorausgesehen.
Genau so ist es. In der Verordnung steht nicht mehr als daß in der zitierten Entfernung um Feuchtgebiete das Verbot besteht und hier wird wieder in voreiligem Gehorsam das Verbot als flächendeckend iniziiert ! Der Sargnagel wird wieder mal aus den eigenen Reihen unserer Zunft ein Stück weit tiefer in den Sarg eingeschlagen. Daß das dann von Einigen Kurzdenkenden mit "Gefällt mir" unterstützt wird und damit der eigenbeschneitenden Salamitaktik Vorschub geleistet wird, soweit reicht`s dann wohl nicht im Oberstübel.
Mir ist übrigens kein einziger Fall bekannt, wo ein Jagdbetrieb nach der Verwendung gesetzeskonformer Munition kontrolliert wurde und der /die Jäger ihre Hosentaschen nach außen krempeln mußten. Wenn ein sogenannte Naturschützer eine nichtkonforme Hülse zur Anzeige bringt, sollte er dann wohl gleichzeitig den Verursacher ermitteln. Die Hülse könnte ja auch sonstwoher sein. Wenn Deutschland/ die EU keine anderen Probleme hat, als der Jägerschaft hinterher zu spionieren, um leere Hülsen nachzusuchen, dann können wir gleich den Pferdekopf raushängen.
 
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Das wird hier auch kommen. Wäre am Ende auch nur mehr als konsequent.
Was bitte schön ist daran konsequent nur Wasserwild bleifrei bejagen zu wollen, auch abseits von Feuchtbiotopen etc.? :oops:

Nunja, ich befürchte, da fehlt es an der jagdpraktischen Erfahrung an allen Ecken und Kanten, wenn auch ein Jagdschein vorhanden sein sollte.
Bevormundungs- und Verbotspolitik ist sicherlich am wenigsten zielführend.
 
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Genau so ist es. In der Verordnung steht nicht mehr als daß in der zitierten Entfernung um Feuchtgebiete das Verbot besteht und hier wird wieder in voreiligem Gehorsam das Verbot als flächendeckend iniziiert ! Der Sargnagel wird wieder mal aus den eigenen Reihen unserer Zunft ein Stück weit tiefer in den Sarg eingeschlagen. Daß das dann von Einigen Kurzdenkenden mit "Gefällt mir" unterstützt wird und damit der eigenbeschneitenden Salamitaktik Vorschub geleistet wird, soweit reicht`s dann wohl nicht im Oberstübel.
Mir ist übrigens kein einziger Fall bekannt, wo ein Jagdbetrieb nach der Verwendung gesetzeskonformer Munition kontrolliert wurde und der /die Jäger ihre Hosentaschen nach außen krempeln mußten. Wenn ein sogenannte Naturschützer eine nichtkonforme Hülse zur Anzeige bringt, sollte er dann wohl gleichzeitig den Verursacher ermitteln. Die Hülse könnte ja auch sonstwoher sein. Wenn Deutschland/ die EU keine anderen Probleme hat, als der Jägerschaft hinterher zu spionieren, um leere Hülsen nachzusuchen, dann können wir gleich den Pferdekopf raushängen.
Es wurden schon Jagdscheine wegen geringeren Vergehen eingezogen. Nur zu, man feiere den zivilen Ungehorsam und bleibt dann eben zu Hause. Ja, es gibt die Oberbedenkenträger, nur soll dann niemand sagen er hätte von nichts gewusst. Vater Staat ist nicht unbedingt an Waffen in der Bevölkerung interessiert, das kann man eindrucksvoll nach jedem Attentat sehen, wenn wieder nach der nächsten Gesetzesverschärfung geschrien wird. Da muss die Trachtengruppe nur mal hinter dem Treiberwagen her fahren und sich anschauen was da so hängt. Mal kurz die Kelle raus, Kontrolle und Zack 20 Lappen weg. Macht mal.
 
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Die Begründung der Verordnung lautet am Ende von Absatz 18:
"Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass sich die Beschränkung des Mitführens zur Vereinfachung der Durchsetzung nicht nur auf das Mitführen während der Jagd in Feuchtgebieten, sondern auch auf das Mitführen auf dem Weg zur Jagd in Feuchtgebieten, d. h. auch auf den Fall beziehen sollte, dass ein enger Zusammenhang mit dem eigentlichen Schießen besteht. Dies würde beispielsweise das Mitführen auf dem Weg zu oder auf der Rückkehr von der Jagd in Feuchtgebieten oder das Mitführen durch jemanden umfassen, der Jäger auf einer Jagd unterstützt."

Das hat zur Folge, daß z.B. auf den ganztätigen oder mehrstündigen traditionellen Treibjagden auf Niederwild kein Bleischrot mehr mitgeführt werden darf. Denn ich halte es für ausgeschlossen, daß man während einer solchen Jagd nicht einmal in den Schutzraum eines Feuchtgebiets iSd der Verordnung eindringt. Zwar kann ich das aus eigener Erfahrung nur für NDS, SH, HB und MVP sowie das Münsterland beurteilen, es dürfte sich in den anderen Gebieten nicht anders verhalten. Irgendwo ist immer ein Wasserloch oder ein Graben. Gleiches gilt regelmäßig für den Reviergang. Und damit besteht faktisch ein Bleischrotverbot. Das kann man negieren, die Rechtslage ist aber eindeutig.

Es mag ja sein, daß man im Einzelfall wie Du, waldgeist, an den großen Flächen tatsächlich noch Bleischrot verwenden darf, wenn man den Weg entsprechend wählen kann. Den Regelfall stellt das nicht dar.

Was der Einzelne daraus macht, ist natürlich jedem selbst überlassen. Das ganze ist derzeit behördlich nicht kontrollierbar, Polizei und Ordnungsämter haben wichtigeres zu tun als das Bleiverbot zu prüfen. Irgendwann werden aber durch einen dummen Zufall oder Denunziationen Verstöße festgestellt. Beim ersten Mal dürfte es sich nach der aktuellen Gesetzeslage auf die Ordnungswidrigkeit beschränken. Im Wiederholungsfall werden einige Behörden versuchen, die Zuverlässigkeit in Zweifel zu ziehen. Schließlich könnte es als mißbräuchliche Verwendung von Munition iSd § 5 WaffG angesehen werden.
 

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