Schrot vakuumieren?

Registriert
27 Jan 2006
Beiträge
12.365
Es ging um Entenjagd. Du hast nicht nur ein Verständnis- sondern auch noch ein Leseproblem.



EU-Verordnung bedeutet was ?



Genau das hat der geschätze Forist vehement bestritten. Doch nicht gelesen ?



Enten ohne Gewässernähe gibt es hier tatsächlich nicht.
Von Jagd hast Du offenbar wenig Ahnung. Und von Bewertung der Zusammenhänge schon gar nicht. Nur so viel: Auch Enten fallen bei Dämmerung dort ein, wo Fraß vorhanden ist.Und das ist nicht immer in der Nähe von Gewässern. Vor rund 55 Jagdjahren habe ich meine ersten Enten mitten auf einem abgeernteten Weizenschlag beim Abendstrich erlegt, abgetarnt hinter einer Hecke. Das nächste Gewässer war da ca. 2km entfernt.
 
Registriert
13 Mrz 2024
Beiträge
467
Von Jagd hast Du offenbar wenig Ahnung. Und von Bewertung der Zusammenhänge schon gar nicht. Nur so viel: Auch Enten fallen bei Dämmerung dort ein, wo Fraß vorhanden ist.Und das ist nicht immer in der Nähe von Gewässern. Vor rund 55 Jagdjahren habe ich meine ersten Enten mitten auf einem abgeernteten Weizenschlag beim Abendstrich erlegt, abgetarnt hinter einer Hecke. Das nächste Gewässer war da ca. 2km entfernt.

2000m sind natürlich keine Gewässernähe.
Und wie @borbecker schon erläutert hat, hast Du offensichtlich den weitreichenden Geltungsbereich der REACH-Verordnung tatsächlich nicht verstanden.
Die Jagd mit Bleischrot ist faktisch verboten, da bereis kein Bleischrot mitgeführt werden darf. Selbst dann nicht wenn Du gar nicht auf Wasserwild jagen willst.
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
8.341
Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf!
So ein dämliches Verbot kann doch nur ein völlig praxisfremder "Bürokrat" einführen wollen, wer soll sowas kontrollieren? Da wiehert selbst der Amtsschimmel vor Vergnügen.
 
Registriert
27 Jan 2006
Beiträge
12.365
2000m sind natürlich keine Gewässernähe.
Und wie @borbecker schon erläutert hat, hast Du offensichtlich den weitreichenden Geltungsbereich der REACH-Verordnung tatsächlich nicht verstanden.
Die Jagd mit Bleischrot ist faktisch verboten, da bereis kein Bleischrot mitgeführt werden darf. Selbst dann nicht wenn Du gar nicht auf Wasserwild jagen willst.
Dann lies mal die Verortnung und projeziere nicht Deine Meinung dazu da rein. Der GELTUNGSBEREICH ist klar definiert !!!
 
Registriert
13 Mrz 2024
Beiträge
467
Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf!
So ein dämliches Verbot kann doch nur ein völlig praxisfremder "Bürokrat" einführen wollen, wer soll sowas kontrollieren? Da wiehert selbst der Amtsschimmel vor Vergnügen.

Ich habe die Gesetzeslage nur zitiert. Nicht mehr und nicht weniger. Deshalb muss ich auch nicht die Kirche im Dorf lassen. Du wolltest die Gesetzesgrundlage haben.
Ob dies irgendeiner kontrolliert oder ob es praxisfremd ist, ist ein ganz anderes Thema.
Ändert aber nichts.
 
Registriert
17 Nov 2009
Beiträge
2.706
Es wäre vielleicht mal interessant, die verstorbene Jägerschaft vor (!) Einführung bleifreier Schrote im Vergleich zur verstorbenen Nichtjägerschaft bezüglich des durchschnittlichen Sterbealters zu untersuchen, denn erst die Praxis bestätigt die Theorie, wie jeder weiß.
Mein alter Herr, Jäger und leidenschaftlicher Wildesser(besonders Wildenten), wurde 88, meine Mutter fast 90, meine Tante, die viel Wild abbekam wurde 92, während die Nachbarn , die kein Wild mochten, mit Ende 70 das Zeitliche segneten.
In dem Zusammenhang erinnere ich mich postum an unseren von allen geschätzten Forist und Schriftsteller, der ja auch Jahrzehnte bleigeschossenes Wild verspeist hat und trotzdem über dem Durchschnitt alt wurde.
Is klar, rauchen ist auch völlig unschädlich, sieht man ja an Helmut Schmidt.
 
Registriert
21 Jan 2010
Beiträge
255
So ein dämliches Verbot kann doch nur ein völlig praxisfremder "Bürokrat" einführen wollen, wer soll sowas kontrollieren? Da wiehert selbst der Amtsschimmel vor Vergnügen.
Tja, die Verordnung wurde am 26.01.2021 erlassen und vorher diskutiert. Im Vorfeld hat es keine maßgeblichen Versuche der Jagdverbände gegeben, diesen Irrsinn abzumildern. Versagen auf ganzer Linie. Jetzt haben wir diese völlig praxisfernen und über das Ziel hinausschießenden Regelungen.

In der hier im Forum bereits diskutierten Folge des Jagdcast-Podcasts zum Verbot bleihaltiger Munition in Feuchtgebieten wird das vollständige Verbot bereits vorausgesehen.
 
Registriert
21 Jan 2010
Beiträge
255
Meiner Erinnerung nach Owi nach §26 ChemG und damit grds mit hohen Bußgeldern belegt.

Mir sind noch keine Bußgeldverfahren bekannt. Sofern nur das Mitführen einiger Patronen, mithin <500g Blei, verwirklicht ist, dürfte es sich um die üblichen niedrigen Bußgelder (80 - 200) handeln. Reines Bauchgefühl, ohne Gewähr.
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
8.341
Wollt grad mit meinem Drilling auf SW Ansitz. Leider Bleischrot im Patronenetui. Zur Kanzel muss ich über einen Bach…jetzt plagen mich die Zweifel…was ist mir wichtiger? Meine Zuverlässigkeit, oder anderleuts beschissene Wiese 😆
 
Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.798
Seit dem Polizistenmord in Kusel kontrolliert der einfache Polizist keinen Jäger mehr.

Wegen einer Schrotpatrone rückt das SEK auch nicht aus.
 
Registriert
19 Jan 2014
Beiträge
1.402
Hallo,
bei Blei im Essen wie beim Rauchen verwende ich gerne das folgende Bild.
Bei der Geburt stellt der Sensenmann eine Urne mit 120 weißen Kugeln und einer Schwarzen. Jedes Jahr zieht er eine. Und wenn es die Schwarze war, kommt er dich in dem Jahr holen.
Für alles gesundheitsschädliche legt er jeweilseine schwarze Kugel in deine Urne...
Ernimmt aber keine weissen Kugeln raus, d.h. wenn du Glück hast, wirst du auch als Raucher 120, ist halt sehr unwahrscheinlich...
Wmh
Peter
PS: Auch wenn Trump und ähnliche Deppen von alternativen Fakten reden bleibt es die Unwahrheiten... Hat jetzt nur einen anderen Namen bekommen.
Blei vergiftet.
 
Registriert
13 Mrz 2024
Beiträge
467
Wegen einer Schrotpatrone rückt das SEK auch nicht aus.

Mit Sicherheit nicht. Aber was ist mit einer verlorenen Schrotpatronenhülse auf der Niederwildjagd. Die rausgeschmissene Hülse von einer SLF an einem Gewässer ?
Glaub mir, gerade die Naturschutzverbände kennen die aktuelle Gesetzeslage.
Thema Niederwildjagd. Welche Verantwortung trägt der Jagdleiter oder der Pächter ?
Ich denke die Tragweite wird sich erst noch zeigen.
Und wie es @borbecker schon erwähnt hat, läuft das ganze auf ein komplettes Bleischrotverbot hinaus.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
158
Zurzeit aktive Gäste
354
Besucher gesamt
512
Oben