Schrot vakuumieren?

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Es ging um Entenjagd. Du hast nicht nur ein Verständnis- sondern auch noch ein Leseproblem.



EU-Verordnung bedeutet was ?



Genau das hat der geschätze Forist vehement bestritten. Doch nicht gelesen ?



Enten ohne Gewässernähe gibt es hier tatsächlich nicht.
Von Jagd hast Du offenbar wenig Ahnung. Und von Bewertung der Zusammenhänge schon gar nicht. Nur so viel: Auch Enten fallen bei Dämmerung dort ein, wo Fraß vorhanden ist.Und das ist nicht immer in der Nähe von Gewässern. Vor rund 55 Jagdjahren habe ich meine ersten Enten mitten auf einem abgeernteten Weizenschlag beim Abendstrich erlegt, abgetarnt hinter einer Hecke. Das nächste Gewässer war da ca. 2km entfernt.
 
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Von Jagd hast Du offenbar wenig Ahnung. Und von Bewertung der Zusammenhänge schon gar nicht. Nur so viel: Auch Enten fallen bei Dämmerung dort ein, wo Fraß vorhanden ist.Und das ist nicht immer in der Nähe von Gewässern. Vor rund 55 Jagdjahren habe ich meine ersten Enten mitten auf einem abgeernteten Weizenschlag beim Abendstrich erlegt, abgetarnt hinter einer Hecke. Das nächste Gewässer war da ca. 2km entfernt.

2000m sind natürlich keine Gewässernähe.
Und wie @borbecker schon erläutert hat, hast Du offensichtlich den weitreichenden Geltungsbereich der REACH-Verordnung tatsächlich nicht verstanden.
Die Jagd mit Bleischrot ist faktisch verboten, da bereis kein Bleischrot mitgeführt werden darf. Selbst dann nicht wenn Du gar nicht auf Wasserwild jagen willst.
 
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Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf!
So ein dämliches Verbot kann doch nur ein völlig praxisfremder "Bürokrat" einführen wollen, wer soll sowas kontrollieren? Da wiehert selbst der Amtsschimmel vor Vergnügen.
 
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2000m sind natürlich keine Gewässernähe.
Und wie @borbecker schon erläutert hat, hast Du offensichtlich den weitreichenden Geltungsbereich der REACH-Verordnung tatsächlich nicht verstanden.
Die Jagd mit Bleischrot ist faktisch verboten, da bereis kein Bleischrot mitgeführt werden darf. Selbst dann nicht wenn Du gar nicht auf Wasserwild jagen willst.
Dann lies mal die Verortnung und projeziere nicht Deine Meinung dazu da rein. Der GELTUNGSBEREICH ist klar definiert !!!
 
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Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf!
So ein dämliches Verbot kann doch nur ein völlig praxisfremder "Bürokrat" einführen wollen, wer soll sowas kontrollieren? Da wiehert selbst der Amtsschimmel vor Vergnügen.

Ich habe die Gesetzeslage nur zitiert. Nicht mehr und nicht weniger. Deshalb muss ich auch nicht die Kirche im Dorf lassen. Du wolltest die Gesetzesgrundlage haben.
Ob dies irgendeiner kontrolliert oder ob es praxisfremd ist, ist ein ganz anderes Thema.
Ändert aber nichts.
 
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Es wäre vielleicht mal interessant, die verstorbene Jägerschaft vor (!) Einführung bleifreier Schrote im Vergleich zur verstorbenen Nichtjägerschaft bezüglich des durchschnittlichen Sterbealters zu untersuchen, denn erst die Praxis bestätigt die Theorie, wie jeder weiß.
Mein alter Herr, Jäger und leidenschaftlicher Wildesser(besonders Wildenten), wurde 88, meine Mutter fast 90, meine Tante, die viel Wild abbekam wurde 92, während die Nachbarn , die kein Wild mochten, mit Ende 70 das Zeitliche segneten.
In dem Zusammenhang erinnere ich mich postum an unseren von allen geschätzten Forist und Schriftsteller, der ja auch Jahrzehnte bleigeschossenes Wild verspeist hat und trotzdem über dem Durchschnitt alt wurde.
Is klar, rauchen ist auch völlig unschädlich, sieht man ja an Helmut Schmidt.
 
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So ein dämliches Verbot kann doch nur ein völlig praxisfremder "Bürokrat" einführen wollen, wer soll sowas kontrollieren? Da wiehert selbst der Amtsschimmel vor Vergnügen.
Tja, die Verordnung wurde am 26.01.2021 erlassen und vorher diskutiert. Im Vorfeld hat es keine maßgeblichen Versuche der Jagdverbände gegeben, diesen Irrsinn abzumildern. Versagen auf ganzer Linie. Jetzt haben wir diese völlig praxisfernen und über das Ziel hinausschießenden Regelungen.

In der hier im Forum bereits diskutierten Folge des Jagdcast-Podcasts zum Verbot bleihaltiger Munition in Feuchtgebieten wird das vollständige Verbot bereits vorausgesehen.
 
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Meiner Erinnerung nach Owi nach §26 ChemG und damit grds mit hohen Bußgeldern belegt.

Mir sind noch keine Bußgeldverfahren bekannt. Sofern nur das Mitführen einiger Patronen, mithin <500g Blei, verwirklicht ist, dürfte es sich um die üblichen niedrigen Bußgelder (80 - 200) handeln. Reines Bauchgefühl, ohne Gewähr.
 
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Wollt grad mit meinem Drilling auf SW Ansitz. Leider Bleischrot im Patronenetui. Zur Kanzel muss ich über einen Bach…jetzt plagen mich die Zweifel…was ist mir wichtiger? Meine Zuverlässigkeit, oder anderleuts beschissene Wiese 😆
 

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